BESCHLUSS 18 . Oktober Rechtsstreit V. Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 18 . Oktober Vorsitzende Richterin Dr. Richter Prof. Dr. Dr. Richterinnen Dr. Weinland beschlossen : Urteil 13 Juli wird offenbarer Unrichtigkeit gemäß § Abs. folgt berichtigt : . muss richtig lauten : zugelassenen Revision möchten Beklagten Wiedereinsetzung erstinstanzlichen Urteils erreichen . Klägerin beantragt Zurückweisung Rechtsmittels . . muss richtig lauten : fehlt schon tatsächlichen Grundlage Beurteilung Frage Beklagten Zustimmungsanspruch zusteht . Schmidt-Räntsch Weinland Vorinstanzen : AG Entscheidung LG Entscheidung