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11 KiB

NAMEN
Verkündet
:
16
Juli
Justizangestellte
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
§
Abs.
§
Abs.
§
Schadensersatzanspruch
§
Abs.
Kündigungsgegner
schuldhaft
veranlassten
fristlosen
Kündigung
ist
zeitlich
begrenzt
Kündigungsgegner
Recht
ordentlichen
Kündigung
unbefristeten
Handelsvertreterverhältnisses
verzichtet
hat
Fortführung
.
Urteil
16
Juli
VIII
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
mündliche
Verhandlung
16
Juli
Vorsitzenden
Richter
Richter
Dr.
Richterinnen
Dr.
Recht
erkannt
:
Revision
Klägers
wird
Urteil
1
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
15
.
Juni
aufgehoben
.
Sache
wird
neuen
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Revisionsverfahrens
Berufungsgericht
zurückverwiesen
.
Tatbestand
:
Kläger
war
Anfang
Handelsvertreter
Beklagten
Beratung
Versicherungen
Vermögensanlagen
Finanzierungen
Art
Vermittlung
betraut
.
zugrunde
liegende
Handelsvertretervertrag
19
.
September
enthält
§
folgende
Regelung
:
"
Vertrag
wird
unbestimmte
Zeit
geschlossen
.
II
.
ersten
Jahre
kann
Vertragspartei
Frist
Wochen
Quartalsende
Ablauf
fünften
Jahres
Firmenzugehörigkeit
Frist
Monaten
Halbjahresende
gekündigt
werden
.
verzichtet
AG
Beklagte
ordentliche
Kündigungsrecht
Mitarbeiter
berufsunfähig
ist
.
.
Recht
Vertragspartei
fristlosen
Kündigung
bleibt
unberührt
.
"
behaupteter
Verstöße
Klägers
vertragliches
Wettbewerbsverbot
kündigte
Beklagte
Vertragsverhältnis
Schreiben
10
.
Dezember
fristlos
.
Kündigung
hielt
Beklagte
Widerspruchs
Klägers
.
erklärte
Kläger
seinerseits
Schreiben
15
.
Januar
fristlose
Kündigung
Vertrags
.
nahm
anderweitige
selbständige
Tätigkeit
;
erzielte
Einkommen
blieb
jedoch
Vortrag
Jahren
Einkünften
Tätigkeit
Beklagte
zuflossen
.
rechtskräftiges
Urteil
Oberlandesgerichts
17
.
September
wurde
Beklagte
verurteilt
Kläger
Zeitraum
10
.
Dezember
Ende
Schadensersatz
Höhe
Zinsen
leisten
fristlose
Kündigung
unberechtigt
gewesen
sei
.
vorliegenden
Rechtsstreit
begehrt
Kläger
weiteren
Schadensersatz
Jahre
Differenz
Beklagten
erzielten
Einkommen
Einkünften
Jahren
Höhe
insgesamt
109.492,88
Zinsen
beziffert
Feststellung
Beklagte
verpflichtet
ist
Kläger
materiellen
Schaden
ersetzen
schuldhaft
verursachte
Kläger
ausgesprochene
fristlose
Kündigung
Vertragsverhältnisses
zugegangen
15
.
Januar
noch
entstehen
wird
.
Landgericht
hat
Beklagte
Zahlung
Zinsen
verurteilt
Klage
Übrigen
abgewiesen
.
Teilabweisung
gerichtete
Berufung
Klägers
ist
erfolglos
geblieben
.
Senat
zugelassenen
Revision
verfolgt
Kläger
Verurteilung
Beklagten
Zahlung
weiterer
58.861,18
Zinsen
gerichteten
Zahlungsantrag
Feststellungsantrag
.
Entscheidungsgründe
:
Revision
hat
Erfolg
.
Berufungsgericht
hat
Begründung
Entscheidung
führt
:
Kläger
stehe
Anspruch
weiteren
Schadensersatz
gemäß
Abs.
.
Landgericht
habe
ersetzenden
Schaden
Recht
Zeit
Ende
begrenzt
.
§
Abs.
bemessende
Schadensersatzanspruch
sei
Schutzzwecks
Norm
zeitlich
beschränken
.
Schadensersatzanspruch
§
Abs.
solle
kündigenden
Handelsvertreter
ermöglichen
unzumutbar
gewordenes
Vertragsverhältnis
kündigen
angemessen
wirtschaftlich
entschädigt
werden
.
Anspruch
sei
zeitlich
begrenzen
auch
gerade
Vertragsverhältnis
Beklagten
mehr
ordentlich
habe
gekündigt
werden
können
.
zeitliche
Begrenzung
sei
Rahmen
vergleichbaren
Regelung
§
Abs.
anerkannt
.
Berücksichtigt
werden
müsse
auch
Umstand
Kläger
Vertragsverhältnis
selbst
gekündigt
habe
.
Verzicht
Beklagten
ordentliches
Kündigungsrecht
fünfjähriger
Mitarbeit
Klägers
gewährte
Bestandsschutz
habe
mehr
gewährleistet
werden
können
.
Verpflichtung
Beklagten
faktisch
fünfundsechzigsten
Lebensjahr
Klägers
Schadensersatz
leisten
sei
Schutzzweck
Norm
vereinbar
würde
Beklagte
unangemessen
belasten
.
Befristung
Schadensersatzanspruchs
Dauer
insgesamt
Jahren
Kündigung
erscheine
Berücksichtigung
berechtigten
Interessen
Parteien
persönlichen
Verhältnisse
Klägers
Alters
Dauer
Tätigkeit
Beklagten
Arbeitsmarktsituation
einerseits
Umstandes
Kläger
schnell
gelungen
sei
aufgenommenen
selbständigen
Tätigkeit
beachtliches
Einkommen
erzielen
andererseits
angemessen
.
II
.
Beurteilung
hält
rechtlichen
Nachprüfung
entscheidenden
Punkt
stand
.
Anspruch
Klägers
weiteren
Schadensersatz
Abs.
Parteien
Grunde
mehr
Streit
ist
kann
Berufungsgericht
gegebenen
Begründung
verneint
werden
.
starre
zeitliche
Begrenzung
Schadensersatzanspruchs
ist
konkreten
Fall
vertraglichen
Ausschlusses
Rechts
Beklagten
ordentlichen
Kündigung
zulässig
.
1
.
Kläger
ist
gemäß
§
Abs.
so
stellen
Beklagten
veranlasste
fristlose
Kündigung
Handelsvertreterverhältnisses
stünde
.
steht
grundsätzlich
Gewinn
Fortsetzung
Tätigkeit
Beklagte
erzielt
hätte
.
Regelfall
kann
Handelsvertreter
Vorschriften
Schadensersatz
gemäß
Abs.
nur
Zeit
vornherein
vereinbarten
ordentliche
Kündigung
herbeizuführenden
Vertragsende
beanspruchen
.
zeitliche
Begrenzung
ist
Schutzzweck
Norm
geboten
Handelsvertreter
Ersatz
nur
vorzeitige
Beendigung
Handelsvertretervertrags
verursachten
Schaden
gewähren
soll
.
vorgenannten
Senatsentscheidung
ist
ausdrücklich
ausgesprochen
zeitliche
Begrenzung
Zeitpunkt
ankommt
Kündigungsgegner
hätte
ordentlich
kündigen
können
nächste
ordentliche
Kündigungstermin
Kündigenden
maßgeblich
ist
.
Senat
aaO
ausgeführt
hat
§
solle
Kündigenden
ersparen
unzumutbar
gewordenes
Vertragsverhältnis
Ablauf
ordentlichen
Kündigungsfrist
vereinbarten
Beendigung
fortsetzen
müssen
solle
auch
wirtschaftlichen
Gründen
gezwungen
sein
könnte
so
verstanden
werden
sei
Fall
.
Entscheidend
zeitliche
Begrenzung
Schadensersatzanspruchs
ist
jedoch
Umstand
Kündigende
Vermögensvorteile
Vertragsverhältnis
Verlust
Kündigungsgegner
schadensersatzpflichtig
ist
nur
Zeitpunkt
Wahrscheinlichkeit
erwarten
kann
Kündigungsgegner
ordentliche
Kündigung
Vertrag
hätte
lösen
können
.
unbestimmte
Zeit
laufendes
Vertragsverhältnis
hier
Parteien
unterschiedliche
Kündigungsmöglichkeiten
vorsieht
kann
nur
ankommen
erstmals
hätte
ordentlich
kündigen
können
.
Insofern
gilt
Handelsvertreterverhältnis
sonstige
Dauerschuldverhältnisse
vgl.
Leasingvertrag
.
;
Darlehensvertrag
.
Sichtweise
entspricht
auch
einhelligen
Auffassung
Rechtsprechung
Schrifttum
;
Baumbach/Hopt
33
.
Aufl
.
.
;
6
.
Aufl
.
.
8
;
Recht
Handelsvertreter
5
.
Aufl
.
.
25
;
Handelsrecht
24
.
Aufl
.
.
;
vgl.
auch
MünchKommBGB/Henssler
4
.
Aufl
.
.
;
12
.
Aufl
.
.
f.
;
Staudinger/Otto
.
.
unterliegt
Schadensersatzanspruch
Klägers
hier
zeitlichen
Beschränkung
Beklagte
vertraglich
Recht
ordentlichen
Kündigung
Handelsvertretervertrags
verzichtet
hat
.
hätte
also
Rechts
fristlosen
Kündigung
wichtigem
Grund
Möglichkeit
gehabt
Vertragsverhältnis
Willen
Klägers
beenden
Weise
erwachsenden
Vermögensvorteile
zeitlich
begrenzen
.
2
.
zeitliche
Begrenzung
Schadensersatzanspruchs
folgt
Auffassung
Berufungsgerichts
auch
Rechtsprechung
Bundesarbeitsgerichts
§
Abs.
.
Bundesarbeitsgericht
hat
Fall
Arbeitnehmer
Kündigungsschutz
Kündigungsschutzgesetz
genießt
zeitlich
unbeschränkten
Schadensersatzanspruch
Arbeitnehmers
vertragswidriges
Verhalten
Arbeitgebers
veranlassten
Kündigung
§
Abs.
abgelehnt
.
hat
vielmehr
angenommen
Anspruch
sei
zeitlich
Ablauf
Kündigungsfrist
fiktiven
ordentlichen
Kündigung
begrenzen
allerdings
Verlust
Bestandsschutzes
ausgleichende
angemessene
Entschädigung
§
KSchG
hinzutreten
könne
.
ordentlich
kündbaren
Arbeitnehmer
Entschädigung
vereinbarten
Vertragsende
etwa
Vollendung
65
.
Lebensjahres
geleistet
werden
muss
hat
ausdrücklich
offen
gelassen
aaO
.
Regelungen
arbeitsrechtlichen
Kündigungsschutz
sind
hier
beurteilenden
Fall
vertraglichen
Ausschlusses
ordentlichen
Kündigung
Handelsvertreterverhältnisses
übertragbar
.
Bundesarbeitsgericht
hat
Lage
schuldhafter
Vertragspflichtverletzung
Arbeitgebers
selbst
kündigenden
Arbeitnehmers
Arbeitnehmers
verglichen
Arbeitgeber
unberechtigte
Kündigung
ausgesprochen
hat
nun
seinerseits
Auflösungsantrag
stellt
Fortsetzung
Arbeitsverhältnisses
unzumutbar
ist
KSchG
.
Wertung
Gesetzgebers
Kündigungsschutzes
grob
sozialwidrigen
sittenwidrigen
Kündigungen
Arbeitgeber
Fall
Ersatzpflicht
Rahmen
§
KSchG
beschränkt
sei
könne
Falle
fristlosen
Kündigung
Arbeitnehmer
vertragswidrigen
Verhaltens
Arbeitgebers
Endlosschaden
zuerkannt
werden
.
Vielmehr
biete
Bemessung
Vergütung
Ablauf
Kündigungsfrist
hinausgehenden
Ausgleichs
ebenfalls
Abfindungsregelung
§
KSchG
abzustellen
aaO
.
§
KSchG
vergleichbaren
gesetzgeberischen
Wertungsentscheidung
fehlt
Handelsvertreterverhältnis
Unternehmer
hier
freiwillig
Möglichkeit
ordentlichen
Kündigung
verzichtet
hat
.
3
.
Schuldrecht
bestimmende
Grundsatz
allgemeinen
Vertragsfreiheit
ermöglicht
rechtsgeschäftliche
Bindungen
langen
Zeitraum
einzugehen
290
;
Senatsurteil
26
.
April
.
Gesetz
§
Abs.
geregelte
Möglichkeit
Vertragsbeendigung
ordentliche
Kündigung
haben
Parteien
Lasten
Beklagten
ausdrücklich
vertraglich
abbedungen
.
Wirksamkeit
Vereinbarung
bestehen
grundsätzlich
Bedenken
vgl.
Senatsurteil
26
.
April
aaO
.
hat
-9-
Beklagte
auch
Risiko
übernommen
Kläger
Vertrag
gebührenden
Leistungen
altersbedingten
Beendigung
Handelsvertretertätigkeit
gewähren
müssen
.
Risiko
ist
abgenommen
Kläger
selbst
Vertragsverhältnis
fristlos
gekündigt
Primäransprüche
Vertrag
freiwillig
verzichtet
hat
.
§
Abs.
soll
gerade
freistellen
etwaigen
Vermögensnachteilen
Entscheidung
verbunden
sind
.
§
Abs.
hat
Unternehmer
kündigenden
Handelsvertreter
Schaden
Gewinn
ersetzen
vertragsgemäß
vorgesehenen
Ende
Vertrages
hätte
erzielen
können
Urteil
1
.
März
3/82
.
Steht
Ende
vertraglichen
Vereinbarung
Belieben
Handelsvertreters
kommt
starre
zeitliche
Begrenzung
Schadensersatzanspruchs
Betracht
.
ist
unabhängig
Kläger
gelungen
ist
schon
alsbald
Kündigung
wieder
beachtliches
Einkommen
erzielen
.
4
.
Beklagte
hat
vielmehr
Kläger
zeitlich
unbeschränkt
Gewinn
ersetzen
Tätigkeit
Beklagte
gewöhnlichen
Lauf
Dinge
besonderen
Umständen
insbesondere
getroffenen
Anstalten
Vorkehrungen
Wahrscheinlichkeit
erwartet
werden
konnte
§
.
Ermittlung
entgangenen
Gewinns
ist
allerdings
berücksichtigen
Kläger
Beklagte
selbständiger
Gewerbetreibender
tätig
war
festes
Jahresgehalt
zustand
.
können
Ermittlung
entgangenen
Gewinns
Weiteres
letzten
Vertragsjahr
erzielten
Einkünfte
voraussichtlichen
altersbedingten
Ausscheiden
Erwerbsleben
fortgeschrieben
werden
.
Vielmehr
bedarf
detaillierter
Feststellungen
Einnahmen
Klägers
Kosten
selbständigen
tigkeit
Fortdauer
Vertragsverhältnisses
längere
Sicht
entwickelt
hätten
.
Schadensersatzanspruch
besteht
nur
insoweit
hinreichende
Wahrscheinlichkeit
besteht
Kläger
auch
langfristig
Gewinne
beziffernden
Höhe
hätte
erwarten
können
tatsächlichen
Einkünfte
aufgenommenen
anderweitigen
Tätigkeit
übersteigen
Verstoß
Klägers
Schadensminderungsobliegenheit
§
Abs.
Satz
Alt
.
beruht
.
Beklagte
Vortrag
Klägers
gleichlautende
Verträge
zahlreichen
anderen
Handelsvertretern
geschlossen
hat
bietet
Ermittlung
entgangenen
Gewinns
Entwicklung
Vertragsverhältnisse
berücksichtigen
.
.
Berufungsurteil
kann
Bestand
haben
ist
aufzuheben
§
Abs.
.
oben
Ausgeführten
weiterer
tatsächlicher
Feststellungen
Höhe
Kläger
Ende
Jahres
entstandenen
Schadens
Hinblick
Feststellungsantrag
bedarf
auch
Eintritt
weiteren
Schadens
wahrscheinlich
ist
vgl.
ist
Sache
dung
reif
.
ist
Berufungsgericht
zurückzuverweisen
§
Abs.
Satz
.
Ball
Dr.
Richterin
Dr.
ist
urlaubsabwesend
gehindert
unterschreiben
.
Ball
Vorinstanzen
:
Entscheidung
OLG
Entscheidung