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66 lines
518 B

BESCHLUSS
21
Juli
Rechtsstreit
V.
Zivilsenat
hat
21
Juli
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Dr.
Dr.
Richterin
Dr.
Richter
Dr.
beschlossen
:
Anhörungsrüge
Beklagten
Beschluss
Senats
29
.
Juni
wird
zurückgewiesen
.
übergangen
gerügte
Vorbringen
ist
Senat
berücksichtigt
worden
.
übrigen
ist
Begründung
Nichtzulassungsbeschwerde
Abschnitt
Verstoß
Berufungsgerichts
Art
.
Abs.
GG
Hinblick
Komplex
arglistige
Täuschung
einmal
gerügt
worden
.
Vorinstanzen
:
Entscheidung
KG
Entscheidung
Schmidt-Räntsch
Czub