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122 lines
980 B

BESCHLUSS
11
.
Dezember
Rechtsstreit
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
11
.
Dezember
Vizepräsidentin
Dr.
Richter
Dr.
Richterin
Richter
Pauge
Zoll
beschlossen
:
Beschwerde
Beklagten
Nichtzulassung
Revision
Urteil
4
.
Zivilsenats
Saarländischen
Oberlandesgerichts
27
.
März
wird
zurückgewiesen
aufzeigt
Rechtssache
grundsätzliche
Bedeutung
hat
Fortbildung
Rechts
Sicherung
einheitlichen
Rechtsprechung
Entscheidung
Revisionsgerichts
erfordert
§
Abs.
S.
.
Überweisung
Kindes
Klinik
Beklagten
bestand
vollständige
Aufsichtspflicht
Pallotti-Hauses
.
nur
"
mittelbarer
"
Aufsichtspflicht
Pallotti-Hauses
aber
blieb
Dritter
Sinne
§
hatte
weitere
Umstände
Erfüllung
Aufsichtspflicht
Beklagte
gewährleisten
.
Verstoß
Berufungsgerichts
Art
.
Abs.
GG
ist
gegeben
.
weiteren
Begründung
wird
gemäß
§
Abs.
S.
2
.
Halbs
.
abgesehen
.
Beklagte
trägt
Kosten
Beschwerdeverfahrens
§
Abs.
.
Streitwert
:
Greiner
Pauge
Vorinstanzen
:
Zoll
Entscheidung
Entscheidung
27.03.2007