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107 lines
885 B

Abschrift
BESCHLUSS
4
.
Dezember
Rechtsstreit
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
4
.
Dezember
Vizepräsidentin
Dr.
Richter
Dr.
Wellner
Pauge
Stöhr
beschlossen
:
Beschwerde
Beklagten
Nichtzulassung
Revision
Urteil
6
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
28
.
Februar
wird
zurückgewiesen
aufzeigt
Rechtssache
grundsätzliche
Bedeutung
hat
Fortbildung
Rechts
Sicherung
einheitlichen
Rechtsprechung
Entscheidung
Revisionsgerichts
erfordert
§
Abs.
S.
.
Vortrag
organisatorischen
Maßnahmen
Versicherungsnehmerin
Beklagten
getroffen
hat
Rollstuhlfarer
Transport
sichern
Beförderung
nur
Rollstühlen
Mehrpunktgurten
zusätzlicher
Sicherung
Patienten
Krankenwagen
u.ä
.
ist
dargetan
§
.
weiteren
Begründung
wird
gemäß
§
Abs.
S.
2
.
Halbs
.
abgesehen
.
Beklagte
trägt
Kosten
Beschwerdeverfahrens
§
Abs.
.
Streitwert
:
Greiner
Pauge
Vorinstanzen
:
Entscheidung
Naumburg
Entscheidung