BESCHLUSS 4 . Dezember Rechtsstreit V. Zivilsenat hat 4 . Dezember Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richter Dr. Dr. Richterin Dr. Richter Dr. beschlossen : Rechtsmittel Urteil 10 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 1 . Juni wird Kosten Kläger unzulässig verworfen . Gegenstandswert Rechtsmittelverfahren beträgt € . Gründe : Rechtsmittel angefochtene Entscheidung Oberlandesgerichts kommt allein Nichtzulassungsbeschwerde Betracht . hätte Monats Urteilszustellung Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt unterschriebenen Schriftsatz eingelegt werden müssen Abs. Satz Abs. Satz . fehlt . Kostenentscheidung beruht § . Schmidt-Räntsch Czub Vorinstanzen : Entscheidung Entscheidung