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880 lines
7.3 KiB

NAMEN
Verkündet
:
10
.
April
Justizangestellte
Urkundsbeamter
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
§
§
Hb
§
Schadensersatzanspruch
§
umfaßt
auch
Kosten
Hotelunterbringung
notwendig
wird
Mängelbeseitigung
durchführen
können
.
Steht
Notwendigkeit
Hotelunterbringung
sind
Kosten
unabhängig
ersatzfähig
Mängelbeseitigung
durchgeführt
wird
.
prozessualen
Anforderungen
Feststellung
notwendigen
Kosten
gemäß
§
.
Urteil
10
.
April
VII
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
mündliche
Verhandlung
10
.
April
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Richter
Prof.
Dr.
Dr.
Prof.
Dr.
Recht
erkannt
:
Revision
Beklagten
Urteil
16
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
11
.
Juni
wird
zurückgewiesen
.
Beklagte
trägt
Kosten
Revision
.
Tatbestand
:
Klägerinnen
verlangen
Schadensersatz
mangelhafter
Fußbodenarbeiten
.
erwarben
Beklagten
Grundstück
.
Beklagte
verpflichtete
zugleich
Errichtung
Reihenendhauses
.
Einzug
Haus
stellten
Klägerinnen
Risse
Fußbodenfliesen
.
haben
Klage
Schadensersatz
Minderung
Höhe
DM
gefordert
.
Landgericht
hat
Beklagten
verurteilt
Schadensersatz
Höhe
DM
folgender
Positionen
zahlen
:
1
.
Entfernen
Fliesenbelags
Auswechseln
Estrichs
Verlegen
neuer
Fliesen
DM
2
.
Malerarbeiten
gesamten
Haus
Arbeiten
.
notwendig
werden
DM
3
.
Abnehmen
Wiederanbringen
gesamten
Dekoration
Gardinen
Bilder
etc.
notwendig
Malerarbeiten
DM
4
.
Demontage
Montage
Deckenleuchten
Elektroherd
Spiegelschrank
Wandleuchten
DM
5
.
Umlagerung
Mobiliar
Wiedereinrichten
9.210,50
DM
6
.
Kosten
Unterbringung
Klägerinnen
Hotelzimmer
Wochen
6.300,00
DM
7
.
Aufbau
Küche
Einlagerung
DM
Berufungsgericht
hat
Berufung
Beklagten
zurückgewiesen
Anschlußberufung
Klägerinnen
festgestellt
Beklagte
verpflichtet
ist
weiteren
mangelhaften
Verlegung
Estrichs
entstandenen
Schaden
ersetzen
.
zugelassenen
Revision
verfolgt
Beklagte
Klageabweisungsantrag
Positionen
Feststellungsantrags
.
Entscheidungsgründe
:
Revision
ist
unbegründet
.
Schuldverhältnis
findet
Bürgerliche
Gesetzbuch
31
.
Dezember
geltenden
Fassung
Anwendung
Art
.
§
Satz
.
Berufungsgericht
hält
Beklagten
gemäß
§
§
Schadensersatz
verpflichtet
Estrich
fehlerhaft
verlegt
worden
sei
.
Schaden
sei
Gutachten
Sachverständigen
Kostenvoranschläge
hinreichend
belegt
.
Beklagte
müsse
auch
Positionen
ersetzen
.
handele
zwar
fiktive
Mangelfolgeschäden
.
widerspräche
jedoch
Dispositionsfreiheit
Geschädigten
wollte
Positionen
zuerkennen
Mängelbeseitigung
noch
vorgenommen
worden
sei
.
Geschädigte
müsse
dann
kostenmäßig
Vorlage
treten
trüge
Gefahr
Insolvenz
Schädigers
.
Berufungsgericht
hat
Revision
zugelassen
höchstrichterliche
Entscheidung
noch
ergangen
sei
.
Feststellungsklage
bestehe
rechtliches
Interesse
.
Kostenschätzungen
Jahren
stammten
käme
höherer
Schadensbeseitigungsaufwand
Betracht
.
II
.
Berufungsurteil
hält
rechtlichen
Nachprüfung
stand
.
1
.
Ist
Werk
Unternehmers
mangelhaft
steht
Besteller
Voraussetzungen
§
§
Anspruch
Schadensersatz
.
Besteller
hat
Anspruch
Ausgleich
Mangel
erlittenen
Vermögensschäden
.
Ist
Mangel
Zeitpunkt
letzten
mündlichen
Verhandlung
noch
beseitigt
jedoch
Beseitigung
noch
möglich
hat
Besteller
Anspruch
Ersatz
Mängelbeseitigung
erforderlichen
Aufwendungen
.
Mangel
selbst
ist
bereits
Schaden
Urteil
27
.
Juni
NZBau
.
Abweichend
§
Abs.
kann
Besteller
verlangen
Schaden
Mängelbeseitigung
erforderlichen
Geldbetrag
abgegolten
wird
Urteil
24
.
Mai
30
;
Urteil
8
November
371
;
Urteil
11
Juli
.
Unerheblich
ist
Besteller
Verfügung
gestellten
Betrag
Mängelbeseitigung
verwendet
Urteil
24
.
Mai
aaO
;
Urteil
6
November
.
2
.
ersetzen
sind
jedenfalls
Aufwendungen
Leistungen
auch
Nachbesserungspflicht
Unternehmers
bezieht
.
erstreckt
nur
eigene
mangelhafte
Leistung
nachträglich
mangelfreien
Zustand
versetzen
.
umfaßt
vielmehr
auch
vorbereitend
erforderlich
ist
Mangel
eigenen
Leistung
beheben
.
kommen
Arbeiten
notwendig
werden
führter
Mängelbeseitigung
bestehenden
Zustand
wieder
herzustellen
Urteil
7
November
.
Unternehmer
muß
auch
Schäden
sonstigen
Eigentum
Bestellers
beheben
Zuge
Nachbesserung
zwangsläufig
entstehen
Urteil
22
.
März
ZfBR
.
Grund
ist
beanstanden
Berufungsgericht
Positionen
ausgeurteilt
hat
.
Insoweit
handelt
Kosten
Maßnahmen
notwendigerweise
Zuge
Mängelbeseitigung
vorzunehmen
sind
ordnungsgemäßen
Zustand
wieder
herzustellen
.
3
.
§
ersetzenden
bereits
Mangel
entstandenen
Schaden
gehört
auch
Betrag
Besteller
aufwenden
muß
Hotel
ziehen
muß
ordnungsgemäße
Mängelbeseitigung
ermöglichen
.
.
Schadensersatzanspruch
geht
Kostenerstattungsanspruch
§
Abs.
.
erfaßt
gesamten
Vermögensnachteil
Besteller
Mangel
erlitten
hat
.
Besteller
kann
Betrag
verlangen
Mangelunwert
abgedeckt
wird
.
gehören
nur
Aufwendungen
Bauwerk
selbst
betreffen
auch
Aufwendungen
Mängelbeseitigungsmaßnahmen
Bauwerk
unmittelbar
erst
ermöglichen
.
gibt
Rahmen
Schadensersatzanspruchs
Grund
Schäden
unterscheiden
Rahmen
Mängelbeseitigung
Bauwerk
zwangsläufig
entstehen
notwendig
entstehen
Mängelbeseitigung
Bauwerk
erst
ermöglicht
wird
.
Besteller
muß
Verfügung
gestellten
Betrag
Lage
versetzt
werden
Mangel
Vermögenseinbuße
beseitigen
vgl.
Urteil
24
.
Mai
.
ist
geboten
auch
Hotelkosten
ersetzenden
Schaden
einzubeziehen
erforderlich
sind
Mängelbeseitigung
ermöglichen
.
4
.
Mängelbeseitigung
erforderliche
Betrag
kann
Hilfe
Sachverständigen
ermittelt
werden
.
Auch
Sachverständige
wird
Fällen
vorbeikommen
erforderlichen
Betrag
schätzen
.
derartige
Schätzung
ist
Gericht
§
erlaubt
.
Zweifel
Höhe
Mängelbeseitigung
erforderlichen
Kosten
gehen
Lasten
Schädigers
.
darf
nur
Betrag
ausgeurteilt
werden
Rahmen
vorzunehmenden
Schätzung
Mängelbeseitigung
sicher
anfällt
.
betrifft
nur
Kosten
Maßnahmen
Bauwerk
auch
Aufwendungen
notwendig
sind
Maßnahme
überhaupt
ermöglichen
.
Insoweit
wird
häufig
möglich
sein
sichere
Kosten
festzustellen
.
Fällen
ist
klar
Berücksichtigung
Umstände
Einzelfalls
Kosten
Hotelnutzung
anfallen
werden
Mängelbeseitigung
durchgeführt
wird
.
betrifft
Notwendigkeit
Räume
insgesamt
vorübergehend
verlassen
auch
etwa
entstehenden
Kosten
.
Maßnahmen
Kosten
müssen
Möglichkeiten
orientieren
Besteller
Rahmen
Schadensminderungspflicht
nutzen
muß
.
Steht
erwartende
noch
bezifferbare
Schaden
bleibt
Besteller
Möglichkeit
Feststellungsklage
.
Steht
allerdings
Mängelbeseitigung
Hotel
bestimmte
Dauer
genutzt
werden
muß
so
können
Kosten
unabhängig
ausgeurteilt
werden
Besteller
Mängelbeseitigung
durchführen
läßt
.
unterliegt
allein
Disposition
.
So
liegt
Fall
hier
.
Unrecht
rügt
Revision
sei
festgestellt
Klägerinnen
Dauer
Reparaturarbeiten
Hotel
ziehen
müßten
.
übergeht
Feststellungen
landgerichtlichen
Urteil
Berufungsgericht
Bezug
nimmt
Berufung
angegriffen
worden
sind
.
kommt
Ausmaßes
Estrichschadens
Umräumen
Möbeln
Betracht
ist
mindestens
dreiwöchiger
Aufenthalt
Hotel
unumgänglich
.
ergibt
Bezug
genommenen
Gutachten
Klägerinnen
Verweilen
Räumen
Mängelbeseitigung
auch
Hinblick
Gesundheitszustand
zugemutet
werden
kann
.
Senat
ist
Feststellungen
gebunden
.
5
.
weiteren
Rügen
Revision
unterlassenen
Prüfung
Vorteilsausgleichung
unterlassenen
Berücksichtigung
Mitverschuldens
Zusammenhang
Feststellungsbegehren
haben
schon
Erfolg
Revision
dartut
Berufungsgericht
unterbreiteten
hatte
Punkte
prüfen
.
Revision
legt
vorgetragenen
tatsächlichen
Umstände
Instanzen
vorgebracht
worden
sind
.
ist
Sache
Schädigers
Umstände
vorzutragen
Vorteilsausgleichung
Mitverschulden
Geschädigten
begründen
.
.
Kostenentscheidung
beruht
§
Abs.
Thode
Kuffer