You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

828 lines
6.4 KiB

BESCHLUSS
30
.
Oktober
Zwangsversteigerungsverfahren
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
§
1
.
Einzelausgebot
kann
nur
abgesehen
werden
§
Abs.
Satz
ZVG
genannten
Beteiligten
verzichten
;
gilt
auch
Falle
§
Abs.
Satz
.
2
.
Verzicht
Einzelausbietung
setzt
§
Abs.
Satz
positives
Tun
eindeutigem
Erklärungsgehalt
;
Verzicht
ist
stets
protokollieren
§
.
Beschluss
30
.
Oktober
AG
V.
Zivilsenat
hat
30
.
Oktober
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Dr.
Richterin
Dr.
Richter
Dr.
Dr.
beschlossen
:
Rechtbeschwerde
Schuldner
werden
Beschlüsse
4
.
Zivilkammer
Landgerichts
14
.
Februar
Amtsgerichts
11
.
Oktober
aufgehoben
.
Meistbietenden
wird
Zuschlag
versagt
.
Gegenstandswert
Rechtsbeschwerdeverfahrens
beträgt
.
Gründe
:
Beteiligten
Schuldner
sind
Eigentümer
Rubrum
näher
bezeichneten
Grundstücks
Zwangsversteigerung
angeordnet
worden
ist
.
Versteigerungstermin
10
.
August
sind
Schuldner
zugegen
gewesen
;
jedoch
hat
Schuldnerin
vertreten
lassen
.
Versteigerungsprotokoll
heißt
wörtlich
:
Nunmehr
wurden
Beteiligten
geringsten
Gebot
Versteigerungsbedingungen
gehört
.
Eintrag
beantragte
Bruchteile
nur
Gesamtausgebot
zuzulassen
Verzicht
Einzelausgebot
.
Anträge
Versteigerungsbedingungen
und/oder
Erklärungen
geringsten
Gebot
wurden
abgegeben
.
Versteigerungsbedingungen
gesetzlichen
Vorschriften
abweichen
wurden
folgt
festgestellt
:
erfolgt
Gesamtausgebot
Bruchteile
Verzicht
Einzelgebot
.
Meistbietender
ist
Beteiligte
geblieben
.
hat
Vollstreckungsgericht
Zuschlag
erteilt
.
sofortige
Beschwerde
Schuldner
ist
erfolglos
geblieben
.
Landgericht
zugelassenen
Rechtsbeschwerde
möchten
Versagung
Zuschlags
erreichen
.
II
.
Beschwerdegericht
steht
Standpunkt
Einzelausgebote
seien
entbehrlich
Vollstreckungsgericht
Möglichkeit
§
Abs.
Satz
Gebrauch
mache
Versteigerungsobjekte
gemeinsam
auszubieten
Gesamtausgebot
.
Vorschrift
bezwecke
Vereinfachung
Beschleunigung
Verfahrens
.
Zweck
könne
nur
erreicht
werden
Vornahme
Einzelausgeboten
verzichtet
werde
.
abgesehen
sei
Verhalten
Versteigerungstermin
anwesenden
Schuldnerin
Verzicht
Ausbringung
Einzelausgeboten
würdigen
§
Abs.
.
Zwar
liege
ausdrückliche
Erklärung
.
Protokoll
sei
jedoch
auslegungsfähig
.
Versteigerungsbedingung
Verzicht
Einzelausgebote
enthalten
sei
müsse
ausgegangen
werden
vorher
entsprechende
Erklärungen
Beteiligten
abgegeben
worden
seien
.
Widerspruch
sei
jedenfalls
erhoben
worden
.
.
gemäß
§
Abs.
Nr.
Abs.
Satz
statthafte
auch
Übrigen
zulässige
Rechtsbeschwerde
ist
begründet
.
führt
Versagung
Zuschlags
§
.
V.m
.
§
Nr.
.
1
.
Absehen
Einzelausgebot
hält
rechtlichen
Überprüfung
stand
.
§
Abs.
Satz
sind
Verfahren
versteigernde
Grundstücke
einzeln
auszubieten
.
Entsprechendes
gilt
allgemeiner
Auffassung
Versteigerung
Bruchteilseigentum
vgl.
nur
OLG
Rpfleger
;
Stöber
18
.
Aufl
.
§
Rdn
vollstreckungsrechtlich
Grundstück
behandeln
ist
vgl.
§
Abs.
.
Hintergrund
hat
Vollstreckungsgericht
zwar
Recht
Möglichkeit
§
Abs.
Satz
Gebrauch
gemacht
Objekte
einheitlichen
Bauwerk
überbaut
sind
auch
gemeinsam
ausgeboten
werden
können
.
folgt
jedoch
Vollstreckungsgericht
Einzelausgeboten
hätte
Abstand
nehmen
dürfen
.
Gesamtausgebot
Einzelausgebot
verdrängt
nur
zusätzliche
Versteigerungsmodalität
Seite
tritt
so
ganz
.
vgl.
etwa
OLG
aaO
;
Hintzen
:
Dassler
u.a.
13
.
Aufl
.
Rdn
.
12
;
Hornung
464
;
Stöber
aaO
Rdn
.
;
.
Fisch
Rpfleger
legt
schon
Wortlaut
§
Abs.
Satz
können
auch
gemeinsam
ausgeboten
werden
.
ist
zwar
richtig
Einführung
Bestimmung
Vereinfachung
Beschleunigung
Verfahrens
bezweckt
wurde
BT-Drucks
.
S.
.
Zweck
wird
jedoch
schon
erreicht
Rechtspfleger
Gesamtausgebot
anders
altem
Recht
nunmehr
Amts
anordnen
kann
.
aber
gilt
bedenken
vorrangige
Anliegen
Versteigerungsmodalitäten
besteht
möglichst
hohes
Meistgebot
erreichen
.
9
.
Mai
1077,1078
;
Hintzen
aaO
Rdn
.
.
räumt
Zwangsversteigerungsgesetz
Einzelausbietung
insoweit
Vorrang
ausgeht
Art
Versteigerung
werde
Regel
höchste
Gebot
erzielt
.
9
.
Mai
aaO
;
vgl.
auch
Senat
.
28
.
September
.
Zwar
wird
Gesamtausgebot
wirtschaftlich
zusammengehörender
Einheiten
Bietinteresse
zunehmen
.
ändert
jedoch
Regelung
zugrunde
liegenden
typisierenden
Betrachtung
bestmöglicher
Verwertungserlös
regelmäßig
nur
Beibehaltung
auch
Einzelausgebots
erwarten
ist
.
Folgerichtig
tritt
Gesamtausgebot
auch
§
Abs.
Satz
ZVG
Einzelausgebot
folgerichtig
unterbleibt
Einzelausgebot
Fällen
nur
dann
§
Abs.
Satz
ZVG
genannten
Beteiligten
verzichten
.
Verzicht
geht
Beschwerdegericht
zwar
Hilfserwägung
.
Schuldner
rügen
indessen
Recht
Annahme
Bestand
haben
kann
.
§
sind
Entscheidung
Zuschlag
nur
Vorgänge
berücksichtigten
Protokoll
ersichtlich
sind
.
Termin
vertretene
Schuldnerin
Verzicht
Einzelausgebot
erklärt
hätte
lässt
Protokoll
entnehmen
.
Zwar
kann
ausdrücklich
vermerkter
Vorgang
gleichwohl
Zusammenhang
Übrigen
Protokollierten
ergeben
protokollierte
gang
protokollierten
schlechterdings
denkbar
ist
so
kann
etwa
protokollierten
Rückgabe
Sicherheit
geschlossen
werden
zuvor
geleistet
worden
ist
vgl.
Stöber
aaO
§
Rdn
.
.
Vergleichbar
liegt
hier
jedoch
.
Umstand
Bruchteile
Versteigerungsbedingungen
auch
einzeln
ausgeboten
werden
sollten
folgt
zwingend
zuvor
Verzichtserklärungen
Sinne
§
Abs.
Satz
ZVG
abgegeben
worden
sind
.
Protokoll
begründet
Vermutung
rechtlichen
Voraussetzungen
Erlass
protokollierten
gerichtlichen
Entscheidung
vorgelegen
haben
.
kommt
gar
mehr
unstreitig
sein
dürfte
Versteigerungstermin
anwesende
Vertreter
Schuldnerin
Erklärung
Einzelausbietung
abgegeben
hat
.
Schuldnervertreter
Widerspruch
erhoben
hat
fertigt
andere
Beurteilung
.
Verzicht
Einzelausgebote
ist
§
Abs.
Satz
spätestens
Abgabe
Geboten
erklären
.
Gefordert
ist
positives
Tun
eindeutigem
Erklärungsgehalt
stets
protokollieren
ist
;
Schweigen
steht
gleich
vgl.
auch
Hintzen
aaO
§
Rdn
.
9
;
Stöber
aaO
§
Rdn
.
2.1
.
.
Ausnahmefällen
Einzelausgebot
auch
Verzicht
anwesender
Beteiligter
Blickwinkel
Rechtsmissbrauchs
unterbleiben
kann
so
etwa
Hintzen
aaO
Rdn
.
m.w
.
;
offen
gelassen
Rpfleger
braucht
hier
entschieden
werden
.
Besondere
Umstände
Verhalten
Terminsvertreters
Schuldnerin
rechtsmissbräuchlich
erscheinen
lassen
könnten
sind
ersichtlich
.
2
.
auszuschließen
ist
Einzelausgebot
höherer
Versteigerungserlös
erzielt
worden
wäre
ist
Zuschlag
auch
Berücksichtigung
Vorschrift
§
ZVG
versagen
.
IV
.
Kostenentscheidung
ist
veranlasst
.
Anwendung
§
.
steht
grundsätzlich
vgl.
insbesondere
Senat
m.w
.
Beteiligten
Zuschlagsbeschwerde
anschließenden
Regel
Parteien
Sinne
Zivilprozessordnung
stehen
.
Czub
Vorinstanzen
:
AG
Entscheidung
Entscheidung