BESCHLUSS 20 . Juni Rechtsstreit ECLI : : . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 20 . Juni Vorsitzenden Richter Richterinnen Pentz Dr. Richter Dr. Dr. beschlossen : Antrag Klägerin Beiordnung Notanwalts wird abgelehnt . Gründe : Antrag Beiordnung Notanwalts ist begründet . Beiordnung Rechtsanwalts § Abs. setzt u.a. Partei zumutbarer Anstrengungen Vertretung bereiten Rechtsanwalt findet . Voraussetzung fehlt hier . Klägerin hat nachgewiesen hinreichender Weise bemüht haben Vertretung bereiten Rechtsanwalt finden . Vortrag hat Mandat lediglich Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt erfolglos angetragen . Tatsache mittlerweile Kanzleien insgesamt Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwälten gibt genügt Bestellung Notanwalts rechtfertigen vgl. Senatsbeschlüsse 13 . Dezember ; 10 . September . 2 ; Beschlüsse 16 . Februar ; 18 . Dezember IX juris . 2 ; 24 November ZA juris . 3 ; jeweils . Pentz Vorinstanzen : Entscheidung OLG Entscheidung