You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

829 lines
7.3 KiB

BESCHLUSS
9
.
Januar
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
§
Abs.
Klage
Feststellung
deliktischen
Verpflichtung
Schädigers
Ersatz
künftiger
Schäden
ist
zulässig
Möglichkeit
Schadenseintritts
besteht
.
Feststellungsinteresse
ist
nur
verneinen
Sicht
Geschädigten
verständiger
Würdigung
Grund
besteht
Eintritt
wenigstens
rechnen
Anschluss
Senat
Urteile
20
.
März
VersR
f.
;
16
.
Januar
VersR
.
Feststellungsklage
ist
begründet
sachlichen
rechtlichen
Voraussetzungen
Schadensersatzanspruchs
vorliegen
also
insbesondere
haftungsrechtlich
relevanter
Eingriff
gegeben
ist
Zukunft
befürchteten
Schäden
führen
kann
.
Rahmen
Begründetheit
gewisse
Wahrscheinlichkeit
Schadenseintritts
verlangen
ist
bleibt
offen
Anschluss
Senat
Urteil
16
.
Januar
VersR
m.w
.
Beschluss
9
.
Januar
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
9
.
Januar
Vizepräsidentin
Dr.
Richter
Dr.
Wellner
Pauge
Zoll
beschlossen
:
Nichtzulassungsbeschwerde
Klägerin
wird
Urteil
8
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
30
.
Mai
Zurückweisung
Beschwerde
Übrigen
Kostenpunkt
insoweit
aufgehoben
Berufung
Beklagten
3
Juli
verkündete
Urteil
21
.
Zivilkammer
Landgerichts
Feststellungsanträgen
Klägerin
abgeändert
Feststellungsanträge
auch
insoweit
abgewiesen
worden
sind
Klägerin
Feststellung
Verpflichtung
Beklagten
Gesamtschuldner
Ersatz
Folgen
ärztlichen
Eingriffs
18
.
Juni
entstandenen
noch
entstehenden
materiellen
Schäden
Anspruchsübergang
Sozialversicherungsträger
erfolgt
erfolgt
ist
Folgen
ärztlichen
Eingriffs
noch
entstehenden
immateriellen
Schäden
beantragt
hat
.
Umfang
Aufhebung
wird
Sache
neuen
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Verfahrens
Nichtzulassungsbeschwerde
Berufungsgericht
zurückverwiesen
.
Gegenstandswert
:
Gründe
:
Nichtzulassungsbeschwerde
hat
Erfolg
Klägerin
Abweisung
Anträge
Feststellung
Ersatzverpflichtung
Beklagten
materiellen
Schäden
wendet
Folgen
ärztlichen
Eingriffs
18
.
Juni
entstanden
sind
entstehen
werden
Abweisung
Antrags
Feststellung
Ersatzverpflichtung
Beklagten
immateriellen
Schäden
wendet
Folgen
Eingriffs
entstehen
werden
Verurteilung
Zahlung
Schmerzensgeld
umfasst
sind
.
1
.
angefochtene
Entscheidung
verletzt
Abweisung
Feststellungsanträge
Anspruch
Klägerin
rechtliches
Gehör
Art
.
Abs.
GG
.
Zwar
ist
Gericht
verpflichtet
Angriffsmittel
Einzelnen
Stellung
nehmen
§
Abs.
;
Senat
Beschluss
24
.
n.v
.
;
Beschluss
24
.
Februar
.
Auch
ist
grundsätzlich
auszugehen
Gericht
entgegengenommene
Vorbringen
Beteiligten
auch
Kenntnis
genommen
Erwägung
gezogen
hat
.
Verletzung
rechtlichen
Gehörs
ist
nur
dann
festzustellen
besonderen
Umständen
Falles
ergibt
BVerfGE
.
Umstände
liegen
hier
.
Berufungsgericht
hat
Begründung
Abweisung
Feststellungsanträge
ausschließlich
psychischen
Schäden
abgestellt
Ansicht
Klägerin
künftig
befürchten
Ansicht
richts
aber
Zahlungsausspruch
Schmerzensgeld
umfasst
seien
.
vermag
Abweisung
Feststellungsbegehren
tragen
.
2
.
Rechtsprechung
erkennenden
Senats
ist
Klage
Feststellung
Verpflichtung
Ersatz
bereits
eingetretener
künftiger
Schäden
zulässig
Möglichkeit
Schadenseintritts
besteht
.
Feststellungsinteresse
§
Abs.
ist
nur
verneinen
Sicht
Geschädigten
verständiger
Würdigung
Grund
gegeben
ist
Eintritt
Schadens
wenigstens
rechnen
vgl.
Senat
Urteile
20
.
März
VersR
;
16
.
Januar
VersR
.
zulässiger
Feststellungsantrag
ist
begründet
sachlichen
rechtlichen
Voraussetzungen
Schadensersatzanspruchs
vorliegen
also
haftungsrechtlich
relevanter
Eingriff
gegeben
ist
möglichen
künftigen
Schäden
führen
kann
.
Rahmen
Begründetheit
gewisse
Wahrscheinlichkeit
Schadenseintritts
verlangen
ist
vgl.
Senat
Urteil
16
.
Januar
aaO
;
VersR
f.
bedarf
Umständen
Streitfalls
abschließenden
Entscheidung
.
Grundsätzen
hatte
Berufungsgericht
Veranlassung
näher
darzulegen
Grund
Feststellungsanträge
Klägerin
umfassend
zurückgewiesen
hat
.
beanstandet
Nichtzulassungsbeschwerde
Erfolg
.
3
.
Antrag
Ersatzverpflichtung
Beklagten
materiellen
Schäden
festzustellen
bereits
eingetretenen
Schaden
begründet
wurde
war
genannten
Grundsätzen
Rechtsprechung
zulässig
;
ist
Berufungsgericht
Rechtsfehler
ausgegangen
.
Antrag
war
Grundlage
bisherigen
Feststellungen
auch
unbegründet
.
Berufungsgericht
hat
Aufklärung
Eingriff
18
.
Juni
verspätet
Eingriff
dementsprechend
haftungsbegründend
zugesprochene
Schmerzensgeld
gewertet
.
Zugleich
ist
ausgegangen
Operation
verbundenen
Schmerzen
Beschwerden
folgenden
Beeinträchtigungen
insbesondere
psychischen
Beeinträchtigungen
Klägerin
psychosomatischpsychotherapeutischen
Behandlung
bedürften
gute
Erfolgsaussichten
habe
.
Entstehen
Kosten
psychosomatische
Behandlung
Entstehung
materiellen
Folgeschadens
ist
Lebenserfahrung
wahrscheinlich
.
Kosten
Behandlung
wären
mithin
Folgeschaden
rechtswidrigen
Eingriffs
geeignet
ist
begehrte
Feststellung
tragen
.
Klägerin
hat
vorgetragen
weitere
materielle
Schäden
befürchten
seien
.
durfte
Berufungsgericht
Antrag
Feststellung
Ersatzpflicht
materiellen
Schäden
Operation
18
.
Juni
hinreichende
Begründung
abweisen
.
4
.
Ergebnis
Entsprechendes
gilt
Abweisung
Klage
Feststellung
Verpflichtung
Ersatz
künftiger
immaterieller
Beeinträchtigungen
.
Auch
insoweit
ist
Feststellungsinteresse
bejahen
Grund
bestehen
kann
Eintritt
Spätschäden
wenigstens
rechnen
vgl.
Senat
75
;
Urteil
9
.
April
VersR
.
Berufungsgericht
konnte
auch
Feststellungsklage
weitere
tatsächliche
Feststellungen
unbegründet
abweisen
.
hat
ausreichend
aufgeklärten
rechtswidrigen
Operation
18
.
Juni
haftungsrechtlich
relevanten
Eingriff
gesehen
.
lagen
rechtlichen
Voraussetzungen
Anspruchs
Schmerzensgeld
Berufungsgericht
Zubilligung
Entschädigung
selbst
erkannt
hat
.
Klage
Feststellung
Ersatzverpflichtung
künftige
immaterielle
Schäden
schied
nur
ausschließlich
voraussehbare
Schädigungsfolgen
Betracht
standen
Zubilligung
Schmerzensgelds
umfasst
wären
Grundsatz
Einheitlichkeit
Schmerzensgelds
;
vgl.
Senat
Urteil
14
.
Februar
VersR
.
Ergebnis
hat
Berufungsgericht
ausschließlich
psychischen
Beeinträchtigungen
begründet
.
Klägerin
hatte
jedoch
Vorlage
Gutachtens
Dr.
23
.
April
vorgetragen
seien
nur
psychische
Schäden
auch
organische
Schäden
Schrumpfungen
Narben
Genitale
eingetreten
Auswirkungen
Entfernung
Eierstock
Eileiter
seien
voraussehbar
.
waren
zukünftige
immaterielle
Beeinträchtigungen
organischer
Operationsfolgen
möglich
.
hätte
Berufungsgericht
Stellung
nehmen
müssen
derartige
Folgen
machen
Eintritt
beruhenden
Beschwerden
Lebenserfahrung
wahrscheinlich
.
Dann
aber
kam
Abweisung
Feststellungsklage
Ersatz
künftiger
immaterieller
Schäden
weitere
tatsächliche
Feststellungen
Betracht
.
Auch
Zusammenhang
bedarf
Entscheidung
Frage
Begründetheit
Feststellungsklage
gewisse
Wahrscheinlichkeit
Schadenseintritts
verlangen
ist
vgl.
Senat
Urteil
16
.
Januar
aaO
.
.
wäre
hier
entscheidenden
Fall
bejahen
.
5
.
ausgeschlossen
werden
kann
Berufungsurteil
Nichtbeachtung
Vortrags
Klägerin
beruht
ist
ausgesprochenen
eingeschränkten
Umfang
aufzuheben
Sache
insoweit
Berufungsgericht
zurückzuverweisen
.
6
.
weitergehende
Nichtzulassungsbeschwerde
hat
Erfolg
.
zeigt
Rechtssache
Übrigen
grundsätzliche
Bedeutung
hat
Fortbildung
Rechts
Sicherung
einheitlichen
Rechtsprechung
Entscheidung
Revisionsgerichts
erfordern
§
Abs.
Satz
.
Insbesondere
ist
insoweit
Verletzung
Verfahrensgrundrechten
Klägerin
ersichtlich
.
weiteren
Begründung
wird
abgesehen
.
Greiner
Pauge
Zoll
Vorinstanzen
:
Entscheidung
OLG
Frankfurt/Main
Entscheidung
30.05.2006