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83 lines
688 B

BESCHLUSS
4
.
Dezember
Rechtsstreit
V.
Zivilsenat
hat
4
.
Dezember
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Dr.
Dr.
Richterin
Dr.
Richter
Dr.
beschlossen
:
Rechtsmittel
Urteil
10
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
1
.
Juni
wird
Kosten
Kläger
unzulässig
verworfen
.
Gegenstandswert
Rechtsmittelverfahren
beträgt
.
Gründe
:
Rechtsmittel
angefochtene
Entscheidung
Oberlandesgerichts
kommt
allein
Nichtzulassungsbeschwerde
Betracht
.
hätte
Monats
Urteilszustellung
Bundesgerichtshof
zugelassenen
Rechtsanwalt
unterschriebenen
Schriftsatz
eingelegt
werden
müssen
Abs.
Satz
Abs.
Satz
.
fehlt
.
Kostenentscheidung
beruht
§
.
Schmidt-Räntsch
Czub
Vorinstanzen
:
Entscheidung
Entscheidung