BESCHLUSS 13 . Dezember Rechtsstreit Zwangsversteigerungsverfahren V. Zivilsenat hat 13 . Dezember Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richter Dr. Richterin Dr. Richter Dr. Dr. beschlossen : Antrag Bewilligung Prozesskostenhilfe wird zurückgewiesen . Gründe : Antragstellern beabsichtigten Rechtsverfolgung fehlt hinreichende Erfolgsaussicht § . Landgericht hat zwar Rechtsbeschwerde Beschlüsse 1 . August zugelassen . Gleichwohl ist Rechtsbeschwerde unzulässig . Beteiligte 7 . August zugestellten Beschlüsse Schreiben 15 . August " sofortige Beschwerde " eingelegt hat wäre gemeinte Rechtsbeschwerde zwar Monatsfrist § Abs. Gericht eingegangen . Rechtsmittel ist aber § Abs. Satz Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt worden . Schreiben 2 . Oktober eingereichten Prozesskostenhilfeantrag konnte Beteiligte zwar selbst stellen . ist aber Monatsfrist § Abs. Gericht eingegangen so Rechtsbeschwerde auch Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt mehr Aussicht Erfolg hätte eingelegt werden können . auszugehen ist auch Beteiligte Rechtsbeschwerde führen möchte Prozesskostenhilfe erstrebt fehlt Eröffnung Insolvenzverfahrens Vermögen grundsätzlich Antragsbefugnis § Abs. InsO. bliebe allerdings insoweit Frage Aussetzung § geht . Umfang hätte aber Rechtsbeschwerde jedenfalls Sache Erfolg da Vollstreckungsgericht schon zutreffend dargelegt hat betreibende Gläubigerin dinglichen Stellung Zwangsversteigerungsverfahren auch Eröffnung Insolvenzverfahrens weiter betreiben darf . Bewilligung Prozesskostenhilfe notwendige Erfolgsaussicht ist auch bejahen Beschwerdegericht Rechtsbeschwerde zugelassen Klärung Rechtsfrage erforderlich gehalten hat . Zwar ist Aufarbeitung ungeklärter Rechtsfragen grundsätzlich Prozesskostenhilfeverfahren vorzunehmen Verfahren Sache vorzubehalten . scheitert Bewilligung Prozesskostenhilfe hier schon Formalien Verhältnis Beteiligten Umständen rechtliche Bewertung Zweifel unterliegen . Rechtsfragen derentwegen Beschwerdegericht Rechtsmittel zugelassen hat spielen Beurteilung Erfolgsaussicht Rolle . Schließlich ist Prozesskostenhilfe Beteiligte Hinblick bewilligen Versäumung Frist Einlegung Rechtsbeschwerde Prozesskostenhilfegesuchs Wiedereinsetzung vorigen Stand § gewähren wäre . Wiedereinsetzungsgrund ist nämlich dargetan noch sonst ersichtlich . Czub Vorinstanzen : AG Entscheidung Entscheidung