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124 lines
1.0 KiB

BESCHLUSS
4
.
März
Rechtsstreit
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
4
.
März
Vizepräsidentin
Dr.
Richter
Dr.
Richterin
Richter
Pauge
Zoll
beschlossen
:
Beschwerde
Klägerin
Nichtzulassung
Revision
Urteil
8
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
26
Juli
wird
zurückgewiesen
aufzeigt
Rechtssache
grundsätzliche
Bedeutung
hat
Fortbildung
Rechts
Sicherung
einheitlichen
Rechtsprechung
Entscheidung
Revisionsgerichts
erfordert
§
Abs.
S.
.
Vortrag
medizinischen
Grund
Fall
Klägerin
Dokumentation
Befundergebnisses
Ausdrucken
Aufbewahren
Kontrollbefunden
Überwachungsmonitors
geboten
gewesen
wäre
zeigt
Nichtzulassungsbeschwerde
.
Verstoß
Art
.
Abs.
GG
liegt
ist
auch
sehen
Berufungsgericht
vorgelegte
Privatgutachten
ausdrücklich
erörtert
Organisation
Pflege
Klägerin
näher
eingeht
.
weiteren
Begründung
wird
gemäß
§
Abs.
S.
2
.
Halbs
.
abgesehen
.
Klägerin
trägt
Kosten
Beschwerdeverfahrens
§
Abs.
.
Streitwert
:
320.000,00
Greiner
Pauge
Vorinstanzen
:
Entscheidung
09.02.2006
Zoll
OLG
Entscheidung
26.07.2007
I-8