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112 lines
922 B

BESCHLUSS
12
.
Januar
Rechtsstreit
V.
Zivilsenat
hat
12
.
Januar
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Dr.
Richterin
Dr.
Richter
Dr.
Dr.
beschlossen
:
Beschwerde
Beklagten
Nichtzulassung
Revision
Urteil
5
.
Zivilsenats
Kammergerichts
20
.
Mai
wird
zurückgewiesen
.
Rechtssache
wirft
entscheidungserheblichen
Fragen
grundsätzlicher
Bedeutung
.
Entscheidung
ist
auch
Fortbildung
Rechts
Sicherung
einheitlichen
Rechtsprechung
erforderlich
§
Abs.
.
Auffassung
Berufungsgerichts
ist
Verkäufer
Käufer
Möglichkeit
berät
Eigentumswohnung
erwerben
halten
Regel
zwar
Vorlage
Rentabilitätsberechnung
nur
Ermittlung
monatlichen
Eigenaufwands
Käufers
verpflichtet
vgl.
Senat
.
vorliegenden
Fall
kommt
aber
Berufungsurteil
jedenfalls
Ausführungen
B.
2
.
getragen
wird
.
Beklagte
trägt
Kosten
Beschwerdeverfahrens
§
Abs.
.
Gegenstandswert
Beschwerdeverfahrens
beträgt
.
Czub
Vorinstanzen
:
Entscheidung
KG
Entscheidung