BESCHLUSS 8 . Januar Rechtsstreit V. Zivilsenat hat 8 . Januar Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richter Dr. Dr. Richterin Dr. Richter Dr. beschlossen : Anhörungsrüge Beklagten Beschluss Senats 6 November wird zurückgewiesen . Gründe : Senat hat übersehen schriftliche Abrechnung Mietpools Jahr 9 November erstellt worden ist . Allein Datum folgt jedoch Beklagten bereits Zeitpunkt Vertragsschlusses Januar Unterdeckung Mietpools kannten . Vielmehr ergibt Kenntnis Berufungsurteil Abs. wiedergegebenen Vortrag Ende planmäßig Wohnungsleerstände herbeigeführt haben . musste Unterdeckung Mietpools führen . Schmidt-Räntsch Czub Vorinstanzen : Entscheidung Entscheidung