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85 lines
675 B

BESCHLUSS
8
.
Januar
Rechtsstreit
V.
Zivilsenat
hat
8
.
Januar
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Dr.
Dr.
Richterin
Dr.
Richter
Dr.
beschlossen
:
Anhörungsrüge
Beklagten
Beschluss
Senats
6
November
wird
zurückgewiesen
.
Gründe
:
Senat
hat
übersehen
schriftliche
Abrechnung
Mietpools
Jahr
9
November
erstellt
worden
ist
.
Allein
Datum
folgt
jedoch
Beklagten
bereits
Zeitpunkt
Vertragsschlusses
Januar
Unterdeckung
Mietpools
kannten
.
Vielmehr
ergibt
Kenntnis
Berufungsurteil
Abs.
wiedergegebenen
Vortrag
Ende
planmäßig
Wohnungsleerstände
herbeigeführt
haben
.
musste
Unterdeckung
Mietpools
führen
.
Schmidt-Räntsch
Czub
Vorinstanzen
:
Entscheidung
Entscheidung