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519 lines
4.1 KiB

BESCHLUSS
4
.
August
Strafverfahren
1
.
2
.
1
.
Mitgliedschaft
kriminellen
Vereinigung
2
.
Unterstützung
kriminellen
Vereinigung
hier
:
Beschwerde
Zeugen
vertreten
walt
Anordnung
nungsmitteln
Erzwingung
Zeugnisses
3
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
4
.
August
gemäß
§
Abs.
Abs.
Satz
Nr.
§
Abs.
beschlossen
:
1
.
Beschwerde
Zeugen
wird
Beschluss
5
.
Strafsenats
Oberlandesgerichts
10
.
Juni
aufgehoben
Beugehaft
Höchstdauer
Monaten
angeordnet
worden
ist
.
weitergehende
Beschwerde
wird
unzulässig
verworfen
.
2
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
jedoch
wird
Gebühr
Hälfte
ermäßigt
.
notwendigen
Auslagen
Zeugen
Beschwerdeverfahren
trägt
Staatskasse
Hälfte
.
Gründe
:
Hauptverhandlung
Angeklagten
5
.
Strafsenat
Oberlandesgerichts
hat
Vertreter
Generalbundesanwalts
Zeugen
vernommenen
Beschwerdeführer
10
.
Juni
Frage
gestellt
"
Wurden
Familie
Aussagen
Polizei
heute
irgendjemandem
aufgefordert
gebeten
bestimmten
Sinn
vorliegenden
Strafverfahren
auszusagen
?
"
Beschwerdeführer
hat
Beantwortung
Begründung
verweigert
Aussage
würde
selbst
Ehefrau
Gefahr
Strafverfolgung
aussetzen
.
Beschluss
10
.
Juni
hat
Oberlandesgericht
Beschwerdeführer
Zeugnisverweigerung
entstandenen
Kosten
auferlegt
Erzwingung
Zeugnisses
Ordnungsgeld
Höhe
ersatzweise
je
Tag
Ordnungshaft
verhängt
Erzwingung
Zeugnisses
Beugehaft
Höchstdauer
Monaten
angeordnet
.
Beschluss
richtet
Beschwerde
Zeugen
.
II
.
1
.
Beschwerde
ist
nur
zulässig
Anordnung
Beugehaft
richtet
.
Zeuge
Auferlegung
Kosten
Verhängung
Ordnungsgeldes
ersatzweise
Ordnungshaft
wendet
ist
Rechtsmittel
unstatthaft
.
§
Abs.
Satz
StPO
geregelter
Fall
ausnahmsweise
Beschwerde
Beschluss
ersten
Rechtszug
zuständigen
Oberlandesgerichts
zulässig
ist
liegt
insoweit
.
Gegensatz
Anordnung
Beugehaft
ist
Verhängung
Ersatzordnungshaft
Verhaftung
Sinne
§
Abs.
Satz
Nr.
lediglich
Fall
Ordnungsgeld
beigetrieben
werden
kann
sofort
festgesetzt
wird
§
Abs.
Satz
.
hat
Verhaftung
Inhalt
Bedingung
Nichtbeitreibbarkeit
Ordnungsgeldes
anknüpfende
Entscheidung
vgl.
BGHSt
;
NStZ
.
12
.
August
StB
;
Meyer-Goßner
52
.
Aufl
.
Rdn
.
.
2
.
Anordnung
Beugehaft
gerichtete
Beschwerde
ist
begründet
.
kann
dahinstehen
Zeuge
Beantwortung
gestellten
Frage
gesetzlichen
Grund
verweigert
hat
Glaubhaftmachung
fehlt
Auskunftsverweigerungsrecht
§
zusteht
.
Anordnung
Beugehaft
ist
jedenfalls
unverhältnismäßig
.
Oberlandesgericht
hat
Anordnung
Beugehaft
Ermessen
rechtsfehlerhaft
ausgeübt
Grundsatz
Verhältnismäßigkeit
Berücksichtigung
Freiheitsgrundrechts
Beschwerdeführers
Art
.
Abs.
Satz
Art
.
Abs.
Satz
GG
verletzt
.
§
speziellen
materiellen
Voraussetzungen
Schutz
Freiheitsgrundrechts
vorsieht
kommt
Grundsatz
Verhältnismäßigkeit
besondere
Bedeutung
.
muss
Beugehaft
Umständen
Falles
unerlässlich
sein
darf
Bedeutung
Strafsache
Aussage
Ausgang
Verfahrens
Verhältnis
stehen
vgl.
BVerfG
;
Meyer-Goßner
aaO
Rdn
.
.
Angeklagten
liegen
zwar
sehr
schwere
Straftaten
Last
.
antwortung
gestellten
Frage
hat
jedoch
Ausgang
Verfahrens
Ausführungen
Oberlandesgerichts
Erlass
angefochtenen
Entscheidung
ergangenen
Beschluss
18
.
Juni
Angeklagten
bestehenden
Haftbefehl
aufgehoben
hat
Bedeutung
mehr
.
Beschluss
18
.
Juni
hat
Oberlandesgericht
ausgeführt
:
"
gegenwärtigen
Verfahrensstand
besteht
große
Wahrscheinlichkeit
mehr
Angeklagte
Last
gelegte
Tat
begangen
hat
.
allein
noch
ausstehende
Beantwortung
Frage
Versuch
Beeinflussung
Zeugen
Familie
Zusammenhang
vorliegenden
Strafverfahren
ist
jedoch
Beurteilung
dringenden
Tatverdachts
Bedeutung
.
Selbst
Zeuge
bestätigen
sollte
Versuch
unternommen
habe
ließe
schließen
angeklagte
Tat
so
zugetragen
hat
Zeugen
polizeilichen
Vernehmungen
geschildert
.
Zeuge
Angeklagten
Polizei
Unrecht
angeblichen
Tat
März
bezichtigt
hat
sprechen
schwer
wiegende
Umstände
.
"
Einschätzung
Oberlandesgericht
Vertreter
Generalbundesanwalts
gestellte
Frage
Bedeutungslosigkeit
ungeeignet
Sinne
§
Abs.
zurückweisen
kann
aaO
Rdn
.
w.
hat
Senat
Hauptverhandlung
teilgenommen
hat
Beweissituation
kennt
hinzunehmen
.
Beantwortung
Frage
Beurteilung
erkennenden
Gerichts
Ausgang
Strafverfahrens
mehr
beeinflussen
kann
darf
Beugehaft
erzwungen
werden
.
Fall
ist
§
Abs.
eingeräumte
Ermessen
reduziert
.
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