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942 lines
7.3 KiB

BESCHLUSS
23
.
März
Kostenfestsetzungsverfahren
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
§
Abs.
Nr.
Verjährungsfrist
prozessualen
Kostenerstattungsanspruchs
rechtskräftigen
Kostengrundentscheidung
beträgt
Jahre
§
Abs.
Nr.
.
.
23
.
März
OLG
V.
Zivilsenat
hat
23
.
März
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Dr.
Dr.
Dr.
Dr.
beschlossen
:
Rechtsbeschwerde
Beschluss
8
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
15
November
wird
Kostenfestsetzungsbeschlüsse
Landgerichts
23
.
September
Kosten
Klägers
zurückgewiesen
.
Gegenstandswert
Rechtsbeschwerdeverfahrens
wird
festgesetzt
.
Gründe
:
18
.
Mai
rechtskräftiges
Urteil
17
.
August
verurteilte
Oberlandesgericht
Kläger
Tragung
Rechtsstreit
entstandenen
zweitinstanzlichen
Kosten
.
Festsetzung
hat
Beklagte
22
.
August
erste
12
.
September
zweite
Instanz
beantragt
.
Anträge
erhebt
Kläger
Einrede
Verjährung
.
Beklagte
hält
Anspruch
verjährt
meint
Einwand
Verjährung
könne
Kostenfestsetzungsverfahren
nur
Vollstreckungsgegenklage
geltend
gemacht
werden
.
Landgericht
hat
Beklagten
erstattenden
Kosten
gesonderten
Beschlüssen
erste
Instanz
zweite
Instanz
festgesetzt
.
erhobenen
sofortigen
Beschwerden
Klägers
hat
Oberlandesgericht
zurückgewiesen
.
Hiergegen
richtet
Oberlandesgericht
zugelassene
Rechtsbeschwerde
Kläger
Zurückweisung
Kostenfestsetzungsanträge
erreichen
möchte
.
Beklagte
beantragt
Zurückweisung
Rechtsbeschwerde
.
II
.
zulässige
Rechtsbeschwerde
bleibt
Erfolg
.
1
.
Einrede
Verjährung
ist
allerdings
materiell-rechtlicher
Einwand
Kostenfestsetzungsantrag
geltend
gemachten
prozessualen
Kostenerstattungsanspruch
.
Materiell-rechtliche
Einwände
Kostenerstattungsanspruch
sind
Kostenfestsetzungsverfahren
grundsätzlich
berücksichtigen
64
.
Aufl
.
§
Rdn
.
Stichwort
Verjährung
;
2
.
Aufl
.
§
Rdn
.
25
;
Wieczorek/Schütze/Steiner
3
.
Aufl
.
Rdn
.
12
;
Zöller/Herget
25
.
Aufl
.
§
Rdn
.
Stichwort
Materiellrechtliche
Einwendungen
.
Kostenfestsetzungsverfahren
ist
formale
Prüfung
Kostentatbestände
Klärung
einfacher
Rechtsfragen
Kostenrechts
zugeschnitten
auch
Rechtspfleger
übertragen
.
Klärung
Parteien
streitigen
Tatsachen
komplizierten
Rechtsfragen
ist
Verfahren
vorgesehen
notwendigen
verfahrensrechtlichen
Instrumente
auch
sinnvoll
möglich
.
Einwände
sind
Vollstreckungsgegenklage
tend
machen
;
Stein/Jonas/Bork
22
.
Aufl
.
Rdn
.
.
Klage
erfordert
allerdings
Kostenfestsetzungsverfahren
ungleich
größeren
Aufwand
.
Kostenerstattungsschuldner
Weg
verweisen
ist
auch
Gesichtspunkt
prozessualen
Gleichbehandlung
materiell-rechtlichen
Einwänden
erforderlich
Tatsachenaufklärung
erfordern
Kostenfestsetzungsverfahren
Verfügung
stehenden
Mitteln
weiteres
klären
lassen
.
Einwände
können
ausnahmsweise
auch
Kostenfestsetzungsverfahren
erhoben
beschieden
werden
aaO
§
Rdn
.
12
;
MünchKommZPO/Belz
aaO
§
Rdn
.
26
;
Stein/Jonas/Bork
aaO
§
Rdn
.
;
Wieczorek/Schütze/Steiner
aaO
§
Rdn
.
12
;
Zöller/Herget
aaO
§
Rdn
.
Stichwort
Materiell-rechtliche
Einwendungen
.
kann
auch
Frage
Verjährung
gehören
;
bach/Lauterbach/Albers/Hartmann
aaO
§
Rdn
.
Stichwort
Verjährung
.
So
liegt
hier
.
Kläger
erhobenen
Einrede
Verjährung
zugrunde
liegenden
Tatsachen
sind
unstreitig
.
geht
allein
Frage
Kostenerstattungsanspruch
Sinne
§
Abs.
Nr.
hier
Art
.
§
Abs.
EGBGB
Anwendung
findet
rechtskräftig
festgestellt
ist
.
Frage
kann
auch
Kostenfestsetzungsverfahren
geklärt
werden
.
2
.
ist
Beschwerdegericht
bejahen
.
nahezu
unbestrittener
Ansicht
verjährt
prozessuale
Kostenerstattungsanspruch
Rechtskräftigwerden
Kostengrundentscheidung
Jahren
ersichtlich
nur
:
Verjährung
§
Abs.
Nr.
F.
heute
regelmäßigen
Verjährungsfrist
§
entspräche
.
Unterschiede
bestehen
lediglich
immer
OLG
;
OLG
;
Gerold/Schmidt/Madert/Müller-Rabe
16
.
Aufl
.
§
Rdn
.
;
Anm
.
ibid
.
gegebenen
Begründung
Ergebnisses
.
Zeit
1
.
Januar
wurde
teilweise
regelmäßige
Verjährungsfrist
§
F.
verwiesen
;
OLG
;
OLG
;
Rpfleger
;
Hinweis
auch
§
auch
:
OLG
;
aaO
§
Rdn
.
8)
heute
indessen
Anwendung
kürzeren
Verjährungsfrist
§
führte
aaO
.
seinerzeit
auch
heute
herrschenden
Ansicht
folgt
Verjährungsfrist
Jahren
aber
sog.
Vollstreckungsverjährung
F.
jetzt
§
Abs.
Nr.
;
;
;
aaO
§
Rdn
.
Stichwort
Verjährung
;
Erman/Schmidt-Räntsch
11
.
Aufl
.
§
Rdn
.
12
;
Kostengesetze
35
.
Aufl
.
Rdn
.
;
Hk-ZPO/Gierl
Rdn
.
12
;
4
.
Aufl
.
§
Rdn
.
;
65
.
Aufl
.
§
Rdn
.
11
;
Zöller/Herget
aaO
§
Rdn
.
Stichwort
Verjährung
;
wohl
auch
:
§
Rdn
.
;
Hinweis
§
F.
;
aaO
§
Rdn
.
8)
.
folgt
Senat
hier
Verjährungsfrist
Jahren
führt
.
prozessualen
Kostenerstattungsanspruch
ist
besondere
Verjährungsfrist
bestimmt
.
gilt
zunächst
auch
regelmäßige
Verjährungsfrist
§
.
Anspruch
aber
aufschiebend
bedingt
erst
Erhebung
Klage
Einleitung
anderer
Verfahren
entsteht
.
8
.
Januar
460
;
;
13
15
Musielak/Wolst
aaO
§
Rdn
.
ist
Verjährung
zunächst
§
Abs.
Ablauf
Monaten
rechtskräftigen
Entscheidung
anderweitigen
Beendigung
Nichtbetreiben
Parteien
beruhenden
Stillstand
gehemmt
.
Wird
Verfahren
hier
rechtskräftigen
Entscheidung
abgeschlossen
wird
rechtskräftig
nur
Hauptsache
entschieden
.
Vielmehr
wird
Entscheidung
Kosten
Verfahrens
auch
rechtskräftig
festgestellt
Umfang
Partei
verpflichtet
ist
anderen
Partei
entstandenen
Kosten
Verfahrens
erstatten
.
wird
Kostenerstattungsanspruch
Sinne
§
Abs.
Nr.
rechtskräftig
festgestellt
aaO
§
Rdn
.
Stichwort
Verjährung
;
Erman/Schmidt-Räntsch
aaO
§
Rdn
.
12
;
Zöller/Herget
aaO
§
Rdn
.
Stichwort
Verjährung
.
Sinne
rechtskräftige
Feststellung
liegt
nämlich
allgemeiner
Meinung
erst
Schuldner
bezifferten
Zahlung
bestimmten
anderen
Leistung
verurteilt
worden
ist
;
genügt
Urteil
Entscheidung
Leistungspflicht
rechtskräftig
feststellt
.
3
November
215
;
f.
;
Bamberger/Roth/Henrich
§
Rdn
.
14
;
Erman/Schmidt-Räntsch
aaO
§
Rdn
.
10
;
aaO
§
Rdn
.
14
;
Soergel/Niedenführ
13
.
Aufl
.
Rdn
.
25
;
aaO
§
Rdn
.
.
Feststellung
erfolgt
Kostengrundentscheidung
.
kann
führen
Verjährungsfrist
Kostenerstattungsanspruch
Einzelfall
beträchtlich
verlängert
etwa
dann
kurz
Ablauf
Verjährungsfrist
Jahren
Kostenfestsetzungsbeschluss
beantragt
wird
rechtskräftiger
Erlass
neue
Verjährungsfrist
Jahren
auslöst
.
Folge
ist
aber
Besonderheit
Durchsetzung
Kostenerstattungsansprüchen
.
kann
vielmehr
Anspruch
eintreten
zunächst
Gegenstand
Voraussetzungen
§
Feststellungsantrags
gemacht
wird
.
Rechtsbeschwerde
ist
allerdings
einzuräumen
Geltendmachung
prozessualen
Kostenerstattungsanspruchs
anders
Geltendmachung
etwa
komplizierter
Schadensersatzforderungen
Regel
besonderen
Aufwand
erfordert
Jahren
Eintritt
Rechtskraft
Kostengrundentscheidung
möglich
ist
.
Ansicht
rechtfertigt
aber
einschränkende
Auslegung
§
Abs.
Nr.
.
Konsequenz
entspricht
vielmehr
Willen
Gesetzgebers
.
wird
§
Abs.
Nr.
deutlich
nur
Vollstreckungsversuch
schon
Vollstreckungsantrag
Neubeginn
langen
Verjährungsfrist
Jahren
§
Abs.
Nr.
auslöst
auch
Vollstreckungsversuch
kurz
Ablauf
erfolgt
.
sicherzustellen
auch
Anspruch
Ersatz
Vollstreckungskosten
§
besonders
tituliert
werden
brauchen
Verjährungsfrist
Jahren
gilt
hat
Gesetzgeber
Abs.
Nr.
Fassung
Art
.
Gesetzes
Anpassung
Verjährungsvorschriften
Gesetz
Modernisierung
Schuldrechts
9
.
Dezember
.
S.
ausdrücklich
klargestellt
Begründung
Regierungsentwurfs
15/3653
S.
.
Wertung
widerspräche
Kostengrundentscheidung
titulierten
prozessualen
Kostenerstattungsanspruch
anderen
Verjährungsfrist
unterwerfen
.
.
Kostenentscheidung
beruht
§
Abs.
.
Schmidt-Räntsch
Vorinstanzen
:
Entscheidung
OLG
Entscheidung