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114 lines
898 B

BESCHLUSS
20
Juli
Rechtsstreit
IX
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Richter
Dr.
Richterin
Richter
Dr.
20
Juli
beschlossen
:
Revision
Klägerin
Urteil
10
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
7
.
April
wird
zugelassen
Anspruch
Klägerin
Zahlung
Zinsen
abgewiesen
worden
ist
.
weitergehende
Nichtzulassungsbeschwerde
wird
unzulässig
verworfen
.
Klägerin
trägt
Kosten
Beschwerdeverfahrens
Nichtzulassungsbeschwerde
Erfolg
geblieben
ist
.
Insoweit
beträgt
Wert
Beschwerdegegenstandes
Gerichtskosten
außergerichtlichen
Kosten
Maßgabe
Verhältnis
Beklagten
nur
Höhe
%
anzusetzen
sind
.
Gründe
:
Klageantrags
3
.
Anspruchs
Zinsen
verspätet
gezahlte
Leasingraten
hat
Klägerin
Zulassungsgründe
Sinne
Abs.
schlüssig
dargelegt
§
Abs.
Satz
.
weiteren
Begründung
wird
gemäß
§
Abs.
Satz
abgesehen
.
Dr.
Dr.
Dr.
Vorinstanzen
:
Entscheidung
OLG
Entscheidung
I-10