BESCHLUSS 22 . September Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja : : ja InsO Abs. Kosten Insolvenzverwalter beauftragten Auktionators sind Teil tatsächlich angefallenen Verwertungskosten . Beschluss 22 . September ZR IX . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat Vorsitzenden Richter Dr. Richter Richterin 22 . September beschlossen : Beschwerde Nichtzulassung Revision Urteil 10 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 13 . Februar wird Kosten Beklagten zurückgewiesen . Gegenstandswert Beschwerdeverfahren beträgt € . Gründe : Nichtzulassungsbeschwerde ist zulässig § ; ist jedoch unbegründet . hat Rechtssache grundsätzliche Bedeutung noch erfordert Fortbildung Rechts Sicherung einheitlichen Rechtsprechung Entscheidung Revisionsgerichts § Abs. Satz . 1 . Berufungsgericht hat zutreffend entschieden Kosten Beklagten eingeschalteten Verwerters vorab Brutto-)Verwertungserlös abzuziehen Teil tatsächlich angefallenen Verwertungskosten Sinne § Abs. Satz InsO sind . weiter begründete gegenteilige Auffassung MünchKomm-InsO § gegenteilige Auffassung MünchKomm-InsO § . vermag ganz herrschende Meinung Frage stellen vgl. InsO 2 . Aufl . . 13 ; FK-InsO/Wegener 3 . Aufl . Rn . 4 ; Smid InsO 2 . Aufl . . 8 ; Becker InsO . 16 ; Uhlenbruck InsO . Aufl . . 3 ; aaO InsO . 8 ; Ringstmeier Praxis Insolvenz S. ; Uhlenbruck S. ; Ehlenz . 2 . Nichtzulassungsbeschwerde verweist Literaturstimmen vgl. auch . 20 . Februar ZR Berufungsurteil geschilderten Gesetzesgeschichte Anspruch Erstattung notwendiger Erhaltungskosten " zumindest analoger Anwendung " § § folgen kann . Beschwerde Vordergrund Ausführungen gestellte Frage § § InsO abschließende Erhaltungskosten ausschließende Sonderregelung enthalten kommt jedoch : Berufungsgericht hat Entscheidung unabhängig etwaigen Vorrang § § InsO auch selbständig gestützt Beklagte Ansprüche geltend machen kann . hat Ansprüche § Satz § § Einzelfall bezogenen tatrichterlichen Feststellung verneint . hält Beschwerdeführer zwar rechtsirrig " . Anhaltspunkte Berufungsgericht Rechtsprechung Bundesgerichtshofs " auch-fremden-Geschäft " übersehen haben könnte ergeben Berufungsurteil aber . Zulassungsgrund Bezug Verneinung Gegenanspruchs Geschäftsführung Auftrag zeigt Rechtsmittelführer . weiteren Begründung wird gemäß § Abs. Satz Halbs . abgesehen . Raebel