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132 lines
960 B

BESCHLUSS
20
.
Juni
Rechtsstreit
ECLI
:
:
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
20
.
Juni
Vorsitzenden
Richter
Richterinnen
Pentz
Dr.
Richter
Dr.
Dr.
beschlossen
:
Antrag
Klägerin
Beiordnung
Notanwalts
wird
abgelehnt
.
Gründe
:
Antrag
Beiordnung
Notanwalts
ist
begründet
.
Beiordnung
Rechtsanwalts
§
Abs.
setzt
u.a.
Partei
zumutbarer
Anstrengungen
Vertretung
bereiten
Rechtsanwalt
findet
.
Voraussetzung
fehlt
hier
.
Klägerin
hat
nachgewiesen
hinreichender
Weise
bemüht
haben
Vertretung
bereiten
Rechtsanwalt
finden
.
Vortrag
hat
Mandat
lediglich
Bundesgerichtshof
zugelassenen
Rechtsanwalt
erfolglos
angetragen
.
Tatsache
mittlerweile
Kanzleien
insgesamt
Bundesgerichtshof
zugelassenen
Rechtsanwälten
gibt
genügt
Bestellung
Notanwalts
rechtfertigen
vgl.
Senatsbeschlüsse
13
.
Dezember
;
10
.
September
.
2
;
Beschlüsse
16
.
Februar
;
18
.
Dezember
IX
juris
.
2
;
24
November
ZA
juris
.
3
;
jeweils
.
Pentz
Vorinstanzen
:
Entscheidung
OLG
Entscheidung