BESCHLUSS 4 . März Rechtsstreit . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 4 . März Vizepräsidentin Dr. Richter Dr. Richterin Richter Pauge Zoll beschlossen : Beschwerde Klägerin Nichtzulassung Revision Urteil 8 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 26 Juli wird zurückgewiesen aufzeigt Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat Fortbildung Rechts Sicherung einheitlichen Rechtsprechung Entscheidung Revisionsgerichts erfordert § Abs. S. . Vortrag medizinischen Grund Fall Klägerin Dokumentation Befundergebnisses Ausdrucken Aufbewahren Kontrollbefunden Überwachungsmonitors geboten gewesen wäre zeigt Nichtzulassungsbeschwerde . Verstoß Art . Abs. GG liegt ist auch sehen Berufungsgericht vorgelegte Privatgutachten ausdrücklich erörtert Organisation Pflege Klägerin näher eingeht . weiteren Begründung wird gemäß § Abs. S. 2 . Halbs . abgesehen . Klägerin trägt Kosten Beschwerdeverfahrens § Abs. . Streitwert : 320.000,00 € Greiner Pauge Vorinstanzen : Entscheidung 09.02.2006 Zoll OLG Entscheidung 26.07.2007 I-8