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962 lines
8.6 KiB

NAMEN
Verkündet
:
15
.
Februar
Justizhauptsekretärin
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
ja
:
ja
§
Hb
Übersteigt
Kraftfahrzeugschaden
Wiederbeschaffungswert
Fahrzeugs
können
Geschädigten
Reparaturkosten
Wiederbeschaffungsaufwand
Fahrzeugs
liegen
grundsätzlich
nur
dann
zuerkannt
werden
Reparaturkosten
konkret
angefallen
sind
Geschädigte
nachweisbar
wertmäßig
Umfang
repariert
hat
Wiederbeschaffungsaufwand
übersteigt
.
Anderenfalls
ist
Höhe
Ersatzanspruchs
Wiederbeschaffungsaufwand
beschränkt
.
Urteil
15
.
Februar
AG
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
mündliche
Verhandlung
11
.
Januar
Vorsitzende
Richterin
Dr.
Richter
Dr.
Richterin
Richter
Pauge
Zoll
Recht
erkannt
:
Revision
Klägers
Urteil
11
.
Zivilkammer
Landgerichts
11
.
Mai
wird
Kosten
zurückgewiesen
.
Tatbestand
:
Kläger
begehrt
Ersatz
restlichen
Sachschadens
Verkehrsunfall
Beklagten
vollem
Umfang
einzustehen
haben
.
fachgerechte
vollständige
Reparatur
Fahrzeugs
Klägers
erforderlichen
Kosten
schätzte
Kfz-Sachverständige
Mehrwertsteuer
.
Ausgleich
Wertunterschiedes
"
neu
alt
"
Ersatzteilen
sah
Sachverständige
Abzug
.
voraussichtliche
Reparaturdauer
ging
Arbeitstagen
.
Wiederbeschaffungswert
schätzte
Mehrwertsteuer
Restwert
Fahrzeugs
.
Kläger
ließ
zeug
verkehrssicheren
fahrbereiten
Zustand
versetzen
.
wendete
zuzüglich
Mehrwertsteuer
.
Kläger
begehrte
Beklagten
Reparaturkosten
Höhe
Mehrwertsteuer
gemäß
Gutachten
Berücksichtigung
Abzugs
"
neu
alt
durchgeführte
Reparatur
bezahlte
Mehrwertsteuer
Höhe
weitere
Kosten
mehr
Streit
sind
.
Kläger
ist
Ansicht
geschätzten
Reparaturkosten
erstatten
seien
%
Wiederbeschaffungswerts
überstiegen
Fahrzeug
tatsächlich
repariert
habe
.
vollständige
Reparatur
Fahrzeugs
sei
erforderlich
.
Mehrwertsteuer
sei
erstatten
tatsächlich
angefallen
sei
.
Amtsgericht
hat
Ersatzanspruch
Höhe
Wiederbeschaffungsaufwands
Wiederbeschaffungswert
Fahrzeugs
bejaht
Kläger
weitere
zuzüglich
%
Zinsen
21
.
Januar
Zeitpunkt
mündlichen
Verhandlung
zugesprochen
.
übrigen
hat
Klage
abgewiesen
.
Berufung
Klägers
hat
Landgericht
erstinstanzliche
Urteil
Zinsbeginns
26
Juli
abgeändert
übrigen
Berufung
zurückgewiesen
.
zugelassenen
Revision
verfolgt
Kläger
Anspruch
Ersatz
geschätzten
Reparaturkosten
durchgeführte
Reparatur
gezahlten
Mehrwertsteuer
.
Entscheidungsgründe
:
Berufungsgericht
hat
Kläger
nur
Wiederbeschaffungsaufwand
zuerkannt
erforderlichen
Reparaturkosten
ordnungsgemäße
Instandsetzung
Fahrzeugs
Wiederbeschaffungswert
lägen
Kläger
vollständig
fachgerecht
repariert
habe
.
sei
Voraussetzung
Abrechnung
Reparaturkosten
bis
zu
%
Wiederbeschaffungswerts
.
Umkehrung
Rechtsprechung
Bundesgerichtshofs
vgl.
Senatsurteil
.
Reparatur
sinnvollen
sinnvollen
Teil
aufgespalten
werden
könne
müsse
vollem
Umfang
ordnungsgemäß
durchgeführten
Reparatur
Grundsatz
gelten
Geschädigte
Integritätszuschlag
nur
insgesamt
wirtschaftlich
sinnvolle
vollständig
fachgerecht
durchgeführte
Reparatur
verlangen
könne
.
Kläger
könne
lediglich
Wiederbeschaffungsaufwand
abrechnen
Restwert
bleibe
nur
Abrechnung
Reparaturkosten
Wiederbeschaffungswert
Acht
.
Allerdings
könne
Kläger
Sachverständigen
geschätzten
Wiederbeschaffungsaufwand
enthaltene
Mehrwertsteuer
§
Abs.
Satz
ersetzt
verlangen
.
werde
zwar
Sachverständigen
%
Höhe
berechnet
.
Erwerbe
Geschädigte
Ersatzfahrzeug
Privatmann
Mehrwertsteuer
bezahle
sei
Wiederbeschaffungsaufwand
Betrag
kürzen
.
Kläger
neues
Fahrzeug
erworben
habe
könne
aber
Grundlage
Differenzbesteuerung
§
UStG
Mehrwertsteuer
pauschal
%
Wiederbeschaffungswerts
angesetzt
werden
.
Höhe
sei
satzsteuer
Kosten
Teilreparatur
Kläger
tatsächlich
gezahlt
worden
.
könne
Wiederbeschaffungsaufwand
Mehrwertsteuer
ersetzt
verlangen
.
hinausgehende
Teilreparatur
aufgewendete
Mehrwertsteuer
könne
hingegen
verlangen
Grenze
Ersatzanspruches
Wiederbeschaffungsaufwand
sei
.
II
.
Revision
Klägers
bleibt
erfolglos
.
1
.
Urteil
heutigen
Tag
hat
erkennende
Senat
Sache
entschieden
Geschädigte
Ersatz
Wiederbeschaffungswert
übersteigenden
Reparaturaufwands
nur
dann
verlangen
kann
Reparaturen
fachgerecht
Umfang
durchgeführt
werden
Sachverständige
Grundlage
Kostenschätzung
gemacht
hat
.
geht
Berufungsgericht
zutreffend
.
Auch
weitere
Auffassung
Kläger
fiktiver
Schadensberechnung
lediglich
Schadensersatz
Höhe
Wiederbeschaffungsaufwands
also
Restwerts
verlangen
könne
trifft
Ergebnis
.
Frage
Aufwand
Geschädigte
Reparatur
Fahrzeugs
ersetzt
verlangen
kann
ist
Senat
Urteil
heutigen
Tag
vorges
.
Veröff
.
ausgeführt
hat
Verhältnis
Reparaturkosten
Wiederbeschaffungswert
Fahrzeugs
berücksichtigen
Senatsurteil
;
ist
bedenken
regelmäßig
nur
Reparatur
Geschädigten
vertrauten
Fahrzeugs
Integritätsinteresse
befriedigt
vgl.
Senatsurteile
;
8
.
Dezember
VersR
f.
17
.
März
;
OLG
;
;
.
steht
Grundsätzen
Schadensrechts
Einklang
Geschädigten
Reparatur
nachweislich
durchführt
Instandsetzung
erforderlichen
Kosten
zuerkannt
werden
können
Wiederbeschaffungswert
bis
zu
%
übersteigen
Senatsurteil
aaO
.
Allerdings
kann
Integritätszuschlag
bis
zu
%
Wiederbeschaffungswert
Fahrzeugs
nur
verlangt
werden
Reparaturen
fachgerecht
Umfang
durchgeführt
werden
Sachverständige
Grundlage
Kostenschätzung
gemacht
hat
.
Repariert
Geschädigte
Streitfall
Fahrzeug
fachgerecht
nur
unvollständig
beweist
zwar
Weiternutzung
unvollständig
reparierten
Fahrzeugs
Interesse
Mobilität
.
kann
aber
allgemeinen
Beschaffung
gleichwertigen
Ersatzfahrzeugs
vergleichbarer
Weise
befriedigt
werden
.
Hingegen
kommt
Fall
fraglichen
Zuschlag
maßgeblichen
Gesichtspunkt
Geschädigte
besonderen
Wert
vertraute
Fahrzeug
lege
zuverlässig
gut
gewartet
sei
Falle
Gebrauchtwagenkaufs
Umständen
missen
müßte
vgl.
Senatsurteil
8
.
Dezember
aaO
entscheidende
Bedeutung
mehr
.
Übersteigt
erforderliche
Reparaturaufwand
Fahrzeugwert
kann
Senatsurteil
heutigen
Tag
dargelegten
Grundsätzen
Ersatz
Reparaturaufwands
nur
verlangt
werden
Geschädigte
qualifizierte
Reparatur
oben
beschriebenen
Art
Integritätsinteresse
nachweist
.
Entspricht
Reparatur
Anforderungen
kann
fiktive
Schadensabrechnung
Grundlage
Sachverständigengutachtens
nur
Höhe
Wiederbeschaffungsaufwands
erfolgen
.
hinausgehender
Schadensausgleich
ließe
Gebot
Wirtschaftlichkeit
Verbot
Bereicherung
Acht
.
Insofern
liegt
Sachverhalt
entscheidenden
Punkt
anders
Senatsurteil
29
.
April
..
Dort
hat
Senat
entschieden
Qualität
Umfang
Reparatur
jedenfalls
so
lange
Rolle
spielen
geschätzten
Reparaturkosten
zwar
Wiederbeschaffungsaufwand
Wiederbeschaffungswert
aber
Wiederbeschaffungswert
übersteigen
.
Fall
kann
Geschädigte
nämlich
grundsätzlich
Schadensbehebung
erforderlichen
Kosten
abrechnen
Fahrzeug
tatsächlich
reparieren
läßt
weiter
nutzt
.
Dann
ist
auch
Restwert
abzuziehen
Senatsurteilen
.
.
dargelegt
Rahmen
Schadensberechnung
lediglich
hypothetischer
Rechnungsposten
darstellt
.
ist
grundlegend
andere
Betrachtungsweise
Fällen
vorliegenden
geboten
Schadensbehebung
erforderlichen
Kosten
Wiederbeschaffungswert
Fahrzeugs
übersteigen
.
Zwar
steht
Geschädigten
auch
Fällen
frei
Weise
Schaden
beseitigen
will
.
können
Geschädigten
Reparaturkosten
Wiederbeschaffungsaufwand
Fahrzeugs
liegen
grundsätzlich
nur
dann
zuerkannt
werden
Reparaturkosten
konkret
angefallen
sind
Geschädigte
nachweisbar
wertmäßig
Umfang
repariert
hat
Wiederbeschaffungsaufwand
übersteigt
.
Anderenfalls
ist
Höhe
Ersatzanspruchs
Wiederbeschaffungsaufwand
beschränkt
.
-9-
hat
Berufungsgericht
Ergebnis
Recht
Kläger
nur
Wiederbeschaffungsaufwand
zuerkannt
.
2
.
Kläger
tatsächliche
Ersatzbeschaffung
vorgenommen
hat
besteht
gemäß
§
Abs.
Satz
auch
Anspruch
geltend
gemachte
Mehrwertsteuer
.
Mehrwertsteuer
ist
Auffassung
Revision
nur
ersetzen
Wiederbeschaffung
tatsächlich
angefallen
wäre
.
Durchführung
Ersatzbeschaffung
hat
Geschädigte
hingegen
nur
Anspruch
Wiederbeschaffungsaufwand
.
Auch
Meinung
Berufungsgerichts
Kläger
Anspruch
jedenfalls
zustehe
gezahlte
Mehrwertsteuer
Kosten
Ersatzbeschaffung
geschätzten
Mehrwertsteuersatz
entspreche
ist
folgen
.
nur
Kläger
Revision
eingelegt
hat
wirkt
Auffassung
Berufungsgerichts
vorliegenden
Fall
allerdings
.
steht
aber
Widerspruch
§
Abs.
Satz
Umsatzsteuer
nur
ersetzen
ist
tatsächlich
angefallen
ist
Kombination
konkreter
fiktiver
Schadensabrechnung
zulässig
ist
vgl.
Senatsurteil
15
Juli
.
Auffassung
Revision
ergibt
Senatsurteil
20
.
April
VersR
.
Urteil
hat
Senat
klargestellt
auch
Falle
wirtschaftlichen
Totalschadens
Naturalrestitution
Form
Ersatzbeschaffung
Frage
kommt
nur
Kompensation
gemäß
§
Abs.
.
§
Abs.
Satz
bleibt
Fall
Kompensation
Betracht
findet
aber
grundsätzlich
Anwendung
Fall
Naturalrestitution
Ersatzbeschaffung
vgl.
.
3
.
ist
Revision
Kostenfolge
§
Abs.
zurückzuweisen
.
Greiner
Pauge
Zoll