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1.4 KiB

BESCHLUSS
13
November
Rechtsstreit
VII
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
13
November
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Dr.
Richterin
Richter
beschlossen
:
Beschwerde
Klägerin
Nichtzulassung
Revision
Urteil
14
.
Zivilsenats
Schleswig-Holsteinischen
Oberlandesgerichts
27
.
April
wird
zurückgewiesen
.
Zulassung
Revision
Sicherung
einheitlichen
Rechtsprechung
ist
geboten
.
Entscheidung
Berufungsgerichts
weicht
Rechtsprechung
Oberlandesgericht
Urteil
26
.
Januar
f.
.
Berufungsgericht
hat
vielmehr
ausdrücklich
offen
gelassen
Einrechnung
Selbstbeteiligung
Änderungssatz
grundsätzlich
zulässig
ist
.
Auch
Abweichung
Rechtsprechung
Oberlandesgerichts
Urteil
28
November
juris
dokumentiert
liegt
.
Oberlandesgericht
hat
generell
Möglichkeit
ausgeschlossen
Nachunternehmerleistungen
Berechnung
Änderungssatzes
berücksichtigen
.
Ausschluss
bezog
nur
konkreten
Fall
beklagte
Partei
Gegensatz
hier
Landgericht
verfahrensfehlerfrei
getroffenen
Feststellungen
Ausnahme
Firma
vorgetragen
hatte
auch
Verhältnis
Nachunternehmern
Lohngleitung
bestanden
habe
.
währungsrechtliche
Zulässigkeit
Gleitklausel
Zusammenhang
Vergabe
Firma
geht
handelt
Entscheidung
Einzelfall
.
Insoweit
Übrigen
wird
Begründung
abgesehen
geeignet
wäre
Klärung
Voraussetzungen
beizutragen
Revision
zuzulassen
ist
§
Abs.
Satz
2
.
.
Klägerin
trägt
§
Abs.
.
Kosten
Gegenstandswert
:
Kuffer
Halfmeier
Vorinstanzen
:
Entscheidung
02.06.2006
Entscheidung