BESCHLUSS 20 Juli Rechtsstreit IX . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat Vorsitzenden Richter Dr. Richter Dr. Richterin Richter Dr. 20 Juli beschlossen : Revision Klägerin Urteil 10 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 7 . April wird zugelassen Anspruch Klägerin Zahlung € Zinsen abgewiesen worden ist . weitergehende Nichtzulassungsbeschwerde wird unzulässig verworfen . Klägerin trägt Kosten Beschwerdeverfahrens Nichtzulassungsbeschwerde Erfolg geblieben ist . Insoweit beträgt Wert Beschwerdegegenstandes Gerichtskosten € außergerichtlichen Kosten € Maßgabe Verhältnis Beklagten nur Höhe % anzusetzen sind . Gründe : Klageantrags 3 . Anspruchs Zinsen verspätet gezahlte Leasingraten hat Klägerin Zulassungsgründe Sinne Abs. schlüssig dargelegt § Abs. Satz . weiteren Begründung wird gemäß § Abs. Satz abgesehen . Dr. Dr. Dr. Vorinstanzen : Entscheidung OLG Entscheidung I-10