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257 lines
2.1 KiB

BESCHLUSS
ZR
11
Juli
Rechtsstreit
IX
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Prof.
Dr.
Richterin
Richter
Dr.
Dr.
11
Juli
beschlossen
:
Beschwerde
Nichtzulassung
Revision
Urteil
6
.
Zivilsenats
Kammergerichts
28
.
August
wird
Kosten
Klägers
zurückgewiesen
.
Streitwert
wird
Mio.
festgesetzt
.
Gründe
:
Beschwerde
deckt
Zulassungsgrund
.
1
.
geltend
gemachten
Gehörsrügen
Art
.
Abs.
GG
sind
begründet
.
Berufungsgericht
hat
Blickpunkt
§
geltend
gemachte
Vorbringen
hier
gewählte
Vertragsabwicklung
Verwendung
Kaufpreises
Tilgung
Erwerbern
übernommenen
Verbindlichkeiten
sei
Schuldnerin
Schaden
entstanden
nur
Kläger
einräumt
Inhalt
Tatbestandes
auch
Entscheidungsgründe
ausdrücklich
Kenntnis
genommen
.
Berufungsgericht
hat
ausgeführt
Erwerber
Geschäftsanteile
seien
erteilten
Belastungsvollmacht
berechtigt
gewesen
Grundbesitz
Schuldnerin
Tilgung
Verbindlichkeiten
verwerten
.
Sachlage
ist
Anforderungen
Art
.
Abs.
GG
genügt
.
Prozessgrundrecht
gibt
Anspruch
Gericht
Vorbringen
Partei
Weise
auseinandersetzt
selbst
richtig
hält
.
folgt
auch
Pflicht
Gerichts
Partei
vertretenen
Rechtsansicht
folgen
Beschluss
19
.
Mai
.
.
2
.
Anfechtung
greift
Beklagte
Grundlage
§
InsO
.
Unentgeltlich
ist
Leistung
vereinbarungsgemäß
Gegenleistung
sei
Schuldner
sei
Dritten
erbracht
wird
Leistungsempfänger
also
eigene
Rechtsposition
aufgibt
Leistung
Schuldners
entspricht
.
Hierüber
entscheidet
grundsätzlich
objektive
Verhältnis
ausgetauschten
Werte
Urteil
26
.
April
ZR
.
.
Beklagte
hat
übertragenen
Grundbesitz
Zahlung
Verkehrswert
entsprechenden
Kaufpreises
ausgeglichen
.
Entgeltlichkeit
Leistung
wird
berührt
Zahlung
Tilgung
Verbindlichkeiten
Schuldnerin
verwendet
wurde
.
3
.
Beschwerde
Gesichtspunkt
Grundsätzlichkeit
Rechtsfrage
unterbreitet
§
Abschluss
Genehmigung
Vertreter
Vertragsparteien
vollmachtlos
geschlossenen
Vertrages
anwendbar
ist
fehlt
gebotenen
Darlegung
Entscheidungserheblichkeit
.
betroffenen
Verträge
wirksamer
Vertretung
wirksam
sind
bedürfte
näheren
Darlegung
Schuldnerin
Sachlage
geltend
gemachte
Schaden
entstanden
ist
.
Kayser
Vorinstanzen
:
Entscheidung
KG
Entscheidung
28.08.2012