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258 lines
2.2 KiB

BESCHLUSS
ZB
6
.
Mai
Rechtsstreit
VIII
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
6
.
Mai
Vorsitzende
Richterin
Dr.
Richter
Dr.
Dr.
Dr.
Dr.
beschlossen
:
Rechtsbeschwerde
Beklagten
wird
Beschluß
23
.
Zivilkammer
Einzelrichter
Landgerichts
18
.
Oktober
aufgehoben
.
Sache
wird
erneuten
Entscheidung
auch
Kosten
Rechtsbeschwerdeverfahrens
Beschwerdegericht
zurückverwiesen
.
Gerichtskosten
Rechtsbeschwerdeverfahren
werden
erhoben
.
:
Gründe
:
Kläger
Klage
Mietzins
Januar
April
zurückgenommen
hat
hat
Amtsgericht
Beschluß
29
.
August
Beklagten
Kosten
Rechtsstreits
auferlegt
Erhebung
Klage
veranlaßt
hätten
Rücknahme
antragsgemäß
verurteilt
worden
wären
.
sofortige
Beschwerde
Beklagten
Entscheidung
hat
Landgericht
Einzelrichter
Beschluß
18
.
Oktober
zurückgewiesen
Rechtsbeschwerde
hiergegen
zugelassen
.
Bayerischen
Obersten
Landesgericht
eingegangener
Rechtsbeschwerde
Beklagten
hat
Landgericht
Einzelrichter
6
November
Beschluß
18
.
Oktober
ergänzt
Rechtsbeschwerde
Bundesgerichtshof
zugelassen
werde
.
antragsgemäß
verlängerten
Frist
Begründung
Rechtsbeschwerde
ist
Rechtsmittel
hier
zugelassenen
Rechtsanwalt
begründet
worden
.
II
.
Rechtsbeschwerde
führt
Aufhebung
angefochtenen
Entscheidung
Zurückverweisung
Beschwerdegericht
.
Bundesgerichtshof
Beschluß
13
.
März
.
Veröff
.
best
.
dargelegt
hat
ist
Rechtsbeschwerde
Zulassung
Einzelrichter
Kammer
zwar
statthaft
auch
Zulassungsentscheidung
Einzelrichter
wirksam
Rechtsbeschwerdegericht
bindend
ist
.
angefochtene
Einzelrichterentscheidung
unterliegt
jedoch
Aufhebung
Verletzung
Verfassungsgebots
gesetzlichen
Richters
Art
.
Abs.
Satz
GG
ergangen
ist
.
Senat
schließt
genannten
Entscheidung
IX
.
Zivilsenats
.
Einzelrichter
durfte
selbst
entscheiden
hätte
Verfahren
bejahten
grundsätzlichen
Bedeutung
Rechtssache
gemäß
§
Satz
Nr.
Richtern
besetzten
Kammer
übertragen
müssen
.
genannten
dung
ausgeführt
ist
erkennende
Senat
§
Satz
gehindert
Verstoß
Gebot
gesetzlichen
Richters
berücksichtigen
.
kann
Sinn
Vorschrift
sein
andernfalls
nur
Wege
Verfassungsbeschwerde
mögliche
Überprüfung
Rechtsbeschwerdegericht
auszuschließen
.
.
Rechtsbeschwerde
angefallenen
Gerichtskosten
macht
Senat
Möglichkeit
§
Gebrauch
.
Dr.
Dr.
Dr.
Dr.
Dr.