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1.4 KiB

BESCHLUSS
22
Juli
Rechtsstreit
IX
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Kreft
Richter
Dr.
Dr.
22
Juli
beschlossen
:
Beschwerde
Nichtzulassung
Revision
Urteil
5
.
Zivilsenats
Thüringer
Oberlandesgerichts
4
.
März
wird
Kosten
Klägerin
zurückgewiesen
.
Streitwert
Beschwerdeverfahrens
:
.
Gründe
:
Beschwerde
ist
§
statthaft
;
ist
jedoch
begründet
.
hat
Rechtssache
grundsätzliche
Bedeutung
noch
erfordert
Fortbildung
Rechts
Sicherung
einheitlichen
Rechtsprechung
Entscheidung
Revisionsgerichts
§
Abs.
.
gerügte
Verletzung
Verfahrensgrundrechten
liegt
.
ist
auszugehen
Berufungsgericht
Klägerin
vorgelegte
Zusatzvereinbarung
20
.
März
Kenntnis
genommen
hat
noch
zwar
Kenntnis
genommen
willkürlich
ausgelegt
hat
.
hatte
bereits
Landgericht
f
Urteilsgründe
eingehend
Zusatzvereinbarung
beschäftigt
erscheint
Berufungsgericht
geteilte
tatrichterliche
Auslegung
richtig
jedenfalls
gut
vertretbar
.
ist
Zusatzvereinbarung
verstehen
Zuge
Hausbankwechsels
übernommenen
Sicherheiten
nachrangige
Sicherheiten
auch
Altkredite
Klägerin
sichern
sollten
.
Vorrangig
wurden
Altkredite
Bürgschaften
gesichert
.
Rangverhältnis
gesicherten
Forderungen
sagt
Zusatzvereinbarung
.
Hinweis
Gründen
erstinstanzlichen
Urteils
genügte
.
Klägerin
Berufungsinstanz
näher
eingegangen
ist
brauchte
auch
Berufungsgericht
Landgericht
gesagt
hatte
weiter
auszuführen
.
Kreft