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108 lines
865 B

BESCHLUSS
ZR
9
November
Rechtsstreit
IX
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Richter
Dr.
Richterin
9
November
beschlossen
:
Beschwerde
Nichtzulassung
Revision
Urteil
7
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
3
.
Dezember
wird
Kosten
Klägers
zurückgewiesen
.
Wert
Beschwerdegegenstandes
wird
332.871,57
festgesetzt
.
Gründe
:
Nichtzulassungsbeschwerde
ist
statthaft
auch
Übrigen
zulässig
§
.
ist
jedoch
unbegründet
.
hat
Rechtssache
grundsätzliche
Bedeutung
noch
erfordert
Fortbildung
Rechts
Sicherung
einheitlichen
Rechtsprechung
Entscheidung
Revisionsgerichts
§
Abs.
.
entscheidungserhebliche
Frage
Inkongruenz
Aufrechnungslage
ist
Senatsrechtsprechung
vgl.
240
;
;
;
.
9
.
Oktober
geklärt
.
Berufungsurteil
weicht
auch
tragenden
Grundsätzen
Senatsurteils
9
.
Februar
IX
.
Raebel
Kayser
Vorinstanzen
:
Entscheidung
OLG
Entscheidung