BESCHLUSS 11 . Dezember Rechtsstreit . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 11 . Dezember Vizepräsidentin Dr. Richter Dr. Richterin Richter Pauge Zoll beschlossen : Beschwerde Beklagten Nichtzulassung Revision Urteil 4 . Zivilsenats Saarländischen Oberlandesgerichts 27 . März wird zurückgewiesen aufzeigt Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat Fortbildung Rechts Sicherung einheitlichen Rechtsprechung Entscheidung Revisionsgerichts erfordert § Abs. S. . Überweisung Kindes Klinik Beklagten bestand vollständige Aufsichtspflicht Pallotti-Hauses . nur " mittelbarer " Aufsichtspflicht Pallotti-Hauses aber blieb Dritter Sinne § hatte weitere Umstände Erfüllung Aufsichtspflicht Beklagte gewährleisten . Verstoß Berufungsgerichts Art . Abs. GG ist gegeben . weiteren Begründung wird gemäß § Abs. S. 2 . Halbs . abgesehen . Beklagte trägt Kosten Beschwerdeverfahrens § Abs. . Streitwert : € Greiner Pauge Vorinstanzen : Zoll Entscheidung Entscheidung 27.03.2007