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14 KiB

BESCHLUSS
20
.
Dezember
Strafsache
Völkermordes
3
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Anhörung
Generalbundesanwalts
Beschwerdeführers
20
.
Dezember
beschlossen
:
1
.
sofortige
Beschwerde
Verurteilten
wird
Beschluß
Oberlandesgerichts
3
Juli
aufgehoben
Antrag
Wiederaufnahme
Verfahrens
Ermordung
Einwohnern
Fall
Gründe
Urteils
26
.
September
unzulässig
verworfen
worden
ist
.
Umfang
ist
Wiederaufnahme
Verfahrens
zulässig
.
2
.
weitergehende
Beschwerde
wird
verworfen
.
Gründe
:
Beschwerdeführer
begehrt
Wiederaufnahme
geführten
Strafverfahrens
Völkermordes
Urteil
Senats
30
.
April
BGHSt
rechtskräftig
abgeschlossen
worden
ist
.
Oberlandesgericht
hat
Antrag
unzulässig
verworfen
.
hiergegen
gerichtete
sofortige
Beschwerde
hat
teilweise
Erfolg
.
Urteil
26
.
September
hat
Oberlandesgericht
Beschwerdeführer
Völkermordes
§
Fällen
Fall
Tateinheit
"
Mord
Menschen
"
Fall
gründe
Fall
Tateinheit
"
Mord
Menschen
"
Fall
weiteren
Fall
Tateinheit
Mord
Fall
Fällen
Tateinheit
Körperverletzung
Freiheitsberaubung
lebenslanger
Freiheitsstrafe
Gesamtstrafe
verurteilt
einzelnen
Tat
besondere
Schwere
Schuld
festgestellt
hat
.
Revision
Beschwerdeführers
hat
Senat
Beschränkung
Verfolgung
gemäß
§
Urteil
abgeändert
Beschwerdeführer
Völkermordes
Tateinheit
Mord
Fällen
lebenslanger
Freiheitsstrafe
verurteilt
ist
.
Beschwerdeführer
hat
Wiederaufnahme
Verfahrens
beantragt
Antrag
hilfsweise
Vorwurf
Völkermordes
Tateinheit
Mord
Fällen
Fall
beschränkt
.
getroffenen
Feststellungen
erschoß
Beschwerdeführer
Tag
12
.
16
.
Juni
Dorf
Angehörige
muslimischen
.
Feststellungen
beruhen
allein
Aussage
Hauptverhandlung
vernommenen
Zeugen
"
"
gaben
Geschehen
Fenster
Nachbarhauses
beobachtet
hatte
S.
.
.
Begründung
Wiederaufnahmeantrags
hat
Beschwerdeführer
vorgetragen
Belastungszeugen
"
Wahrheit
Bruder
"
habe
gehandelt
.
habe
nur
falsche
Personalien
angegeben
vielmehr
hätten
noch
angeblichen
Tatzeitpunkt
aufgehalten
.
Brüder
habe
somit
Vorgänge
beobachten
können
Zeuge
"
"
Hauptverhandlung
geschildert
habe
.
schwerdeführer
verweist
Staatsanwaltschaft
Ermittlungsverfahren
Verdachts
eingeleitet
hat
Js
Verfügung
4
.
Februar
unbekannten
Aufenthalts
Beschuldigten
vorläufig
eingestellt
worden
ist
.
Beweis
Behauptungen
hat
Zeugen
benannt
.
Oberlandesgericht
hat
angefochtenen
Beschluß
3
Juli
§
Nr.
Nr.
StPO
gestützten
Wiederaufnahmeantrag
unzulässig
verworfen
§
Abs.
.
Wiederaufnahme
Verfahrens
stehe
§
Abs.
.
auch
Wegfall
Fall
zugrundeliegenden
Tatgeschehens
Ermordung
Menschen
verbliebe
Verurteilung
Beschwerdeführers
Völkermordes
Tateinheit
Mord
Fällen
so
Strafbemessung
anderen
Strafgesetzes
käme
.
II
.
gemäß
§
.
zulässige
Rechtsmittel
hat
Erfolg
Beschwerdeführer
Wiederaufnahme
Verfahrens
Verurteilung
Ermordung
Angehörigen
muslimischen
Bevölkerungsgruppe
Dorf
Mitte
Juni
Fall
Urteilsgründe
beantragt
.
weitergehende
Wiederaufnahmeantrag
ist
unzulässig
Urteilsfeststellungen
übrigen
Tatkomplexen
geltend
gemachten
Wiederaufnahmegrund
berührt
werden
.
1
.
Zeugenbeweis
gestellten
Vorbringen
Beschwerdeführers
ist
Wiederaufnahmegrund
§
Nr.
gegeben
.
besteht
konkrete
Verdacht
einzige
Belastungszeuge
"
"
Meineid
geleistet
hat
.
Durchführung
Strafverfahrens
angeblichen
Tatzeugen
unbekannten
Aufenthalts
derzeit
möglich
ist
steht
Fehlen
§
Satz
.
Halbs
.
grundsätzlich
erforderlichen
rechtskräftigen
Verurteilung
Zeugen
Zulässigkeit
Wiederaufnahme
§
Satz
.
Halbs
.
;
vgl.
BGHSt
86
;
OLG
.
2
.
Wiederaufnahmeantrag
scheitert
auch
§
Abs.
.
Beschwerdeführer
strebt
lediglich
mildere
Bestrafung
wendet
Verurteilung
Mordes
Fällen
.
Inwieweit
Abs.
StPO
Wiederaufnahmeantrag
entgegensteht
Verurteilung
tateinheitlich
begangener
Straftaten
nur
Teil
Schuldspruchs
angreift
ist
Literatur
umstritten
.
Überwiegend
wird
Wiederaufnahme
nur
zulässig
erachtet
Antrag
Anwendung
Strafnorm
richtet
Abs.
Satz
StGB
Strafe
entnommen
worden
ist
vorliegenden
Fall
angewandten
Vorschriften
gleiche
Strafdrohung
enthalten
Gössel
25
.
Aufl
.
§
Rdn
.
7
;
KK
.
Aufl
.
§
Rdn
.
10
;
Meyer-Goßner
46
.
Aufl
.
§
Rdn
.
3
;
8
.
Aufl
.
§
Rdn
.
.
Auffassung
begegnet
schon
Bedenken
stimmig
ist
:
Verurteilung
Tateinheit
stehender
Delikte
Wiederaufnahme
Verfahrens
unzulässig
sein
soll
Antrag
auch
Anwendung
Strafrahmen
bestimmenden
Strafgesetzes
richtet
beruht
offensichtlich
Erwägung
anderenfalls
lediglich
"
andere
Strafbemessung
Grund
Strafgesetzes
Betracht
käme
.
Hängt
aber
§
Abs.
Zulässigkeit
Wiederaufnahme
Strafe
anderen
Strafrahmen
entnehmen
wäre
Vorbringen
Antragstellers
erneuten
Hauptverhandlung
bestätigen
sollte
dann
steht
Vorschrift
einzelne
Gesetzesverletzungen
beschränkten
Wiederaufnahmeantrag
auch
dann
angewandten
Strafvorschriften
Strafdrohung
aufweisen
aA
Angabe
Gründen
Gössel
Meyer-Goßner
Paulus
jeweils
aaO
.
gerade
dann
kann
Wegfall
tateinheitlich
verwirklichten
Straftatbestände
Bestimmung
maßgeblichen
Strafrahmens
auswirken
.
Teil
wird
Wiederaufnahme
nur
dann
zulässig
gehalten
Fortfall
Verurteilung
minderschweren
Delikt
wesentlich
milderen
Bestrafung
Verurteilten
rechnen
ist
536
;
Loos
§
Rdn
.
.
Möglichkeit
milderen
Bestrafung
kann
Zulässigkeit
Wiederaufnahme
aber
abhängen
.
Wäre
Beschwerdeführer
nämlich
Mordes
tatmehrheitlichen
Fällen
verurteilt
worden
dann
könnte
unstreitig
einzelner
Taten
Wiederaufnahme
Verfahrens
Ziel
Teilfreispruchs
betreiben
auch
Fall
absoluten
Strafe
Mord
mildere
Strafe
vornherein
ausgeschlossen
wäre
.
dargestellten
Bedenken
abgesehen
kann
Auffassungen
auch
Blick
Gesetzeswortlaut
Entstehungsgeschichte
systematischen
Erwägungen
gefolgt
werden
.
Vielmehr
findet
Abs.
Wiederaufnahmeantrag
Änderung
Schuldspruchs
Ziel
hat
Anwendung
.
§
Abs.
stellt
ausdrücklich
Wiederaufnahme
verfolgten
Zweck
:
Unzulässig
ist
Wiederaufnahmeantrag
lediglich
"
andere
Strafbemessung
Grund
Strafgesetzes
"
herbeigeführt
werden
soll
.
Besteht
hier
Wiederaufnahmeziel
unrichtigen
Schuldspruch
beseitigen
Verurteilten
eigenständige
Beschwer
liegt
greift
Vorschrift
Wortlaut
.
gilt
auch
dann
mehrfacher
tateinheitlicher
Verletzung
Strafgesetzes
Verurteilter
nur
Anzahl
Last
gelegten
Gesetzesverletzungen
wendet
.
Verhältnis
Verurteilung
Völkermordes
Tateinheit
Mord
Fällen
ist
Verurteilung
Völkermordes
Tateinheit
Mord
Fällen
Verurteilung
Grund
Strafgesetzes
S.
§
Abs.
.
Sinne
hat
bereits
Staatsgerichtshof
Schutze
Republik
entschieden
.
Berufung
Wortlaut
damaligen
§
heutigen
§
entspricht
erklärte
Wiederaufnahmeantrag
zulässig
Verurteilte
Aufhebung
Schuldspruchs
Totschlags
bezweckt
aber
Strafrahmen
bestimmende
Verurteilung
Totschlag
Tateinheit
stehenden
angegriffen
hatte
Beschluß
26
.
Februar
teilweise
wiedergegeben
.
Wortlaut
Sinn
Gesetzes
besonderen
Wiederaufnahmegründen
§
Nr.
bereits
Möglichkeit
günstigeren
Entscheidung
Schuldspruch
Wiederaufnahme
rechtfertigen
könne
fand
auch
zeitgenössischen
Schrifttum
Zustimmung
;
aA
Justizirrtum
Wiederaufnahme
S.
.
eng
Wortlaut
Vorschrift
orientierte
Auslegung
hat
auch
Gesetzgebungsgeschichte
.
Fassung
1
.
Februar
geht
Justizkommission
Ersten
Lesung
Entwurf
eingefügten
"
"
.
unzulässigen
Wiederaufnahmeziel
Änderung
allein
Strafzumessung
stellten
Befürworter
Vorschrift
Wiederaufnahme
rechtfertigenden
Fall
Rechtskraft
Urteils
herausstelle
schwerere
geringere
Tat
begangen
habe
Tat
deretwegen
verurteilt
worden
war
vgl.
Hahn
2
.
Aufl
.
S.
.
Wiederaufnahme
Verfahrens
Ziel
Schuldspruchänderung
sollte
Vorschrift
gerade
entgegenstehen
.
eingeschränkten
Zulässigkeit
Wiederaufnahme
Verfahrens
§
Nr.
läßt
systematisches
Argument
anderes
Verständnis
§
ableiten
.
allgemeine
Wiederaufnahmegrund
§
Nr.
setzt
beigebrachten
neuen
Tatsachen
Beweismittel
geeignet
sind
"
Freisprechung
Angeklagten
Anwendung
milderen
Strafgesetzes
geringere
Bestrafung
"
begründen
.
Gerade
Einschränkung
fehlt
jedoch
speziellen
Wiederaufnahmegründen
§
Nr.
.
wäre
Rahmen
§
Nr.
auch
-9-
sig
gleiche
Rechtsfolge
bereits
Wiederaufnahmegründe
geltenden
§
Abs.
entnehmen
wäre
.
kann
überzeugend
entgegengehalten
werden
§
§
Nr.
eigenständige
Bedeutung
zukomme
so
Gössel
25
.
Aufl
.
§
Rdn
.
2
;
Meyer-Goßner
46
.
Aufl
.
§
Rdn
.
.
Versuch
Vorschriften
sachlich
Einklang
bringen
läßt
Gesetzessystematik
belegte
Entscheidung
Gesetzgebers
verschiedenen
Wiederaufnahmegründe
unterschiedliche
Zulässigkeitsvoraussetzungen
binden
.
Ungleichbehandlung
verschiedenen
Wiederaufnahmegründe
erscheint
auch
sachgerecht
.
Nr.
Nr.
haben
zwingend
Nr.
hat
regelmäßig
Straftat
Nachteil
Verurteilten
Voraussetzung
.
Nr.
betrifft
vergleichbaren
Fall
Urteil
Verletzung
Europäischen
Konvention
Schutze
Menschenrechte
Grundfreiheiten
beruht
.
besonders
schwerwiegenden
allgemeinen
offenkundigen
vgl.
§
§
Nr.
Rechtsverstöße
Nachteil
Verurteilten
rechtfertigen
erleichterte
Abänderbarkeit
beruhenden
Entscheidung
Gesetzgeber
Wiederaufnahmegründe
§
Nr.
Nr.
auch
anderer
Hinsicht
privilegiert
hat
:
Abs.
wird
ursächliche
Zusammenhang
dort
näher
bezeichneten
Handlungen
Urteil
widerlegbar
vermutet
BGHSt
.
wäre
systemwidrig
weite
Auslegung
§
Abs.
speziellen
Wiederaufnahmegründe
Einschränkungen
unterwerfen
§
Nr.
gelten
.
zuletzt
gebietet
Gerechtigkeit
Fällen
vorliegenden
Beseitigung
unrichtigen
Verurteilten
schwer
belastenden
Schuldspruchs
auch
dann
möglich
sein
muß
verbleibenden
Straftaten
günstigere
Rechtsfolgenentscheidung
ausgeschlossen
ist
.
§
.
dienen
Lösung
Konflikts
Grundsätzen
materiellen
Gerechtigkeit
Rechtssicherheit
Rechtsstaatsprinzip
ableiten
BVerfG
.
Gesetzeswortlaut
gezogenen
Grenzen
verdient
Auslegung
§
Abs.
StPO
Vorzug
Korrektur
Fehlentscheidung
ermöglicht
Aufrechterhaltung
derart
Gebot
Gerechtigkeit
widerspräche
allgemeine
Interesse
Fortbestand
rechtskräftigen
Entscheidung
zurücktreten
muß
.
Verurteilung
Mordes
verbundenen
gravierenden
ethischen
Unwerturteils
darf
"
Unrecht
erhobene
Vorwurf
Menschenleben
kaltblütig
ausgelöscht
haben
"
so
Beschwerdeführer
Wiederaufnahmeantrag
Bestand
haben
Schuldspruch
Beschwerdeführer
vorgetragen
vorsätzlichen
Falschaussage
Zeugen
beruht
.
hier
vertretene
Auslegung
§
Abs.
führt
Ergebnis
wesentlichen
Erweiterung
Ausnahmefälle
beschränkenden
Möglichkeit
rechtskräftig
abgeschlossenes
Verfahren
wiederaufzunehmen
.
Betroffen
sind
Darlegungen
ausschließlich
speziellen
Wiederaufnahmegründe
§
Nr.
Nr.
Nr.
Voraussetzungen
nur
seltenen
Fällen
vorliegen
.
hauptung
Straftat
Nr.
Nr.
kann
Wiederaufnahmeverlangen
Regel
nur
gegründet
werden
rechtskräftige
Verurteilung
nachgewiesen
ist
§
.
Aufhebung
zivilgerichtlichen
Urteils
§
Nr.
setzt
vorherige
Durchführung
förmlichen
Verfahrens
;
gleiches
gilt
§
Nr.
Feststellung
Verletzung
Europäischen
Menschenrechtskonvention
.
große
Masse
Wiederaufnahmeanträge
weit
gefaßten
Wiederaufnahmegrund
§
Nr.
gestützt
werden
ordnet
Gesetz
ausdrücklich
Zulässigkeit
Möglichkeit
günstigeren
Rechtsfolgenentscheidung
geknüpft
ist
.
übrigen
ist
auch
Fall
Verurteilter
zulässigerweise
Wiederaufnahme
Verfahrens
beschränkten
Ziel
betreibt
Schuldspruch
tateinheitlich
verwirklichten
Strafrahmen
bestimmenden
Delikts
beseitigen
vollständige
Überprüfung
Schuldspruchs
Rahmen
erneuten
Hauptverhandlung
geboten
.
Fällt
Zweifel
gezogene
weitere
Tatvorwurf
Tat
entscheidend
Gewicht
so
kann
Vorbringen
Antragstellers
Probationsverfahren
genügende
Bestätigung
gefunden
hat
gemäß
§
Abs.
Wiederaufnahme
Verfahrens
anzuordnen
ist
unökonomischen
Durchführung
aufwendigen
Hauptverhandlung
begegnet
werden
Strafverfolgung
gemäß
§
Nr.
Abs.
Wiederaufnahmegrund
berührten
Teile
Tat
beschränkt
wird
.
3
.
Wiederaufnahme
Verfahrens
ist
nur
Geschehens
Fall
Urteilsgründe
zulässig
Falschaussage
Zeugen
"
"
nur
Teil
Tat
wirkt
haben
kann
.
Rechtskräftige
Urteile
sind
grundsätzlich
unabänderlich
.
Lediglich
eng
umrissenen
Ausnahmefällen
sieht
Gesetz
Wiederaufnahme
Verfahrens
.
folgt
Durchführung
Wiederaufnahme
Teil
Schuldspruchs
beschränken
ist
Wiederaufnahmegrund
Frage
gestellt
wird
vgl.
BGHSt
.
Wiederaufnahme
gesamten
Verfahrens
wird
hier
auch
erzwungen
Beschwerdeführer
begangenen
Morde
tateinheitlich
verwirklichten
Straftatbestand
Völkermordes
sachlichrechtlich
Tat
verklammert
werden
BGHSt
.
.
Zwar
ist
Wiederaufnahme
Verfahrens
grundsätzlich
unzulässig
nur
Teil
einheitlichen
Tat
erfassen
soll
BGHSt
88
;
§
Abs.
Zulässigkeit
.
gilt
aber
sachlichrechtlicher
Tateinheit
ausnahmsweise
prozessuale
Taten
anzunehmen
sind
.
Regelmäßig
bildet
sachlichrechtlich
einheitliche
Tat
auch
Tat
Sinne
§
BGHSt
21
.
Andererseits
können
aber
sachlichrechtliche
Tateinheit
prozessuale
Tatidentität
weiteres
gleichgesetzt
werden
verschiedene
Funktionen
erfüllen
vgl.
BVerfGE
:
Regelungsgegenstand
§
StGB
ist
Bestimmung
maßgeblichen
Strafrahmens
§
StPO
Gegenstand
Urteilsfindung
umreißt
vgl.
VereinsG
§
Abs.
Nr.
Organisationsdelikt
.
Einzelfall
insbesondere
dann
untereinander
Tatmehrheit
stehende
Straftaten
jeweils
tateinheitlich
verwirklichtes
Delikt
einheit
verklammert
werden
kann
Tat
materiellrechtlichen
Sinn
prozessual
Taten
zerfallen
vgl.
BGHSt
.
So
verhält
hier
:
Ermordung
Angehörigen
muslimischen
Bevölkerungsgruppe
Mitte
Juni
bildet
abgeschlossenen
Lebenssachverhalt
bezogen
Tatbestand
§
StGB
selbständige
Tat
Sinne
§
.
Wegfall
Tat
ließe
Verurteilung
Beschwerdeführers
Völkermordes
Tateinheit
Mord
Fällen
Fällen
Urteilsgründe
näher
beschriebenen
Geschehens
unberührt
.
Frage
Beschwerdeführer
recht
weiterer
tateinheitlich
begangener
Fälle
Mordes
schuldig
gesprochen
worden
ist
kann
genommen
Gegenstand
Wiederaufnahmeverfahrens
sein
.
.
weitere
Verfahren
weist
Senat
Rechtsfolgenausspruch
Wiederaufnahme
Verfahrens
berührt
wird
.
gleiche
gilt
Feststellung
Schuld
Beschwerdeführers
besonders
schwer
wiegt
.
Oberlandesgericht
Tatmehrheit
angenommen
hatte
hat
Feststellung
bereits
Fall
Urteilsgründe
gesondert
getroffen
.
neue
Tatrichter
hat
Gelegenheit
Möglichkeit
Beschränkung
Strafverfolgung
§
Wiederaufnahmegrund
betroffenen
Tatkomplexe
prüfen
Vorbringen
Beschwerdeführers
nun
anschließenden
Probationsverfahren
genügende
Bestätigung
finden
sollte
.
Pfister
Lienen
Nachschlagewerk
:
ja
BGHSt
:
ja
Veröffentlichung
:
ja
§
Abs.
Abs.
findet
Wiederaufnahmeantrag
Änderung
Schuldspruchs
Ziel
hat
Anwendung
.
.
20
.
Dezember
StB
OLG