BESCHLUSS 4 . März Rechtsstreit . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 4 . März Vizepräsidentin Dr. Richter Dr. Richterin Richter Pauge Zoll beschlossen : Beschwerde Klägerin Nichtzulassung Revision Urteil 4 . Zivilsenats Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts 18 Juli wird zurückgewiesen aufzeigt Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat Fortbildung Rechts Sicherung einheitlichen Rechtsprechung Entscheidung Revisionsgerichts erfordert § Abs. S. . Verstoß Art . Abs. GG ist gegeben . histologische Befund hatte Einfluss Klägerin schon klinisch fehlerfrei gestellte Indikation operativen Exzision . Berufungsurteil verstößt auch Art . 3 GG . angegriffenen Ausführungen Berufungsurteils Aufklärung Behandlungsalternativen sind Übereinstimmung ständigen Rechtsprechung erkennenden Senats vgl. Urteile 24 November Versr 191 ; 15 . März . Sp . oben verstehen Aufklärungspflicht " üblichen " Behandlungsmethoden betreffen . Vortrag " Schmalexzision " Zeitpunkt Eingriffs bereits " üblich " war zeigt Nichtzulassungsbeschwerde jedoch . Grund sind Ausführungen Berufungsgerichts auch widersprüchlich . weiteren Begründung wird abgesehen § Abs. Satz 2 . Halbs . . Klägerin trägt Kosten Beschwerdeverfahrens § Abs. . Streitwert : 28.121,06 € Greiner Pauge Vorinstanzen : Zoll Entscheidung Entscheidung