BESCHLUSS ZB 6 . Mai Rechtsstreit VIII . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 6 . Mai Vorsitzende Richterin Dr. Richter Dr. Dr. Dr. Dr. beschlossen : Rechtsbeschwerde Beklagten wird Beschluß 23 . Zivilkammer Einzelrichter Landgerichts 18 . Oktober aufgehoben . Sache wird erneuten Entscheidung auch Kosten Rechtsbeschwerdeverfahrens Beschwerdegericht zurückverwiesen . Gerichtskosten Rechtsbeschwerdeverfahren werden erhoben . : Gründe : Kläger Klage Mietzins Januar April zurückgenommen hat hat Amtsgericht Beschluß 29 . August Beklagten Kosten Rechtsstreits auferlegt Erhebung Klage veranlaßt hätten Rücknahme antragsgemäß verurteilt worden wären . sofortige Beschwerde Beklagten Entscheidung hat Landgericht Einzelrichter Beschluß 18 . Oktober zurückgewiesen Rechtsbeschwerde hiergegen zugelassen . Bayerischen Obersten Landesgericht eingegangener Rechtsbeschwerde Beklagten hat Landgericht Einzelrichter 6 November Beschluß 18 . Oktober ergänzt Rechtsbeschwerde Bundesgerichtshof zugelassen werde . antragsgemäß verlängerten Frist Begründung Rechtsbeschwerde ist Rechtsmittel hier zugelassenen Rechtsanwalt begründet worden . II . Rechtsbeschwerde führt Aufhebung angefochtenen Entscheidung Zurückverweisung Beschwerdegericht . Bundesgerichtshof Beschluß 13 . März . Veröff . best . dargelegt hat ist Rechtsbeschwerde Zulassung Einzelrichter Kammer zwar statthaft auch Zulassungsentscheidung Einzelrichter wirksam Rechtsbeschwerdegericht bindend ist . angefochtene Einzelrichterentscheidung unterliegt jedoch Aufhebung Verletzung Verfassungsgebots gesetzlichen Richters Art . Abs. Satz GG ergangen ist . Senat schließt genannten Entscheidung IX . Zivilsenats . Einzelrichter durfte selbst entscheiden hätte Verfahren bejahten grundsätzlichen Bedeutung Rechtssache gemäß § Satz Nr. Richtern besetzten Kammer übertragen müssen . genannten dung ausgeführt ist erkennende Senat § Satz gehindert Verstoß Gebot gesetzlichen Richters berücksichtigen . kann Sinn Vorschrift sein andernfalls nur Wege Verfassungsbeschwerde mögliche Überprüfung Rechtsbeschwerdegericht auszuschließen . . Rechtsbeschwerde angefallenen Gerichtskosten macht Senat Möglichkeit § Gebrauch . Dr. Dr. Dr. Dr. Dr.