BESCHLUSS 25 . Januar Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja : : ja Abs. § Nichtannahme Revisionen Parteien kann Beklagten ergangene Teilurteil Kostenentscheidung Schlußurteil Berufungsgerichts vorbehalten hatte Aufnahme Teilkostenentscheidung geändert werden Anschluß . 13 . Juni § Abs. Kostenentscheidung . . 25 . Januar V. Zivilsenat hat 25 . Januar Richter Tropf Prof. Dr. Dr. Dr. Dr. beschlossen : Revisionen Klägers Beklagten früheren Beklagten Urteil 14 . Zivilsenats 21 . Dezember werden angenommen . Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung . Revisionen haben Endergebnis auch Aussicht Erfolg . Beklagte trägt selbst Kläger Tatsacheninstanzen erwachsenen Kosten Hälfte Kosten Revisionsverfahrens vollem Umfang § Abs. . Streitwert : 5.182.333,50 DM Gründe Kostenentscheidung : Teilurteil Streitgenossen hier Klägers Verhältnis Beklagten früheren Beklagten Prozeß entscheidet kann Teilkostenentscheidung treffen . 25 November § Nr. . Hinblick Umstand Revision erfolglos angegriffene Mithaftung Beklagten Einstandspflicht früheren Beklagten Mietgarantie voraussetzt ist auch geboten . Entscheidung streitwerterhöhenden Hilfsantrag frühere Beklagte ist erwarten . dringendes Interesse Klägers Teilkostenentscheidung Lasten Beklagten ist Hinblick glaubhaft dargestellten Umfang Kostenmasse bejahen . Änderung Berufungsurteils Kostenpunkt konnte Nichtannahme Revisionen verbunden werden vgl. Senatsbeschl . 13 . Juni § Abs. Kostenentscheidung : Fall unrichtigen Streitwertfestsetzung ; . 26 . Juni aaO Kostenentscheidung : Verstoß Abs. . Tropf Gaier