NAMEN Verkündet : 10 . April Justizangestellte Urkundsbeamter Geschäftsstelle Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja : § § Hb § Schadensersatzanspruch § umfaßt auch Kosten Hotelunterbringung notwendig wird Mängelbeseitigung durchführen können . Steht Notwendigkeit Hotelunterbringung sind Kosten unabhängig ersatzfähig Mängelbeseitigung durchgeführt wird . prozessualen Anforderungen Feststellung notwendigen Kosten gemäß § . Urteil 10 . April VII . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat mündliche Verhandlung 10 . April Vorsitzenden Richter Dr. Richter Prof. Dr. Dr. Prof. Dr. Recht erkannt : Revision Beklagten Urteil 16 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 11 . Juni wird zurückgewiesen . Beklagte trägt Kosten Revision . Tatbestand : Klägerinnen verlangen Schadensersatz mangelhafter Fußbodenarbeiten . erwarben Beklagten Grundstück . Beklagte verpflichtete zugleich Errichtung Reihenendhauses . Einzug Haus stellten Klägerinnen Risse Fußbodenfliesen . haben Klage Schadensersatz Minderung Höhe DM gefordert . Landgericht hat Beklagten verurteilt Schadensersatz Höhe DM folgender Positionen zahlen : 1 . Entfernen Fliesenbelags Auswechseln Estrichs Verlegen neuer Fliesen DM 2 . Malerarbeiten gesamten Haus Arbeiten . notwendig werden DM 3 . Abnehmen Wiederanbringen gesamten Dekoration Gardinen Bilder etc. notwendig Malerarbeiten DM 4 . Demontage Montage Deckenleuchten Elektroherd Spiegelschrank Wandleuchten DM 5 . Umlagerung Mobiliar Wiedereinrichten 9.210,50 DM 6 . Kosten Unterbringung Klägerinnen Hotelzimmer Wochen 6.300,00 DM 7 . Aufbau Küche Einlagerung DM Berufungsgericht hat Berufung Beklagten zurückgewiesen Anschlußberufung Klägerinnen festgestellt Beklagte verpflichtet ist weiteren mangelhaften Verlegung Estrichs entstandenen Schaden ersetzen . zugelassenen Revision verfolgt Beklagte Klageabweisungsantrag Positionen Feststellungsantrags . Entscheidungsgründe : Revision ist unbegründet . Schuldverhältnis findet Bürgerliche Gesetzbuch 31 . Dezember geltenden Fassung Anwendung Art . § Satz . Berufungsgericht hält Beklagten gemäß § § Schadensersatz verpflichtet Estrich fehlerhaft verlegt worden sei . Schaden sei Gutachten Sachverständigen Kostenvoranschläge hinreichend belegt . Beklagte müsse auch Positionen ersetzen . handele zwar fiktive Mangelfolgeschäden . widerspräche jedoch Dispositionsfreiheit Geschädigten wollte Positionen zuerkennen Mängelbeseitigung noch vorgenommen worden sei . Geschädigte müsse dann kostenmäßig Vorlage treten trüge Gefahr Insolvenz Schädigers . Berufungsgericht hat Revision zugelassen höchstrichterliche Entscheidung noch ergangen sei . Feststellungsklage bestehe rechtliches Interesse . Kostenschätzungen Jahren stammten käme höherer Schadensbeseitigungsaufwand Betracht . II . Berufungsurteil hält rechtlichen Nachprüfung stand . 1 . Ist Werk Unternehmers mangelhaft steht Besteller Voraussetzungen § § Anspruch Schadensersatz . Besteller hat Anspruch Ausgleich Mangel erlittenen Vermögensschäden . Ist Mangel Zeitpunkt letzten mündlichen Verhandlung noch beseitigt jedoch Beseitigung noch möglich hat Besteller Anspruch Ersatz Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen . Mangel selbst ist bereits Schaden Urteil 27 . Juni NZBau . Abweichend § Abs. kann Besteller verlangen Schaden Mängelbeseitigung erforderlichen Geldbetrag abgegolten wird Urteil 24 . Mai 30 ; Urteil 8 November 371 ; Urteil 11 Juli . Unerheblich ist Besteller Verfügung gestellten Betrag Mängelbeseitigung verwendet Urteil 24 . Mai aaO ; Urteil 6 November . 2 . ersetzen sind jedenfalls Aufwendungen Leistungen auch Nachbesserungspflicht Unternehmers bezieht . erstreckt nur eigene mangelhafte Leistung nachträglich mangelfreien Zustand versetzen . umfaßt vielmehr auch vorbereitend erforderlich ist Mangel eigenen Leistung beheben . kommen Arbeiten notwendig werden führter Mängelbeseitigung bestehenden Zustand wieder herzustellen Urteil 7 November . Unternehmer muß auch Schäden sonstigen Eigentum Bestellers beheben Zuge Nachbesserung zwangsläufig entstehen Urteil 22 . März ZfBR . Grund ist beanstanden Berufungsgericht Positionen ausgeurteilt hat . Insoweit handelt Kosten Maßnahmen notwendigerweise Zuge Mängelbeseitigung vorzunehmen sind ordnungsgemäßen Zustand wieder herzustellen . 3 . § ersetzenden bereits Mangel entstandenen Schaden gehört auch Betrag Besteller aufwenden muß Hotel ziehen muß ordnungsgemäße Mängelbeseitigung ermöglichen . . Schadensersatzanspruch geht Kostenerstattungsanspruch § Abs. . erfaßt gesamten Vermögensnachteil Besteller Mangel erlitten hat . Besteller kann Betrag verlangen Mangelunwert abgedeckt wird . gehören nur Aufwendungen Bauwerk selbst betreffen auch Aufwendungen Mängelbeseitigungsmaßnahmen Bauwerk unmittelbar erst ermöglichen . gibt Rahmen Schadensersatzanspruchs Grund Schäden unterscheiden Rahmen Mängelbeseitigung Bauwerk zwangsläufig entstehen notwendig entstehen Mängelbeseitigung Bauwerk erst ermöglicht wird . Besteller muß Verfügung gestellten Betrag Lage versetzt werden Mangel Vermögenseinbuße beseitigen vgl. Urteil 24 . Mai . ist geboten auch Hotelkosten ersetzenden Schaden einzubeziehen erforderlich sind Mängelbeseitigung ermöglichen . 4 . Mängelbeseitigung erforderliche Betrag kann Hilfe Sachverständigen ermittelt werden . Auch Sachverständige wird Fällen vorbeikommen erforderlichen Betrag schätzen . derartige Schätzung ist Gericht § erlaubt . Zweifel Höhe Mängelbeseitigung erforderlichen Kosten gehen Lasten Schädigers . darf nur Betrag ausgeurteilt werden Rahmen vorzunehmenden Schätzung Mängelbeseitigung sicher anfällt . betrifft nur Kosten Maßnahmen Bauwerk auch Aufwendungen notwendig sind Maßnahme überhaupt ermöglichen . Insoweit wird häufig möglich sein sichere Kosten festzustellen . Fällen ist klar Berücksichtigung Umstände Einzelfalls Kosten Hotelnutzung anfallen werden Mängelbeseitigung durchgeführt wird . betrifft Notwendigkeit Räume insgesamt vorübergehend verlassen auch etwa entstehenden Kosten . Maßnahmen Kosten müssen Möglichkeiten orientieren Besteller Rahmen Schadensminderungspflicht nutzen muß . Steht erwartende noch bezifferbare Schaden bleibt Besteller Möglichkeit Feststellungsklage . Steht allerdings Mängelbeseitigung Hotel bestimmte Dauer genutzt werden muß so können Kosten unabhängig ausgeurteilt werden Besteller Mängelbeseitigung durchführen läßt . unterliegt allein Disposition . So liegt Fall hier . Unrecht rügt Revision sei festgestellt Klägerinnen Dauer Reparaturarbeiten Hotel ziehen müßten . übergeht Feststellungen landgerichtlichen Urteil Berufungsgericht Bezug nimmt Berufung angegriffen worden sind . kommt Ausmaßes Estrichschadens Umräumen Möbeln Betracht ist mindestens dreiwöchiger Aufenthalt Hotel unumgänglich . ergibt Bezug genommenen Gutachten Klägerinnen Verweilen Räumen Mängelbeseitigung auch Hinblick Gesundheitszustand zugemutet werden kann . Senat ist Feststellungen gebunden . 5 . weiteren Rügen Revision unterlassenen Prüfung Vorteilsausgleichung unterlassenen Berücksichtigung Mitverschuldens Zusammenhang Feststellungsbegehren haben schon Erfolg Revision dartut Berufungsgericht unterbreiteten hatte Punkte prüfen . Revision legt vorgetragenen tatsächlichen Umstände Instanzen vorgebracht worden sind . ist Sache Schädigers Umstände vorzutragen Vorteilsausgleichung Mitverschulden Geschädigten begründen . . Kostenentscheidung beruht § Abs. Thode Kuffer