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1.2 KiB

BESCHLUSS
25
.
Januar
Rechtsstreit
VII
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
25
.
Januar
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Dr.
Dr.
Dr.
beschlossen
:
Revision
Beklagten
Urteil
13
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
25
.
Mai
wird
angenommen
.
Rechtssache
hat
grundsätzliche
Bedeutung
.
Revision
hat
Ergebnis
auch
Aussicht
Erfolg
vgl.
§
Auslegung
Beschlusses
BVerfG
11
.
Juni
PBvU
BVerfGE
.
Rechtsprechung
Bundesgerichtshofs
führt
einseitiger
Verstoß
Auftragnehmers
Gesetz
Bekämpfung
Schwarzarbeit
Nichtigkeit
Vertrages
gemäß
§
Urteil
20
.
Dezember
ZfBR
.
entgegenstehende
Entscheidungen
Landgerichte
;
LG
sind
Rechtsprechung
vereinbar
.
Berufungsgericht
hat
Recht
Vertrag
Klägerin
Beklagten
wirksam
erachtet
.
Beklagte
hat
Umstand
Kläger
lediglich
Metallbauerhandwerk
Dachdekkerhandwerk
Handwerksrolle
eingetragen
war
erst
Durchführung
Arbeiten
erfahren
.
Verstoß
Beklagten
Gesetz
Bekämpfung
Schwarzarbeit
kommt
Betracht
.
Kläger
Gesetz
verstoßen
hat
kann
dahinstehen
.
Allein
Umstand
ausgeübte
Gewerk
Handwerksrolle
eingetragen
war
führt
ebenfalls
Nichtigkeit
Vertrages
Urteil
22
.
September
.
Beklagte
trägt
Kosten
Revisionsverfahrens
§
Abs.
.
Streitwert
:
DM
.
Haß
Kuffer