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263 lines
2.3 KiB

BESCHLUSS
13
.
Dezember
Rechtsstreit
Zwangsversteigerungsverfahren
V.
Zivilsenat
hat
13
.
Dezember
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Dr.
Richterin
Dr.
Richter
Dr.
Dr.
beschlossen
:
Antrag
Bewilligung
Prozesskostenhilfe
wird
zurückgewiesen
.
Gründe
:
Antragstellern
beabsichtigten
Rechtsverfolgung
fehlt
hinreichende
Erfolgsaussicht
§
.
Landgericht
hat
zwar
Rechtsbeschwerde
Beschlüsse
1
.
August
zugelassen
.
Gleichwohl
ist
Rechtsbeschwerde
unzulässig
.
Beteiligte
7
.
August
zugestellten
Beschlüsse
Schreiben
15
.
August
"
sofortige
Beschwerde
"
eingelegt
hat
wäre
gemeinte
Rechtsbeschwerde
zwar
Monatsfrist
§
Abs.
Gericht
eingegangen
.
Rechtsmittel
ist
aber
§
Abs.
Satz
Bundesgerichtshof
zugelassenen
Rechtsanwalt
eingelegt
worden
.
Schreiben
2
.
Oktober
eingereichten
Prozesskostenhilfeantrag
konnte
Beteiligte
zwar
selbst
stellen
.
ist
aber
Monatsfrist
§
Abs.
Gericht
eingegangen
so
Rechtsbeschwerde
auch
Bundesgerichtshof
zugelassenen
Rechtsanwalt
mehr
Aussicht
Erfolg
hätte
eingelegt
werden
können
.
auszugehen
ist
auch
Beteiligte
Rechtsbeschwerde
führen
möchte
Prozesskostenhilfe
erstrebt
fehlt
Eröffnung
Insolvenzverfahrens
Vermögen
grundsätzlich
Antragsbefugnis
§
Abs.
InsO.
bliebe
allerdings
insoweit
Frage
Aussetzung
§
geht
.
Umfang
hätte
aber
Rechtsbeschwerde
jedenfalls
Sache
Erfolg
da
Vollstreckungsgericht
schon
zutreffend
dargelegt
hat
betreibende
Gläubigerin
dinglichen
Stellung
Zwangsversteigerungsverfahren
auch
Eröffnung
Insolvenzverfahrens
weiter
betreiben
darf
.
Bewilligung
Prozesskostenhilfe
notwendige
Erfolgsaussicht
ist
auch
bejahen
Beschwerdegericht
Rechtsbeschwerde
zugelassen
Klärung
Rechtsfrage
erforderlich
gehalten
hat
.
Zwar
ist
Aufarbeitung
ungeklärter
Rechtsfragen
grundsätzlich
Prozesskostenhilfeverfahren
vorzunehmen
Verfahren
Sache
vorzubehalten
.
scheitert
Bewilligung
Prozesskostenhilfe
hier
schon
Formalien
Verhältnis
Beteiligten
Umständen
rechtliche
Bewertung
Zweifel
unterliegen
.
Rechtsfragen
derentwegen
Beschwerdegericht
Rechtsmittel
zugelassen
hat
spielen
Beurteilung
Erfolgsaussicht
Rolle
.
Schließlich
ist
Prozesskostenhilfe
Beteiligte
Hinblick
bewilligen
Versäumung
Frist
Einlegung
Rechtsbeschwerde
Prozesskostenhilfegesuchs
Wiedereinsetzung
vorigen
Stand
§
gewähren
wäre
.
Wiedereinsetzungsgrund
ist
nämlich
dargetan
noch
sonst
ersichtlich
.
Czub
Vorinstanzen
:
AG
Entscheidung
Entscheidung