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1452 lines
13 KiB

BESCHLUSS
28
November
Rechtsbeschwerdesache
betreffend
Patentanmeldung
Nachschlagewerk
:
ja
:
Endoprotheseeinsatz
§
Abs.
Satz
Verfahren
Entfernen
Einsatzes
Hüftgelenkendoprothese
dient
chirurgischen
Behandlung
menschlichen
tierischen
Körpers
.
Beschluß
28
November
Bundespatentgericht
Zivilsenat
hat
28
November
Vorsitzenden
Richter
Richter
Dr.
Scharen
Richterin
Richter
Dr.
beschlossen
:
Rechtsbeschwerde
Beschluß
21
.
Senats
Technischer
Beschwerdesenat
Bundespatentgerichts
6
Juli
wird
zurückgewiesen
.
Wert
Gegenstandes
Rechtsbeschwerde
wird
DM
festgesetzt
.
Gründe
:
Rechtsbeschwerdeführerin
reichte
26
.
Oktober
Patentanmeldung
Inanspruchnahme
inneren
Priorität
Voranmeldung
25
.
Juni
betreffend
Werkzeug
Verfahren
Entfernen
konisch
geklemmter
Keramik-Pfanneneinsätze
Metallschale
Hüftgelenkendoprothese
Deutschen
Patentamt
.
Prüfungsstelle
Deutschen
Patentamtes
hat
Anmeldung
zurückgewiesen
Schutzbegehren
auch
gewerblich
anwendbares
Verfahren
gerichtet
sei
.
Verfahren
Auswechseln
Pfanneneinsatzes
Metallschale
gelagert
sei
direkt
Außenschale
Beckenknochen
verankert
sei
sei
offensichtlich
chirurgischen
Eingriff
menschlichen
tierischen
Körper
verbunden
erfordere
ärztliche
Fachkenntnisse
.
Chirurgische
Verfahren
seien
aber
Patentschutz
zugänglich
.
Beschwerdeverfahren
hat
Anmelderin
Patentbegehren
ursprünglichen
Ansprüchen
Hauptantrag
Hilfsanträgen
weiterverfolgt
.
Ansprüche
Hauptantrages
lauten
:
"
1
.
Werkzeug
Entfernen
konisch
geklemmter
Keramik-Pfanneneinsätze
Metallschale
Hüftgelenkendoprothese
gekennzeichnet
Werkzeug
Pfanneneinsatz
verspannbaren
Elementen
besteht
.
5
.
Verfahren
Entfernen
konisch
geklemmter
Keramik-Pfanneneinsätze
Metallschale
Hüftgelenkendoprothese
Werkzeug
Ansprüche
gekennzeichnet
Werkzeug
Pfanneneinsatz
verspannt
wird
Pfanneneinsatz
fixiert
ist
anschließend
einsatz
Schlagimpuls
Hebelkraft
Verankerung
Metallschale
gelöst
wird
.
"
Ansprüche
betreffen
Ausgestaltungen
Anspruch
Ausgestaltung
Verfahrens
Anspruch
.
Hilfsantrag
hat
Ansprüche
Ansprüche
identisch
Hauptantrages
sind
.
Anspruch
Hilfsantrages
hat
folgenden
Wortlaut
:
"
Verwendung
Werkzeugs
Ansprüche
Entfernen
konisch
geklemmter
Keramik-Pfanneneinsätze
Metallschale
Hüftgelenkendoprothese
gekennzeichnet
Werkzeug
Pfanneneinsatz
verspannt
wird
Pfanneneinsatz
fixiert
ist
anschließend
Pfanneneinsatz
Schlagimpuls
Hebelkraft
Verankerung
Metallschale
gelöst
wird
.
"
Hilfsantrag
beseht
ursprünglichen
Ansprüchen
4
.
Bundespatentgericht
hat
Beschluß
Prüfungsstelle
aufgehoben
Sache
ursprünglichen
Ansprüchen
Deutsche
Markenamt
zurückverwiesen
.
weitergehende
Beschwerde
hat
zurückgewiesen
.
richtet
Bundespatentgericht
zugelassene
Rechtsbeschwerde
Anmelderin
beantragt
gefochtenen
Beschluß
aufzuheben
Beschwerde
Anmelderin
zurückgewiesen
wurde
.
II
.
Rechtsbeschwerde
ist
Zulassung
statthaft
;
Sache
bleibt
jedoch
Erfolg
.
1
.
Ansicht
Bundespatentgerichts
handelt
Anmelderin
beanspruchten
Verfahren
chirurgischen
Behandlung
menschlichen
Körpers
§
Abs.
PatG
gewerblich
anwendbare
Erfindung
gilt
.
Metallschale
Hüftgelenkendoprothese
konisch
geklemmte
Keramik-Pfanneneinsatz
entfernt
werden
solle
sei
Patentbeschreibung
direkt
äußere
Schale
Beckenknochen
verankert
.
Infolgedessen
sei
instrumenteller
Eingriff
lebenden
Körper
Menschen
Pfanneneinsatz
anspruchsgemäß
vorgesehen
ausgewechselt
werde
.
handele
einheitlichen
Vorgang
einzelne
chirurgische
nicht-chirurgische
Schritte
Zugänglichmachen
Prothese
etc.
aufgegliedert
werden
könne
.
Anmeldungsunterlagen
sei
Hinweis
entnehmen
Verfahren
bestimmten
Umständen
auch
menschlichen
Körpers
anwendbar
sei
.
Anmelderin
habe
auch
chirurgisches
Verfahren
ausschließende
Unterlagen
vorgelegt
.
Grundsatz
nur
Verfahren
therapeutischen
Behandlung
menschlichen
Körpers
Patentschutz
ausgenommen
worden
seien
ausschließlich
gewerblichen
Bereich
vollzögen
könne
schon
Verfahren
chirurgischen
Behandlung
menschlichen
Körpers
angewendet
werden
chirurgische
Verfahren
Rücksicht
medizinischen
kosmetischen
Gründen
erfolgten
gewerblich
anwendbare
Erfindungen
anzusehen
seien
.
2
.
Rechtsbeschwerde
meint
Anmelderin
beanspruchte
Verfahren
Eingriff
lebenden
menschlichen
Körper
lehre
.
Zwar
sei
richtig
Metallschale
Pfanneneinsatz
entfernt
werden
solle
direkt
äußere
Schale
Bekkenknochen
verankert
sein
könne
.
würden
aber
Pfanneneinsatz
Metallscheibe
Bestandteilen
lebenden
Körpers
Menschen
.
bedürfe
Ausübung
beanspruchten
Lehre
chirurgischer
auch
nur
medizinischer
Kenntnisse
handele
auch
Arzt
vorbehaltene
Tätigkeit
.
Chirurg
praxi
doch
selbst
Verfahren
vorgehen
halbwegs
geschickten
Laien
überlassen
werde
sei
Wortlaut
Sinn
Zweck
§
Abs.
PatG
völlig
unerheblich
.
übrigen
sei
Anwendungsbereich
Vorschrift
Fälle
eingeschränkt
Verfahren
gehe
ausschließlich
Anwendbarkeit
Rahmen
chirurgischen
therapeutischen
Behandlung
menschlichen
tierischen
Körpers
gestatten
.
handele
hier
jedoch
beanspruchte
Verfahren
auch
intraoperativer
Weise
angewendet
werden
könne
etwa
Hüftgelenkendoprothese
vollständig
entfernt
worden
sei
weiterhin
verwendet
werden
solle
beschädigte
abgenutzte
Pfanneneinsatz
ausgetauscht
sei
Durchführung
Operation
Implantation
Hüftgelenkendoprothese
Notwendigkeit
ergebe
bereits
eingesetzten
Keramik-Pfanneneinsatz
auszutauschen
verändern
.
Angriffe
Rechtsbeschwerde
greifen
.
Anmelderin
Anspruch
Hauptantrages
beanspruchte
Verfahren
betrifft
Entfernen
konisch
geklemmter
KeramikPfanneneinsätze
Metallschale
Hüftgelenkendoprothese
Werkzeug
Ansprüche
4
.
Angaben
Beschreibung
bestehen
Hüftgelenkendoprothesen
Prothesenschaft
Oberschenkelknochen
verankert
ist
Prothesenschaft
aufgesetzten
Kugelkopf
.
Kugelkopf
ist
Pfanneneinsatz
gelagert
wiederum
Metallschale
eingesetzt
ist
direkt
Außenschale
Beckenknochen
verankert
ist
.
Fixation
KeramikPfanneneinsätzen
Metallschale
Hüftgelenkendoprothese
Hilfe
konischen
Klemmung
ist
Beschreibung
weiter
ausgeführt
wird
mittlerweile
bewährter
Stand
Technik
.
ist
jedoch
Technik
postoperativen
Extrahieren
einmal
fixierten
Pfanneneinsatzes
bisher
noch
befriedigend
gelöst
.
zerstörungsfreie
Entfernen
Pfanneneinsatzes
Hilfe
Greifwerkzeugen
erfordert
unvertretbar
hohen
konstruktiven
Aufwand
Entfernung
Zerstören
Pfanneneinsatzes
auftretenden
Keramiksplitter
toxischen
Schleifschlämme
medizinisch
akzeptable
Lösung
darstellt
.
Darlegungen
Beschreibung
ergibt
Problem
Werkzeug
Verfahren
Entfernen
konisch
geklemmter
Keramik-Pfanneneinsätze
Metallscheibe
Hüftgelenkendoprothese
anzugeben
Entfernen
einfach
sicher
gewährleistet
ist
.
-9-
Lösung
Problems
wird
Werkzeug
Pfanneneinsatz
verspannbaren
Elementen
besteht
Verfahren
vorgeschlagen
Werkzeug
Pfanneneinsatz
so
verspannt
wird
fixiert
ist
.
Anschließend
soll
dann
Pfanneneinsatz
Hebelkraft
Verankerung
Metallschale
gelöst
werden
.
Verfahren
dient
chirurgischen
Behandlung
menschlichen
tierischen
Körpers
wird
menschlichen
tierischen
Körper
vorgenommen
§
Abs.
Satz
PatG.
Ansicht
Rechtsbeschwerde
dient
Anmelderin
beanspruchte
Verfahren
Behandlung
menschlichen
tierischen
Körpers
.
Zwar
ist
Hüftgelenkendoprothese
vornherein
Teil
menschlichen
tierischen
Körpers
.
wird
jedoch
bestimmungsgemäß
Implantation
Stelle
natürlichen
Hüftgelenks
tritt
Funktion
ausübt
.
Zweck
§
Abs.
Satz
PatG
ist
Verfahren
chirurgischen
therapeutischen
Behandlung
menschlichen
tierischen
Körpers
gewerbliche
Tätigkeit
Patentschutz
auszunehmen
Entscheidungsfreiheit
Arztes
Auswahl
Maßnahmen
Beseitigung
Krankheiten
Untersuchungsmethoden
Erkennung
erhalten
vgl.
.
Glatzenoperation
;
.
Schweine
;
ABl
.
Hornhaut
;
11.6.1997
.
Verfahren
Blutextraktion
;
Patentrecht
4
.
Aufl
.
S.
f.
;
Busse
5
.
Aufl
.
Rdn
.
19
;
Schulte
5
.
Aufl
.
PatG
Rdn
.
11
;
2
.
Aufl
.
Art
.
Rdn
.
.
wäre
vereinbaren
Bestimmung
zwar
Behandlung
natürlicher
Organteile
erfaßt
würde
aber
Behandlung
Endoprothesen
menschlichen
Körper
eingebracht
worden
sind
körperliche
Funktion
jeweiligen
natürlichen
Organteile
ersetzen
.
Fällen
soll
Behandlung
Funktionsfähigkeit
menschlichen
tierischen
Körpers
wieder
hergestellt
werden
.
Umstand
Endoprothesen
Fremdmaterial
bestehen
organischer
Bestandteil
menschlichen
tierischen
Körpers
sind
bleibt
Bedeutung
.
Anmelderin
beanspruchte
Verfahren
betrifft
überdies
chirurgische
Behandlung
menschlichen
tierischen
Körpers
.
allgemeiner
Auffassung
beinhalten
derartige
Verfahren
Eingriff
lebenden
Körper
Menschen
Tieres
Eingriff
operativ
blutig
Instrumenten
konservativ
unblutig
erfolgen
kann
ABl
.
f.
Durchblutung
;
9
.
Aufl
.
PatG
Rdn
.
8
;
Busse
aaO
Rdn
.
26
;
Moufang
Int.1992
10
18
;
aaO
Rdn
.
.
Ausübung
hier
Anmelderin
beanspruchten
Verfahrens
ist
operativer
Eingriff
notwendigerweise
dann
verbunden
Metallschale
Hüftgelenkendoprothese
konisch
geklemmte
Keramik-Pfanneneinsatz
entfernt
werden
soll
direkt
Außenschale
Beckenknochen
Prothesenträgers
verankert
ist
.
Dann
bedarf
nur
Beginn
Beendigung
beanspruchten
Verfahrens
chirurgischen
Tätigwerdens
.
Auch
Extraktionsverfahren
selbst
ist
Teil
operativen
Eingriffs
anzusehen
funktionellen
Zusammenhang
steht
.
operative
Eingriff
ist
beanspruchte
Verfahren
veranlaßt
Ausgestaltung
wird
bedingt
.
funktionelle
Zusammenhang
deutet
auch
Beschreibung
Anmeldung
abgehoben
wird
Entfernen
Pfanneneinsatzes
Zerstören
Gegensatz
beanspruchten
Extraktionsverfahren
auftretenden
Keramiksplitter
toxischen
Schleifschlämme
medizinisch
akzeptable
Lösung
darstellt
.
Ausübung
beanspruchten
Verfahrens
wirkt
übrigen
auch
körperlich
Metallschale
konisch
geklemmte
Keramik-Pfanneneinsatz
entfernt
werden
soll
direkt
Außenschale
Beckenknochen
Prothesenträgers
verankert
ist
.
kann
Rechtsbeschwerde
einräumt
beanspruchte
Verfahren
praxi
Chirurgen
selbst
ausgeübt
halbwegs
geschickten
Laien
überlassen
wird
auch
Ansicht
zugestimmt
werden
Verfahren
Arzt
vorbehaltene
Tätigkeit
handele
.
genannten
Zusammenhänge
ist
vielmehr
anzunehmen
Verfahren
intraoperativ
ausschließlich
Arzt
ausgeübt
werden
darf
.
Rede
stehende
Verfahren
stellt
implantierten
Hüftgelenkendoprothese
Anwendung
kommt
Teil
operativen
Eingriffs
menschlichen
tierischen
Körper
vorgenommen
wird
.
Ansicht
Rechtsbeschwerde
setzt
Senat
Beurteilung
auch
Widerspruch
Rechtspraxis
Europäischen
Patentamtes
Verfahren
Durchflußmessung
kleiner
Flüssigkeitsmengen
selbst
dann
vornherein
gemäß
Art
.
Abs.
Patentierung
auszuschließen
ist
implantierten
Medikamentendosiergerät
angewendet
wird
funktioneller
menhang
beanspruchten
Verfahren
Gerät
abgegebenen
Medikamentendosis
besteht
.
Durchflußmessung
;
vgl.
auch
aaO
Hornhaut
.
Europäischen
Patentamt
beurteilte
Fall
hebt
hier
entscheidenden
bereits
ausschlaggebender
Weise
Medikamentendosiergerät
Körperteil
handelt
.
Gegensatz
Endoprothese
übernimmt
Gerät
auch
Implantation
Funktion
natürlichen
etwa
Hüftgelenks
.
übrigen
stellt
hier
Anmelderin
beanspruchte
Verfahren
implantierten
Hüftgelenkendoprothese
ausgeübt
wird
Teil
chirurgischen
Behandlung
menschlichen
tierischen
Körpers
Europäischen
Patentamt
entschiedenen
Fall
vornherein
Frage
stand
.
Auch
Hinweis
Anmelderin
beanspruchte
Extraktionsverfahren
gewerblich
etwa
medizinisch-technischen
Werkstatt
ausgeübt
werden
kann
führt
Rechtsbeschwerde
Erfolg
.
Unrecht
verweist
Zusammenhang
"
Hydropyridin"Beschluß
Senats
ausgeführt
hat
§
Abs.
Satz
PatG
nur
Verfahren
therapeutischen
Behandlung
menschlichen
Körpers
Patentschutz
ausgenommen
sind
ausschließlich
gewerblichen
Bereich
vollziehen
gewerblich
anwendbar
sind
Sen
.
Hydropyridin
.
Beschluß
hatte
Erfindung
betreffend
Verwendung
bekannten
chemischen
Substanz
Behandlung
bisher
noch
Substanz
behandelten
Krankheit
Gegenstand
.
Erfindung
ist
gewerblich
anwendbar
allein
Verfahren
therapeutischen
Behandlung
menschlichen
Körpers
beinhaltet
auch
zeitlich
vorgelagerte
augenfällige
Herrichtung
chemischen
Substanz
Behandlung
Krankheit
umfaßt
auch
Einführung
heute
§
Abs.
PatG
enthaltenen
Regelung
Gesetz
internationale
Patentübereinkommen
21
.
Juni
.
gewerblich
qualifizieren
ist
Sen
.
aaO
.
Hydropyridin
m.w
.
.
vollzieht
hier
Anmelderin
beanspruchte
Verfahren
vorausgesetzt
wird
menschlichen
Körper
verbundenen
Hüftgelenkendoprothese
ausgeübt
Beginn
bis
Ende
chirurgisches
Behandlungsverfahren
.
Herstellung
Werkzeugs
Verfahren
durchgeführt
werden
soll
gehört
Gegenstand
.
gewerblichen
Charakter
Anspruch
beanspruchten
steht
auch
alternativ
auch
gewerblich
angewendet
werden
kann
etwa
Rechtsbeschwerde
verweist
Hüftgelenkendoprothese
bereits
vollständig
menschlichen
tierischen
Körper
entfernt
worden
ist
weiter
verwendet
werden
soll
Durchführung
Operation
Notwendigkeit
ergibt
eingesetzten
Keramik-Pfanneneinsatz
auszutauschen
.
Lassen
Anwendungsbereiche
Verfahrens
einerseits
chirurgische
therapeutische
andererseits
gewerbliche
Anwendungsfälle
aufteilen
so
ist
Verfahren
zwar
Patentschutz
ausgeschlossen
Anmelder
allein
gewerbliche
Anwendungsfälle
ausrichtet
wohl
aber
auch
hier
chirurgische
therapeutische
Anwendungen
erfaßt
vgl.
11.6.1997
.
Verfahren
Blutextraktion
;
Busse
aaO
Rdn
.
.
Anmelderin
Anspruch
Hauptantrages
beanspruchte
Verfahren
verliert
nicht-gewerblichen
Charakter
auch
Hilfsantrag
Verwendungsanspruch
formuliert
worden
ist
Verfahrens
Entfernen
konisch
geklemmter
Keramik-Pfanneneinsätze
Metallschale
Hüftgelenkendoprothese
Werkzeug
Ansprüche
nunmehr
Verwendung
Werkzeugs
Ansprüche
Entfernen
konisch
geklemmter
Keramik-Pfanneneinsätze
Metallschale
Hüftgelenkendoprothese
betreffen
soll
Anspruch
ansonsten
aber
unverändert
geblieben
ist
.
Verwendung
kommt
vorliegenden
Fall
allein
Ausführung
Verfahrens
Anspruch
Hauptantrages
Betracht
.
.
mündliche
Verhandlung
hat
Senat
erforderlich
gehalten
§
Abs.
PatG.
Rogge
Scharen
Meier-Beck