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78 lines
617 B

BESCHLUSS
18
.
Oktober
Rechtsstreit
V.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
18
.
Oktober
Vorsitzende
Richterin
Dr.
Richter
Prof.
Dr.
Dr.
Richterinnen
Dr.
Weinland
beschlossen
:
Urteil
13
Juli
wird
offenbarer
Unrichtigkeit
gemäß
§
Abs.
folgt
berichtigt
:
.
muss
richtig
lauten
:
zugelassenen
Revision
möchten
Beklagten
Wiedereinsetzung
erstinstanzlichen
Urteils
erreichen
.
Klägerin
beantragt
Zurückweisung
Rechtsmittels
.
.
muss
richtig
lauten
:
fehlt
schon
tatsächlichen
Grundlage
Beurteilung
Frage
Beklagten
Zustimmungsanspruch
zusteht
.
Schmidt-Räntsch
Weinland
Vorinstanzen
:
AG
Entscheidung
LG
Entscheidung