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304 lines
2.3 KiB

BESCHLUSS
22
.
September
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
InsO
Abs.
Kosten
Insolvenzverwalter
beauftragten
Auktionators
sind
Teil
tatsächlich
angefallenen
Verwertungskosten
.
Beschluss
22
.
September
ZR
IX
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Richter
Richterin
22
.
September
beschlossen
:
Beschwerde
Nichtzulassung
Revision
Urteil
10
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
13
.
Februar
wird
Kosten
Beklagten
zurückgewiesen
.
Gegenstandswert
Beschwerdeverfahren
beträgt
.
Gründe
:
Nichtzulassungsbeschwerde
ist
zulässig
§
;
ist
jedoch
unbegründet
.
hat
Rechtssache
grundsätzliche
Bedeutung
noch
erfordert
Fortbildung
Rechts
Sicherung
einheitlichen
Rechtsprechung
Entscheidung
Revisionsgerichts
§
Abs.
Satz
.
1
.
Berufungsgericht
hat
zutreffend
entschieden
Kosten
Beklagten
eingeschalteten
Verwerters
vorab
Brutto-)Verwertungserlös
abzuziehen
Teil
tatsächlich
angefallenen
Verwertungskosten
Sinne
§
Abs.
Satz
InsO
sind
.
weiter
begründete
gegenteilige
Auffassung
MünchKomm-InsO
§
gegenteilige
Auffassung
MünchKomm-InsO
§
.
vermag
ganz
herrschende
Meinung
Frage
stellen
vgl.
InsO
2
.
Aufl
.
.
13
;
FK-InsO/Wegener
3
.
Aufl
.
Rn
.
4
;
Smid
InsO
2
.
Aufl
.
.
8
;
Becker
InsO
.
16
;
Uhlenbruck
InsO
.
Aufl
.
.
3
;
aaO
InsO
.
8
;
Ringstmeier
Praxis
Insolvenz
S.
;
Uhlenbruck
S.
;
Ehlenz
.
2
.
Nichtzulassungsbeschwerde
verweist
Literaturstimmen
vgl.
auch
.
20
.
Februar
ZR
Berufungsurteil
geschilderten
Gesetzesgeschichte
Anspruch
Erstattung
notwendiger
Erhaltungskosten
"
zumindest
analoger
Anwendung
"
§
§
folgen
kann
.
Beschwerde
Vordergrund
Ausführungen
gestellte
Frage
§
§
InsO
abschließende
Erhaltungskosten
ausschließende
Sonderregelung
enthalten
kommt
jedoch
:
Berufungsgericht
hat
Entscheidung
unabhängig
etwaigen
Vorrang
§
§
InsO
auch
selbständig
gestützt
Beklagte
Ansprüche
geltend
machen
kann
.
hat
Ansprüche
§
Satz
§
§
Einzelfall
bezogenen
tatrichterlichen
Feststellung
verneint
.
hält
Beschwerdeführer
zwar
rechtsirrig
"
.
Anhaltspunkte
Berufungsgericht
Rechtsprechung
Bundesgerichtshofs
"
auch-fremden-Geschäft
"
übersehen
haben
könnte
ergeben
Berufungsurteil
aber
.
Zulassungsgrund
Bezug
Verneinung
Gegenanspruchs
Geschäftsführung
Auftrag
zeigt
Rechtsmittelführer
.
weiteren
Begründung
wird
gemäß
§
Abs.
Satz
Halbs
.
abgesehen
.
Raebel