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197 lines
1.5 KiB

BESCHLUSS
25
.
Januar
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
Abs.
§
Nichtannahme
Revisionen
Parteien
kann
Beklagten
ergangene
Teilurteil
Kostenentscheidung
Schlußurteil
Berufungsgerichts
vorbehalten
hatte
Aufnahme
Teilkostenentscheidung
geändert
werden
Anschluß
.
13
.
Juni
§
Abs.
Kostenentscheidung
.
.
25
.
Januar
V.
Zivilsenat
hat
25
.
Januar
Richter
Tropf
Prof.
Dr.
Dr.
Dr.
Dr.
beschlossen
:
Revisionen
Klägers
Beklagten
früheren
Beklagten
Urteil
14
.
Zivilsenats
21
.
Dezember
werden
angenommen
.
Rechtssache
hat
grundsätzliche
Bedeutung
.
Revisionen
haben
Endergebnis
auch
Aussicht
Erfolg
.
Beklagte
trägt
selbst
Kläger
Tatsacheninstanzen
erwachsenen
Kosten
Hälfte
Kosten
Revisionsverfahrens
vollem
Umfang
§
Abs.
.
Streitwert
:
5.182.333,50
DM
Gründe
Kostenentscheidung
:
Teilurteil
Streitgenossen
hier
Klägers
Verhältnis
Beklagten
früheren
Beklagten
Prozeß
entscheidet
kann
Teilkostenentscheidung
treffen
.
25
November
§
Nr.
.
Hinblick
Umstand
Revision
erfolglos
angegriffene
Mithaftung
Beklagten
Einstandspflicht
früheren
Beklagten
Mietgarantie
voraussetzt
ist
auch
geboten
.
Entscheidung
streitwerterhöhenden
Hilfsantrag
frühere
Beklagte
ist
erwarten
.
dringendes
Interesse
Klägers
Teilkostenentscheidung
Lasten
Beklagten
ist
Hinblick
glaubhaft
dargestellten
Umfang
Kostenmasse
bejahen
.
Änderung
Berufungsurteils
Kostenpunkt
konnte
Nichtannahme
Revisionen
verbunden
werden
vgl.
Senatsbeschl
.
13
.
Juni
§
Abs.
Kostenentscheidung
:
Fall
unrichtigen
Streitwertfestsetzung
;
.
26
.
Juni
aaO
Kostenentscheidung
:
Verstoß
Abs.
.
Tropf
Gaier