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85 lines
701 B

BESCHLUSS
9
November
Rechtsstreit
VII
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
9
November
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Richter
Dr.
Hausmann
Dr.
Prof.
Dr.
beschlossen
:
Beschwerde
Beklagten
Nichtzulassung
Revision
Urteil
8
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
13
.
Januar
wird
zurückgewiesen
.
Bedenken
Auslegung
vertraglichen
Regelung
Gewährleistungseinbehalt
veranlassen
Zulassung
Zulassungsgrund
entscheidungserheblichen
Frage
gegeben
ist
.
weiteren
Begründung
wird
abgesehen
geeignet
wäre
Klärung
Voraussetzungen
beizutragen
Revision
zuzulassen
ist
§
Abs.
Satz
2
.
.
Beklagte
trägt
Kosten
Beschwerdeverfahrens
§
Abs.
.
Gegenstandswert
:
Haß
Wiebel
Vorinstanzen
:
Entscheidung
Entscheidung
Hausmann