BESCHLUSS 20 . Dezember Strafsache Völkermordes 3 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Anhörung Generalbundesanwalts Beschwerdeführers 20 . Dezember beschlossen : 1 . sofortige Beschwerde Verurteilten wird Beschluß Oberlandesgerichts 3 Juli aufgehoben Antrag Wiederaufnahme Verfahrens Ermordung Einwohnern Fall Gründe Urteils 26 . September unzulässig verworfen worden ist . Umfang ist Wiederaufnahme Verfahrens zulässig . 2 . weitergehende Beschwerde wird verworfen . Gründe : Beschwerdeführer begehrt Wiederaufnahme geführten Strafverfahrens Völkermordes Urteil Senats 30 . April BGHSt rechtskräftig abgeschlossen worden ist . Oberlandesgericht hat Antrag unzulässig verworfen . hiergegen gerichtete sofortige Beschwerde hat teilweise Erfolg . Urteil 26 . September hat Oberlandesgericht Beschwerdeführer Völkermordes § Fällen Fall Tateinheit " Mord Menschen " Fall gründe Fall Tateinheit " Mord Menschen " Fall weiteren Fall Tateinheit Mord Fall Fällen Tateinheit Körperverletzung Freiheitsberaubung lebenslanger Freiheitsstrafe Gesamtstrafe verurteilt einzelnen Tat besondere Schwere Schuld festgestellt hat . Revision Beschwerdeführers hat Senat Beschränkung Verfolgung gemäß § Urteil abgeändert Beschwerdeführer Völkermordes Tateinheit Mord Fällen lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt ist . Beschwerdeführer hat Wiederaufnahme Verfahrens beantragt Antrag hilfsweise Vorwurf Völkermordes Tateinheit Mord Fällen Fall beschränkt . getroffenen Feststellungen erschoß Beschwerdeführer Tag 12 . 16 . Juni Dorf Angehörige muslimischen . Feststellungen beruhen allein Aussage Hauptverhandlung vernommenen Zeugen " " gaben Geschehen Fenster Nachbarhauses beobachtet hatte S. . . Begründung Wiederaufnahmeantrags hat Beschwerdeführer vorgetragen Belastungszeugen " Wahrheit Bruder " habe gehandelt . habe nur falsche Personalien angegeben vielmehr hätten noch angeblichen Tatzeitpunkt aufgehalten . Brüder habe somit Vorgänge beobachten können Zeuge " " Hauptverhandlung geschildert habe . schwerdeführer verweist Staatsanwaltschaft Ermittlungsverfahren Verdachts eingeleitet hat Js Verfügung 4 . Februar unbekannten Aufenthalts Beschuldigten vorläufig eingestellt worden ist . Beweis Behauptungen hat Zeugen benannt . Oberlandesgericht hat angefochtenen Beschluß 3 Juli § Nr. Nr. StPO gestützten Wiederaufnahmeantrag unzulässig verworfen § Abs. . Wiederaufnahme Verfahrens stehe § Abs. . auch Wegfall Fall zugrundeliegenden Tatgeschehens Ermordung Menschen verbliebe Verurteilung Beschwerdeführers Völkermordes Tateinheit Mord Fällen so Strafbemessung anderen Strafgesetzes käme . II . gemäß § . zulässige Rechtsmittel hat Erfolg Beschwerdeführer Wiederaufnahme Verfahrens Verurteilung Ermordung Angehörigen muslimischen Bevölkerungsgruppe Dorf Mitte Juni Fall Urteilsgründe beantragt . weitergehende Wiederaufnahmeantrag ist unzulässig Urteilsfeststellungen übrigen Tatkomplexen geltend gemachten Wiederaufnahmegrund berührt werden . 1 . Zeugenbeweis gestellten Vorbringen Beschwerdeführers ist Wiederaufnahmegrund § Nr. gegeben . besteht konkrete Verdacht einzige Belastungszeuge " " Meineid geleistet hat . Durchführung Strafverfahrens angeblichen Tatzeugen unbekannten Aufenthalts derzeit möglich ist steht Fehlen § Satz . Halbs . grundsätzlich erforderlichen rechtskräftigen Verurteilung Zeugen Zulässigkeit Wiederaufnahme § Satz . Halbs . ; vgl. BGHSt 86 ; OLG . 2 . Wiederaufnahmeantrag scheitert auch § Abs. . Beschwerdeführer strebt lediglich mildere Bestrafung wendet Verurteilung Mordes Fällen . Inwieweit Abs. StPO Wiederaufnahmeantrag entgegensteht Verurteilung tateinheitlich begangener Straftaten nur Teil Schuldspruchs angreift ist Literatur umstritten . Überwiegend wird Wiederaufnahme nur zulässig erachtet Antrag Anwendung Strafnorm richtet Abs. Satz StGB Strafe entnommen worden ist vorliegenden Fall angewandten Vorschriften gleiche Strafdrohung enthalten Gössel 25 . Aufl . § Rdn . 7 ; KK . Aufl . § Rdn . 10 ; Meyer-Goßner 46 . Aufl . § Rdn . 3 ; 8 . Aufl . § Rdn . . Auffassung begegnet schon Bedenken stimmig ist : Verurteilung Tateinheit stehender Delikte Wiederaufnahme Verfahrens unzulässig sein soll Antrag auch Anwendung Strafrahmen bestimmenden Strafgesetzes richtet beruht offensichtlich Erwägung anderenfalls lediglich " andere Strafbemessung Grund Strafgesetzes Betracht käme . Hängt aber § Abs. Zulässigkeit Wiederaufnahme Strafe anderen Strafrahmen entnehmen wäre Vorbringen Antragstellers erneuten Hauptverhandlung bestätigen sollte dann steht Vorschrift einzelne Gesetzesverletzungen beschränkten Wiederaufnahmeantrag auch dann angewandten Strafvorschriften Strafdrohung aufweisen aA Angabe Gründen Gössel Meyer-Goßner Paulus jeweils aaO . gerade dann kann Wegfall tateinheitlich verwirklichten Straftatbestände Bestimmung maßgeblichen Strafrahmens auswirken . Teil wird Wiederaufnahme nur dann zulässig gehalten Fortfall Verurteilung minderschweren Delikt wesentlich milderen Bestrafung Verurteilten rechnen ist 536 ; Loos § Rdn . . Möglichkeit milderen Bestrafung kann Zulässigkeit Wiederaufnahme aber abhängen . Wäre Beschwerdeführer nämlich Mordes tatmehrheitlichen Fällen verurteilt worden dann könnte unstreitig einzelner Taten Wiederaufnahme Verfahrens Ziel Teilfreispruchs betreiben auch Fall absoluten Strafe Mord mildere Strafe vornherein ausgeschlossen wäre . dargestellten Bedenken abgesehen kann Auffassungen auch Blick Gesetzeswortlaut Entstehungsgeschichte systematischen Erwägungen gefolgt werden . Vielmehr findet Abs. Wiederaufnahmeantrag Änderung Schuldspruchs Ziel hat Anwendung . § Abs. stellt ausdrücklich Wiederaufnahme verfolgten Zweck : Unzulässig ist Wiederaufnahmeantrag lediglich " andere Strafbemessung Grund Strafgesetzes " herbeigeführt werden soll . Besteht hier Wiederaufnahmeziel unrichtigen Schuldspruch beseitigen Verurteilten eigenständige Beschwer liegt greift Vorschrift Wortlaut . gilt auch dann mehrfacher tateinheitlicher Verletzung Strafgesetzes Verurteilter nur Anzahl Last gelegten Gesetzesverletzungen wendet . Verhältnis Verurteilung Völkermordes Tateinheit Mord Fällen ist Verurteilung Völkermordes Tateinheit Mord Fällen Verurteilung Grund Strafgesetzes S. § Abs. . Sinne hat bereits Staatsgerichtshof Schutze Republik entschieden . Berufung Wortlaut damaligen § heutigen § entspricht erklärte Wiederaufnahmeantrag zulässig Verurteilte Aufhebung Schuldspruchs Totschlags bezweckt aber Strafrahmen bestimmende Verurteilung Totschlag Tateinheit stehenden angegriffen hatte Beschluß 26 . Februar teilweise wiedergegeben . Wortlaut Sinn Gesetzes besonderen Wiederaufnahmegründen § Nr. bereits Möglichkeit günstigeren Entscheidung Schuldspruch Wiederaufnahme rechtfertigen könne fand auch zeitgenössischen Schrifttum Zustimmung ; aA Justizirrtum Wiederaufnahme S. . eng Wortlaut Vorschrift orientierte Auslegung hat auch Gesetzgebungsgeschichte . Fassung 1 . Februar geht Justizkommission Ersten Lesung Entwurf eingefügten " " . unzulässigen Wiederaufnahmeziel Änderung allein Strafzumessung stellten Befürworter Vorschrift Wiederaufnahme rechtfertigenden Fall Rechtskraft Urteils herausstelle schwerere geringere Tat begangen habe Tat deretwegen verurteilt worden war vgl. Hahn 2 . Aufl . S. . Wiederaufnahme Verfahrens Ziel Schuldspruchänderung sollte Vorschrift gerade entgegenstehen . eingeschränkten Zulässigkeit Wiederaufnahme Verfahrens § Nr. läßt systematisches Argument anderes Verständnis § ableiten . allgemeine Wiederaufnahmegrund § Nr. setzt beigebrachten neuen Tatsachen Beweismittel geeignet sind " Freisprechung Angeklagten Anwendung milderen Strafgesetzes geringere Bestrafung " begründen . Gerade Einschränkung fehlt jedoch speziellen Wiederaufnahmegründen § Nr. . wäre Rahmen § Nr. auch -9- sig gleiche Rechtsfolge bereits Wiederaufnahmegründe geltenden § Abs. entnehmen wäre . kann überzeugend entgegengehalten werden § § Nr. eigenständige Bedeutung zukomme so Gössel 25 . Aufl . § Rdn . 2 ; Meyer-Goßner 46 . Aufl . § Rdn . . Versuch Vorschriften sachlich Einklang bringen läßt Gesetzessystematik belegte Entscheidung Gesetzgebers verschiedenen Wiederaufnahmegründe unterschiedliche Zulässigkeitsvoraussetzungen binden . Ungleichbehandlung verschiedenen Wiederaufnahmegründe erscheint auch sachgerecht . Nr. Nr. haben zwingend Nr. hat regelmäßig Straftat Nachteil Verurteilten Voraussetzung . Nr. betrifft vergleichbaren Fall Urteil Verletzung Europäischen Konvention Schutze Menschenrechte Grundfreiheiten beruht . besonders schwerwiegenden allgemeinen offenkundigen vgl. § § Nr. Rechtsverstöße Nachteil Verurteilten rechtfertigen erleichterte Abänderbarkeit beruhenden Entscheidung Gesetzgeber Wiederaufnahmegründe § Nr. Nr. auch anderer Hinsicht privilegiert hat : Abs. wird ursächliche Zusammenhang dort näher bezeichneten Handlungen Urteil widerlegbar vermutet BGHSt . wäre systemwidrig weite Auslegung § Abs. speziellen Wiederaufnahmegründe Einschränkungen unterwerfen § Nr. gelten . zuletzt gebietet Gerechtigkeit Fällen vorliegenden Beseitigung unrichtigen Verurteilten schwer belastenden Schuldspruchs auch dann möglich sein muß verbleibenden Straftaten günstigere Rechtsfolgenentscheidung ausgeschlossen ist . § . dienen Lösung Konflikts Grundsätzen materiellen Gerechtigkeit Rechtssicherheit Rechtsstaatsprinzip ableiten BVerfG . Gesetzeswortlaut gezogenen Grenzen verdient Auslegung § Abs. StPO Vorzug Korrektur Fehlentscheidung ermöglicht Aufrechterhaltung derart Gebot Gerechtigkeit widerspräche allgemeine Interesse Fortbestand rechtskräftigen Entscheidung zurücktreten muß . Verurteilung Mordes verbundenen gravierenden ethischen Unwerturteils darf " Unrecht erhobene Vorwurf Menschenleben kaltblütig ausgelöscht haben " so Beschwerdeführer Wiederaufnahmeantrag Bestand haben Schuldspruch Beschwerdeführer vorgetragen vorsätzlichen Falschaussage Zeugen beruht . hier vertretene Auslegung § Abs. führt Ergebnis wesentlichen Erweiterung Ausnahmefälle beschränkenden Möglichkeit rechtskräftig abgeschlossenes Verfahren wiederaufzunehmen . Betroffen sind Darlegungen ausschließlich speziellen Wiederaufnahmegründe § Nr. Nr. Nr. Voraussetzungen nur seltenen Fällen vorliegen . hauptung Straftat Nr. Nr. kann Wiederaufnahmeverlangen Regel nur gegründet werden rechtskräftige Verurteilung nachgewiesen ist § . Aufhebung zivilgerichtlichen Urteils § Nr. setzt vorherige Durchführung förmlichen Verfahrens ; gleiches gilt § Nr. Feststellung Verletzung Europäischen Menschenrechtskonvention . große Masse Wiederaufnahmeanträge weit gefaßten Wiederaufnahmegrund § Nr. gestützt werden ordnet Gesetz ausdrücklich Zulässigkeit Möglichkeit günstigeren Rechtsfolgenentscheidung geknüpft ist . übrigen ist auch Fall Verurteilter zulässigerweise Wiederaufnahme Verfahrens beschränkten Ziel betreibt Schuldspruch tateinheitlich verwirklichten Strafrahmen bestimmenden Delikts beseitigen vollständige Überprüfung Schuldspruchs Rahmen erneuten Hauptverhandlung geboten . Fällt Zweifel gezogene weitere Tatvorwurf Tat entscheidend Gewicht so kann Vorbringen Antragstellers Probationsverfahren genügende Bestätigung gefunden hat gemäß § Abs. Wiederaufnahme Verfahrens anzuordnen ist unökonomischen Durchführung aufwendigen Hauptverhandlung begegnet werden Strafverfolgung gemäß § Nr. Abs. Wiederaufnahmegrund berührten Teile Tat beschränkt wird . 3 . Wiederaufnahme Verfahrens ist nur Geschehens Fall Urteilsgründe zulässig Falschaussage Zeugen " " nur Teil Tat wirkt haben kann . Rechtskräftige Urteile sind grundsätzlich unabänderlich . Lediglich eng umrissenen Ausnahmefällen sieht Gesetz Wiederaufnahme Verfahrens . folgt Durchführung Wiederaufnahme Teil Schuldspruchs beschränken ist Wiederaufnahmegrund Frage gestellt wird vgl. BGHSt . Wiederaufnahme gesamten Verfahrens wird hier auch erzwungen Beschwerdeführer begangenen Morde tateinheitlich verwirklichten Straftatbestand Völkermordes sachlichrechtlich Tat verklammert werden BGHSt . . Zwar ist Wiederaufnahme Verfahrens grundsätzlich unzulässig nur Teil einheitlichen Tat erfassen soll BGHSt 88 ; § Abs. Zulässigkeit . gilt aber sachlichrechtlicher Tateinheit ausnahmsweise prozessuale Taten anzunehmen sind . Regelmäßig bildet sachlichrechtlich einheitliche Tat auch Tat Sinne § BGHSt 21 . Andererseits können aber sachlichrechtliche Tateinheit prozessuale Tatidentität weiteres gleichgesetzt werden verschiedene Funktionen erfüllen vgl. BVerfGE : Regelungsgegenstand § StGB ist Bestimmung maßgeblichen Strafrahmens § StPO Gegenstand Urteilsfindung umreißt vgl. VereinsG § Abs. Nr. Organisationsdelikt . Einzelfall insbesondere dann untereinander Tatmehrheit stehende Straftaten jeweils tateinheitlich verwirklichtes Delikt einheit verklammert werden kann Tat materiellrechtlichen Sinn prozessual Taten zerfallen vgl. BGHSt . So verhält hier : Ermordung Angehörigen muslimischen Bevölkerungsgruppe Mitte Juni bildet abgeschlossenen Lebenssachverhalt bezogen Tatbestand § StGB selbständige Tat Sinne § . Wegfall Tat ließe Verurteilung Beschwerdeführers Völkermordes Tateinheit Mord Fällen Fällen Urteilsgründe näher beschriebenen Geschehens unberührt . Frage Beschwerdeführer recht weiterer tateinheitlich begangener Fälle Mordes schuldig gesprochen worden ist kann genommen Gegenstand Wiederaufnahmeverfahrens sein . . weitere Verfahren weist Senat Rechtsfolgenausspruch Wiederaufnahme Verfahrens berührt wird . gleiche gilt Feststellung Schuld Beschwerdeführers besonders schwer wiegt . Oberlandesgericht Tatmehrheit angenommen hatte hat Feststellung bereits Fall Urteilsgründe gesondert getroffen . neue Tatrichter hat Gelegenheit Möglichkeit Beschränkung Strafverfolgung § Wiederaufnahmegrund betroffenen Tatkomplexe prüfen Vorbringen Beschwerdeführers nun anschließenden Probationsverfahren genügende Bestätigung finden sollte . Pfister Lienen Nachschlagewerk : ja BGHSt : ja Veröffentlichung : ja § Abs. Abs. findet Wiederaufnahmeantrag Änderung Schuldspruchs Ziel hat Anwendung . . 20 . Dezember StB OLG