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167 lines
1.3 KiB

BESCHLUSS
4
.
März
Rechtsstreit
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
4
.
März
Vizepräsidentin
Dr.
Richter
Dr.
Richterin
Richter
Pauge
Zoll
beschlossen
:
Beschwerde
Klägerin
Nichtzulassung
Revision
Urteil
4
.
Zivilsenats
Schleswig-Holsteinischen
Oberlandesgerichts
18
Juli
wird
zurückgewiesen
aufzeigt
Rechtssache
grundsätzliche
Bedeutung
hat
Fortbildung
Rechts
Sicherung
einheitlichen
Rechtsprechung
Entscheidung
Revisionsgerichts
erfordert
§
Abs.
S.
.
Verstoß
Art
.
Abs.
GG
ist
gegeben
.
histologische
Befund
hatte
Einfluss
Klägerin
schon
klinisch
fehlerfrei
gestellte
Indikation
operativen
Exzision
.
Berufungsurteil
verstößt
auch
Art
.
3
GG
.
angegriffenen
Ausführungen
Berufungsurteils
Aufklärung
Behandlungsalternativen
sind
Übereinstimmung
ständigen
Rechtsprechung
erkennenden
Senats
vgl.
Urteile
24
November
Versr
191
;
15
.
März
.
Sp
.
oben
verstehen
Aufklärungspflicht
"
üblichen
"
Behandlungsmethoden
betreffen
.
Vortrag
"
Schmalexzision
"
Zeitpunkt
Eingriffs
bereits
"
üblich
"
war
zeigt
Nichtzulassungsbeschwerde
jedoch
.
Grund
sind
Ausführungen
Berufungsgerichts
auch
widersprüchlich
.
weiteren
Begründung
wird
abgesehen
§
Abs.
Satz
2
.
Halbs
.
.
Klägerin
trägt
Kosten
Beschwerdeverfahrens
§
Abs.
.
Streitwert
:
28.121,06
Greiner
Pauge
Vorinstanzen
:
Zoll
Entscheidung
Entscheidung