Abschrift BESCHLUSS 4 . Dezember Rechtsstreit . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 4 . Dezember Vizepräsidentin Dr. Richter Dr. Wellner Pauge Stöhr beschlossen : Beschwerde Beklagten Nichtzulassung Revision Urteil 6 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 28 . Februar wird zurückgewiesen aufzeigt Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat Fortbildung Rechts Sicherung einheitlichen Rechtsprechung Entscheidung Revisionsgerichts erfordert § Abs. S. . Vortrag organisatorischen Maßnahmen Versicherungsnehmerin Beklagten getroffen hat Rollstuhlfarer Transport sichern Beförderung nur Rollstühlen Mehrpunktgurten zusätzlicher Sicherung Patienten Krankenwagen u.ä . ist dargetan § . weiteren Begründung wird gemäß § Abs. S. 2 . Halbs . abgesehen . Beklagte trägt Kosten Beschwerdeverfahrens § Abs. . Streitwert : € Greiner Pauge Vorinstanzen : Entscheidung Naumburg Entscheidung