BESCHLUSS 30 . Oktober Zwangsversteigerungsverfahren Nachschlagewerk : ja : : ja § 1 . Einzelausgebot kann nur abgesehen werden § Abs. Satz ZVG genannten Beteiligten verzichten ; gilt auch Falle § Abs. Satz . 2 . Verzicht Einzelausbietung setzt § Abs. Satz positives Tun eindeutigem Erklärungsgehalt ; Verzicht ist stets protokollieren § . Beschluss 30 . Oktober AG V. Zivilsenat hat 30 . Oktober Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richter Dr. Richterin Dr. Richter Dr. Dr. beschlossen : Rechtbeschwerde Schuldner werden Beschlüsse 4 . Zivilkammer Landgerichts 14 . Februar Amtsgerichts 11 . Oktober aufgehoben . Meistbietenden wird Zuschlag versagt . Gegenstandswert Rechtsbeschwerdeverfahrens beträgt € . Gründe : Beteiligten Schuldner sind Eigentümer Rubrum näher bezeichneten Grundstücks Zwangsversteigerung angeordnet worden ist . Versteigerungstermin 10 . August sind Schuldner zugegen gewesen ; jedoch hat Schuldnerin vertreten lassen . Versteigerungsprotokoll heißt wörtlich : Nunmehr wurden Beteiligten geringsten Gebot Versteigerungsbedingungen gehört . Eintrag beantragte Bruchteile nur Gesamtausgebot zuzulassen Verzicht Einzelausgebot . Anträge Versteigerungsbedingungen und/oder Erklärungen geringsten Gebot wurden abgegeben . … Versteigerungsbedingungen gesetzlichen Vorschriften abweichen wurden folgt festgestellt : erfolgt Gesamtausgebot Bruchteile Verzicht Einzelgebot . Meistbietender ist Beteiligte geblieben . hat Vollstreckungsgericht Zuschlag erteilt . sofortige Beschwerde Schuldner ist erfolglos geblieben . Landgericht zugelassenen Rechtsbeschwerde möchten Versagung Zuschlags erreichen . II . Beschwerdegericht steht Standpunkt Einzelausgebote seien entbehrlich Vollstreckungsgericht Möglichkeit § Abs. Satz Gebrauch mache Versteigerungsobjekte gemeinsam auszubieten Gesamtausgebot . Vorschrift bezwecke Vereinfachung Beschleunigung Verfahrens . Zweck könne nur erreicht werden Vornahme Einzelausgeboten verzichtet werde . abgesehen sei Verhalten Versteigerungstermin anwesenden Schuldnerin Verzicht Ausbringung Einzelausgeboten würdigen § Abs. . Zwar liege ausdrückliche Erklärung . Protokoll sei jedoch auslegungsfähig . Versteigerungsbedingung Verzicht Einzelausgebote enthalten sei müsse ausgegangen werden vorher entsprechende Erklärungen Beteiligten abgegeben worden seien . Widerspruch sei jedenfalls erhoben worden . . gemäß § Abs. Nr. Abs. Satz statthafte auch Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde ist begründet . führt Versagung Zuschlags § . V.m . § Nr. . 1 . Absehen Einzelausgebot hält rechtlichen Überprüfung stand . § Abs. Satz sind Verfahren versteigernde Grundstücke einzeln auszubieten . Entsprechendes gilt allgemeiner Auffassung Versteigerung Bruchteilseigentum vgl. nur OLG Rpfleger ; Stöber 18 . Aufl . § Rdn vollstreckungsrechtlich Grundstück behandeln ist vgl. § Abs. . Hintergrund hat Vollstreckungsgericht zwar Recht Möglichkeit § Abs. Satz Gebrauch gemacht Objekte einheitlichen Bauwerk überbaut sind auch gemeinsam ausgeboten werden können . folgt jedoch Vollstreckungsgericht Einzelausgeboten hätte Abstand nehmen dürfen . Gesamtausgebot Einzelausgebot verdrängt nur zusätzliche Versteigerungsmodalität Seite tritt so ganz . vgl. etwa OLG aaO ; Hintzen : Dassler u.a. 13 . Aufl . Rdn . 12 ; Hornung 464 ; Stöber aaO Rdn . ; . Fisch Rpfleger legt schon Wortlaut § Abs. Satz können auch gemeinsam ausgeboten werden … . ist zwar richtig Einführung Bestimmung Vereinfachung Beschleunigung Verfahrens bezweckt wurde BT-Drucks . S. . Zweck wird jedoch schon erreicht Rechtspfleger Gesamtausgebot anders altem Recht nunmehr Amts anordnen kann . aber gilt bedenken vorrangige Anliegen Versteigerungsmodalitäten besteht möglichst hohes Meistgebot erreichen . 9 . Mai 1077,1078 ; Hintzen aaO Rdn . . räumt Zwangsversteigerungsgesetz Einzelausbietung insoweit Vorrang ausgeht Art Versteigerung werde Regel höchste Gebot erzielt . 9 . Mai aaO ; vgl. auch Senat . 28 . September . Zwar wird Gesamtausgebot wirtschaftlich zusammengehörender Einheiten Bietinteresse zunehmen . ändert jedoch Regelung zugrunde liegenden typisierenden Betrachtung bestmöglicher Verwertungserlös regelmäßig nur Beibehaltung auch Einzelausgebots erwarten ist . Folgerichtig tritt Gesamtausgebot auch § Abs. Satz ZVG Einzelausgebot folgerichtig unterbleibt Einzelausgebot Fällen nur dann § Abs. Satz ZVG genannten Beteiligten verzichten . Verzicht geht Beschwerdegericht zwar Hilfserwägung . Schuldner rügen indessen Recht Annahme Bestand haben kann . § sind Entscheidung Zuschlag nur Vorgänge berücksichtigten Protokoll ersichtlich sind . Termin vertretene Schuldnerin Verzicht Einzelausgebot erklärt hätte lässt Protokoll entnehmen . Zwar kann ausdrücklich vermerkter Vorgang gleichwohl Zusammenhang Übrigen Protokollierten ergeben protokollierte gang protokollierten schlechterdings denkbar ist so kann etwa protokollierten Rückgabe Sicherheit geschlossen werden zuvor geleistet worden ist vgl. Stöber aaO § Rdn . . Vergleichbar liegt hier jedoch . Umstand Bruchteile Versteigerungsbedingungen auch einzeln ausgeboten werden sollten folgt zwingend zuvor Verzichtserklärungen Sinne § Abs. Satz ZVG abgegeben worden sind . Protokoll begründet Vermutung rechtlichen Voraussetzungen Erlass protokollierten gerichtlichen Entscheidung vorgelegen haben . kommt gar mehr unstreitig sein dürfte Versteigerungstermin anwesende Vertreter Schuldnerin Erklärung Einzelausbietung abgegeben hat . Schuldnervertreter Widerspruch erhoben hat fertigt andere Beurteilung . Verzicht Einzelausgebote ist § Abs. Satz spätestens Abgabe Geboten erklären . Gefordert ist positives Tun eindeutigem Erklärungsgehalt stets protokollieren ist ; Schweigen steht gleich vgl. auch Hintzen aaO § Rdn . 9 ; Stöber aaO § Rdn . 2.1 . . Ausnahmefällen Einzelausgebot auch Verzicht anwesender Beteiligter Blickwinkel Rechtsmissbrauchs unterbleiben kann so etwa Hintzen aaO Rdn . m.w . ; offen gelassen Rpfleger braucht hier entschieden werden . Besondere Umstände Verhalten Terminsvertreters Schuldnerin rechtsmissbräuchlich erscheinen lassen könnten sind ersichtlich . 2 . auszuschließen ist Einzelausgebot höherer Versteigerungserlös erzielt worden wäre ist Zuschlag auch Berücksichtigung Vorschrift § ZVG versagen . IV . Kostenentscheidung ist veranlasst . Anwendung § . steht grundsätzlich vgl. insbesondere Senat m.w . Beteiligten Zuschlagsbeschwerde anschließenden Regel Parteien Sinne Zivilprozessordnung stehen . Czub Vorinstanzen : AG Entscheidung Entscheidung