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132 lines
1.1 KiB

Abschrift
BESCHLUSS
15
.
Juni
Rechtsstreit
ECLI
:
:
VII
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
15
.
Juni
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Richter
Dr.
Prof.
Dr.
Richterin
beschlossen
:
Beschwerden
Klägers
Beklagten
Nichtzulassung
Revision
Grundurteil
1
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
24
.
April
werden
zurückgewiesen
.
Begründung
wird
abgesehen
geeignet
wäre
Klärung
Voraussetzungen
beizutragen
Revision
zuzulassen
ist
§
Abs.
Satz
2
.
.
Gerichtskosten
außergerichtlichen
Kosten
Klägers
tragen
Kläger
Beklagte
jeweils
Hälfte
.
außergerichtlichen
Kosten
Beklagten
trägt
Klägerin
.
außergerichtlichen
Kosten
Beklagten
trägt
selbst
§
Abs.
§
Abs.
.
Betragsverfahren
weist
Senat
Folgendes
:
Berufungsgericht
Seite
Berufungsurteils
Grundurteil
tragend
ausführt
Mitverschulden
müsse
Gesichtspunkt
fehlerhafter
Planungen
Herrn
zugerechnet
werden
so
werden
Instanzgerichte
Rechtsauffassung
Berücksichtigung
Erwägungen
Seite
Nichtzulassungsbeschwerdebegründung
5
.
überdenken
haben
.
Gegenstandswert
:
998.701,46
Halfmeier
Jurgeleit
Sacher
Vorinstanzen
:
Entscheidung
OLG
Naumburg
Entscheidung
24.04.2014