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2572 lines
22 KiB

NAMEN
ZR
Verkündet
:
2
.
April
Justizangestellte
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
InsO
.
;
Stehenlassen
Gesellschafterleistung
Umqualifizierung
Eigenkapital
führt
ist
Insolvenz
Gesellschafters
Gesellschaft
unentgeltliche
Leistung
anfechtbar
.
Insolvenzverwalter
Vermögen
Gesellschafters
muss
Anmeldung
Forderungen
Insolvenz
Gesellschaft
Anfechtbarkeit
Forderung
entgegengehaltenen
Eigenkapitalersatzeinwands
schon
Anfechtungsfrist
geltend
machen
.
Urteil
2
.
April
ZR
OLG
IX
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
mündliche
Verhandlung
2
.
April
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Richter
Prof.
Dr.
Dr.
Grupp
Recht
erkannt
:
Revision
Klägers
wird
Urteil
14
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
14
.
März
aufgehoben
.
Berufung
Beklagten
Urteil
7
.
Zivilkammer
Landgerichts
13
.
Januar
wird
zurückgewiesen
.
Berufung
Klägers
wird
Sache
neuen
Verhandlung
Entscheidung
auch
gesamten
Kosten
Revisionsverfahrens
Berufungsgericht
zurückverwiesen
.
Tatbestand
:
Kläger
ist
Verwalter
1
.
Mai
eröffneten
fahren
Vermögen
S.
GmbH
Co.
Folgenden
:
KG
.
begehrt
3
Juli
öffneten
Insolvenzverfahren
GmbH
künftig
:
Vermögen
S.
GmbH
Feststellung
solvenztabelle
angemeldeten
Forderungen
Dienstleistung
Vermietung
Darlehen
Zinsen
.
angemeldeten
Forderungen
haben
Insolvenzverwalter
GmbH
Sparkasse
Beklagte
chen
ebenfalls
Forderungen
Insolvenztabelle
angemeldet
haben
Beklagte
Höhe
.
Komplementärin
ist
GmbH
künftig
:
V-GmbH
.
Gesellschafter
S.
pe
ist
S.
ist
alleiniger
Gesellschafter
rechtigter
Geschäftsführer
V-GmbH
alleiniger
Kommanditist
KG
Kommanditeinlage
.
Stammkapital
GmbH
ist
beteiligt
.
ist
alleinvertretungsberechtigter
Geschäftsführer
GmbH.
Beklagte
S.
GmbH
gehört
ebenfalls
S.
Baugruppe
Immobilien
Baugruppe
.
erster
Instanz
begehrte
Kläger
Teilrücknahme
Klage
Höhe
verjährter
Mietzinsansprüche
noch
Feststellung
Forderungen
Tabelle
Gesamthöhe
.
handelte
Einzelnen
Vergütungsansprüche
Dienstvertrag
Mietzins
Höhe
insgesamt
Rückzahlung
Darlehen
Höhe
3.447.399,91
Zinsen
.
Beklagte
erhob
Rechtsstreit
Forderungen
Einwand
Eigenkapitalersatzes
.
berief
Kläger
erstmals
Schriftsatz
19
.
Mai
Anfechtbarkeit
Stehenlassens
Forderungen
KG
GmbH.
Landgericht
hat
Forderung
KG
Dienstleistungen
Höhe
Mietvertrag
Höhe
berechtigt
gehalten
zusammen
136.627,42
Tabelle
festgestellt
rechnerisch
richtig
wären
:
135.627,42
.
weitergehende
Klage
hat
abgewiesen
.
hiergegen
gerichteten
Berufung
hat
Kläger
Feststellung
Teilforderung
geltend
gemachten
Darlehensrückzahlung
Höhe
weiterverfolgt
.
Berufung
ist
Erfolg
geblieben
.
Berufung
Beklagten
hat
Berufungsgericht
Klage
insgesamt
abgewiesen
.
Senat
zugelassenen
Revision
verfolgt
Kläger
Berufungsanträge
vollem
Umfang
.
Entscheidungsgründe
:
Revision
Klägers
hat
Erfolg
.
führt
Aufhebung
angefochtenen
Urteils
Zurückweisung
Berufung
Beklagten
eigenen
Berufung
Zurückverweisung
neuen
Verhandlung
Entscheidung
Berufungsgericht
.
Berufungsgericht
Urteil
veröffentlicht
ist
hat
festgestellt
Kläger
Berufung
noch
folgten
Forderungen
Grunde
Höhe
berechtigt
seien
.
Dienstleistungen
bestehe
Anspruch
Höhe
Mietvertrag
Anspruch
Höhe
zusammen
137.437,42
.
bestehe
Berufung
lediglich
noch
geltend
gemachte
Teilanspruch
Darlehensrückzahlung
Höhe
.
Berufungsgericht
hat
jedoch
gemeint
Geltendmachung
Forderungen
Insolvenzverfahren
GmbH
stünden
Regeln
Eigenkapitalersatzrechtes
§
Abs.
GmbHG
Kläger
nur
nachrangige
Insolvenzforderungen
§
Abs.
Nr.
InsO
Maßgabe
§
Abs.
InsO
anmelden
könne
Voraussetzungen
hier
vorlägen
.
hat
Berufungsgericht
festgestellt
GmbH
spätestens
Ende
Krise
Eigenkapitalersatzrechtes
befunden
habe
.
persönliche
Geltungsbereich
§
Abs.
Abs.
Satz
GmbHG
sei
KG
beherrschenden
Stellung
Gesellschafters
öffnet
.
Eigenkapitalersatzleistung
liege
Gesellschafter
S.
Krise
S.
GmbH
bekannt
gewesen
sei
nunmehr
Kläger
noch
verfolgten
Forderungen
habe
stehen
lassen
Bekanntwerden
Krise
Ende
Dritter
Erfüllung
bestehen
.
Ausführungen
Berufungsurteils
werden
Revision
hingenommen
auch
Beklagten
Frage
gestellt
.
sind
weiteren
Prüfung
zugrunde
legen
.
II
.
Berufungsgericht
hat
offen
gelassen
Stehenlassen
sellschafterleistungen
Umqualifizierung
Leistungen
Eigenkapitalersatz
führt
Insolvenzanfechtung
unterliegt
.
Kläger
habe
nämlich
zweijährige
Anfechtungsfrist
§
Abs.
InsO
.
versäumt
Verjährungsfrist
Anfechtungsgegnerin
Sachvortrag
gehalten
habe
Veranlassung
gegeben
habe
gesetzlichen
Voraussetzungen
Insolvenzanfechtung
prüfen
habe
erkennen
lassen
Rechtsgeschäft
Rechtshandlung
angefochten
werden
solle
.
Ausführungen
wendet
Revision
Recht
.
halten
rechtlichen
Prüfung
stand
.
1
.
Stehenlassen
Gesellschafterleistungen
Umqualifizierung
Leistungen
Eigenkapitalersatz
geführt
hat
ist
gemäß
§
InsO
anfechtbar
.
Schuldner
lediglich
möglichen
Erwerb
so
ist
Unterlassen
anfechtbar
Minderung
Schuldnervermögens
führt
lediglich
Mehrung
verhindert
HmbKommInsO/Rogge
2
.
Aufl
.
.
;
Jaeger/Henckel
InsO
.
24
;
InsO
.
;
InsO
2
.
Aufl
.
.
26
;
FK-InsO/Dauernheim
5
.
Aufl
.
.
.
Fall
liegt
hier
allerdings
.
geht
vielmehr
Gesellschafter
Gläubiger
Durchsetzbarkeit
bestehenden
Forderungen
wirtschaftlichen
Wert
verliert
.
unterlässt
lediglich
Erwerb
Vermehrung
Vermögens
Vermögen
wird
vielmehr
gemindert
ebenso
neue
Leistung
etwa
Darlehen
Gesellschaft
erbringen
würde
sofort
eigenkapitalersetzend
würde
.
Leistung
Gesellschafter
Gesellschaft
erbringt
sofort
Eingang
Gesellschaft
eigenkapitalersetzend
wird
kann
Anfechtbarkeit
§
InsO
zweifelhaft
sein
.
Leistung
Gesellschafters
liegt
hier
zweifelsfrei
.
ist
auch
unentgeltlich
.
Unentgeltlichkeit
Sinne
§
InsO
ist
gegeben
Anfechtungsgegner
Empfänger
Leistung
vereinbarungsgemäß
ausgleichende
Gegenleistung
sei
Schuldner
sei
Dritten
erbringen
hat
.
Hierüber
entscheidet
grundsätzlich
objektive
Verhältnis
ausgetauschten
Werte
.
5
.
Juni
IX
ZR
.
zahlreichen
Nachweisen
;
HK-InsO/Kreft
5
.
Aufl
.
.
.
Überlassung
eigenkapitalersetzender
Mittel
bewirkte
Rangrücktritt
Anspruchs
Rückzahlung
Insolvenz
Regel
wirtschaftliche
Wertlosigkeit
Folge
hat
wird
ausgleichende
Gegenleistung
Gesellschaft
gewährt
.
werden
Gläubiger
Gesellschafters
objektiv
zumindest
mittelbar
benachteiligt
.
Stehenlassen
Gesellschafterleistung
Umqualifizierung
Leistung
Eigenkapital
führt
anfechtbar
ist
ist
streitig
.
überwiegende
Meinung
Anfechtbarkeit
bejaht
Festschrift
Uhlenbruck
S.
;
.
24
;
aaO
.
26
;
.
25
;
Ehricke
InsO
November
§
.
54
;
Johlke/Schröder
Handbuch
Kapitalersatzrechts
2
.
Aufl
.
.
5.109
;
OLG
586
;
verneint
Mindermeinung
Haas/Dittrich
Handbuch
Kapitalersatzrechts
aaO
.
8.125
;
Böcker
.
herrschende
Meinung
ist
zutreffend
.
Soweit
Leistungen
Gesellschafters
Gesellschaft
zunächst
eigenkapitalersetzend
sind
können
Stehenlassen
Nichtbeitreibung
eigenkapitalersetzend
werden
.
hat
Berufungsgericht
zutreffend
ausgeführt
.
liegende
Unterlassen
steht
gemäß
§
Abs.
InsO
Rechtshandlung
anfechtungsrechtlichen
Sinne
gleich
vorausgesetzt
geschieht
wissentlich
willentlich
154
;
aaO
§
.
26
;
HK-InsO/Kreft
aaO
.
24
;
Kirchhof
aaO
.
24
;
Hess
InsO
.
23
;
HmbKomm-InsO/Rogge
aaO
§
.
15
;
Jaeger/Henckel
aaO
.
.
Unterlassen
muss
geführt
haben
Empfänger
Rechtshandlung
Schuldners
begründete
Vermögensmehrung
Masse
benachteiligt
behalten
konnte
aaO
S.
;
HKInsO/Kreft
aaO
.
Vornahme
Gesellschafter
hier
möglichen
bewusst
vermiedenen
Rechtshandlung
hier
Beitreiben
Forderung
GmbH
muss
also
geführt
haben
Gesellschaft
Leistung
behalten
darf
.
festgestellten
Sachverhalt
insbesondere
beherrschenden
Stellung
Gesellschafters
Zweifel
ergab
S.
unterliegt
KG
Tatsachen
Kenntnis
hatte
GmbH
spätestens
Ende
Krise
-9-
Sinne
Eigenkapitalrechts
befand
persönliche
Geltungsbereich
Eigenkapitalersatzrechtes
Verhältnis
KG
GmbH
war
.
KG
gleichwohl
Forderungen
stehen
ließ
geschah
willentlich
wissentlich
.
Unterlassen
hat
geführt
GmbH
Regeln
Eigenkapitalersatzrechtes
zuvor
KG
forderbaren
Leistungen
behalten
durfte
.
Unterlassen
ist
aktiven
Zuführung
eigenkapitalersetzender
Mittel
Zeitpunkt
Gesellschaft
Krise
Sinne
Eigenkapitalersatzrechts
befindet
gleichzusetzen
.
Allerdings
widerspräche
Allgemeinen
Wertung
Gesetzes
Gesellschafter
Schutze
Gläubiger
Gesellschaft
Form
Durchsetzungssperre
auferlegte
Verantwortung
Maßnahmen
ausgelösten
negativen
Finanzierungsfolgen
abschütteln
könnte
.
hieraus
abgeleitete
Argument
könne
auch
Insolvenz
Gesellschafters
anders
sein
Haas/Dittrich
aaO
.
trifft
indessen
.
Doppelinsolvenz
Gesellschaft
Gesellschafters
sind
Belange
Gläubiger
Gesellschaft
auch
Gesellschafters
berücksichtigen
.
Würde
Durchsetzungssperre
Eigenkapitalersatzrechtes
auch
hier
Vorrang
einräumen
würde
uneingeschränkte
Bevorzugung
Gläubiger
Gesellschaft
Gläubigern
Gesellschafters
bedeuten
.
hätten
hinzunehmen
Gesellschafter
Gesellschaft
Krise
Gläubiger
unentgeltliche
Leistungen
erbringt
eigene
Vermögensmasse
Nachteil
schmälert
.
gibt
Rechtfertigung
.
Masse
Gesellschaft
würde
Nachteil
Masse
Gesellschafters
unzulässig
begünstigt
.
Gesellschaft
Risiko
tragen
muss
Gesellschafter
insolvent
wird
weiteres
Eigenkapital
Gesellschaft
aufbringen
kann
ist
nur
folgerichtig
Stehenlassen
Gesellschafterleistung
eigenkapitalersetzend
wird
anfechtbare
Leistung
zurückgewährt
wird
vgl.
.
9
.
Oktober
ZR
.
.
Auch
Grundsatz
Kapitalerhaltung
steht
Rückgewähranspruch
Anfechtungsvorschriften
vgl.
Anfechtungsgesetz
.
Durchsetzungssperre
Vorschriften
Kapitalersatzrechts
kann
gelten
.
übrigen
Voraussetzungen
§
InsO
sind
jedenfalls
insoweit
gegeben
wirksamer
Rangrücktritt
erklärt
ist
.
objektive
Gläubigerbenachteiligung
ergibt
insoweit
schon
Eigenkapitalersatzeinwand
Kläger
hindert
unstreitig
erwartende
Quote
%
Masse
ziehen
.
hierin
jedenfalls
liegende
mittelbare
objektive
Gläubigerbenachteiligung
ist
§
InsO
ausreichend
HK-InsO/Kreft
aaO
.
.
Teilbetrages
Darlehensforderung
Mio.
DM
Forderung
Vereinbarung
27
.
April
Falle
Insolvenzverfahrens
Vermögen
GmbH
erlassen
sein
sollte
läge
allerdings
objektive
Gläubigerbenachteiligung
Vereinbarung
wirksam
erfolgreich
angefochten
wäre
.
Leistung
Schuldners
liegt
.
hier
anfechtbare
Stehenlassen
ist
früher
Jahre
Antrag
Eröffnung
Insolvenzverfahrens
Vermögen
GmbH
geschehen
.
2
.
Auffassung
Berufungsgerichts
hat
Kläger
zweijährige
Anfechtungsfrist
§
Abs.
InsO
.
versäumt
.
Geltendmachung
Anfechtung
steht
Verjährungseinrede
.
Insolvenzverfahren
Vermögen
KG
1
.
Mai
eröffnet
wurde
ist
noch
anwendbaren
§
InsO
.
vgl.
Art
.
§
Abs.
Nr.
.
V.m
.
§
Abs.
neuen
Recht
kürzere
Verjährungsfrist
Jahren
Geltendmachung
Anfechtungsansprüchen
maßgebend
.
17
Juli
.
.
trat
Regelverjährung
2
.
Mai
§
Abs.
§
Abs.
Alternative
.
13
.
Januar
IX
ZR
§
.
Frist
hat
Kläger
gewahrt
.
Kläger
hat
Tabelle
Ansprüche
Dienstvertrag
Miete
Darlehensvertrag
erwachsene
Zinsen
angemeldet
.
Ansprüche
sind
Berufungsgericht
festgestellten
Umfang
Revision
mehr
Streit
.
Anmeldung
Tabelle
ist
Verjährung
gemäß
§
Abs.
Nr.
.
unverjährter
Zeit
gehemmt
worden
.
Hemmung
gemäß
§
Abs.
Satz
.
geendet
hat
ist
umstritten
.
Auffassung
stellt
Beendigung
Insolvenzverfahrens
vgl.
Wenner/Schuster
;
68
.
Aufl
.
.
andere
Beendigung
Verfahrensabschnitts
Forderungsanmeldung
vgl.
.
kann
dahinstehen
.
Lauf
Frist
ist
jedenfalls
unverjährter
Zeit
erneut
gehemmt
worden
Erhebung
vorliegenden
Tabellenfeststellungsklage
§
Abs.
Nr.
.
Hemmung
Verjährung
sind
Inkrafttreten
Schuldrechtsreform
Zeitpunkt
geltenden
Vorschriften
anwendbar
vgl.
.
1
.
Februar
.
.
Anfechtungsanspruch
hatte
Kläger
allerdings
geltend
gemacht
.
verfolgte
Zahlungsanspruch
GmbH
resultierte
Insolvenzanfechtung
.
Wendet
Anspruchsgegner
Durchsetzung
geltend
gemachten
vertraglichen
Ansprüche
stehe
Eigenkapitalersatzeinwand
muss
Insolvenzverwalter
Einwand
begegnen
Anfechtbarkeit
Stehenlassens
bereits
unverjährter
Zeit
gerichtlich
geltend
macht
.
ergibt
schon
Insolvenzverwalter
vorneherein
wissen
kann
muss
Einwand
überhaupt
erhoben
wird
.
Wäre
gezwungen
schon
Insolvenzanfechtungsfrist
Anfechtung
erklären
müsste
zunächst
selbst
möglichen
Einwand
Beklagten
ermitteln
vortragen
sodann
unverjährter
Zeit
wieder
ausräumen
können
.
würde
schon
Widerspruch
stehen
Zivilprozess
.
Erst
Beklagte
Rechte
geltend
macht
ist
vielmehr
Insolvenzverwalter
gehalten
substantiiert
bestreiten
gegebenenfalls
Anfechtung
geltend
machen
.
Abs.
InsO
ist
Anfechtung
anwendbar
Vorschrift
nur
Verjährung
hier
geltend
gemachten
Ansprüchen
Anfechtung
betrifft
vgl.
.
17
Juli
aaO
S.
.
.
Fallkonstellation
ist
vielmehr
§
Abs.
InsO
anwendbar
.
Kläger
verfolgt
Anfechtung
Eigenkapitalersatzeinwandes
eigenständigen
Anspruch
.
macht
Anfechtung
geltend
Einwand
Beklagten
auszuräumen
Geltendmachung
angemeldeten
Ansprüche
stehe
Eigenkapitalersatzeinwand
.
Abs.
InsO
ist
schon
§
Abs.
ständiger
höchstrichterlicher
Rechtsprechung
ausdehnend
auszulegen
.
Maßgeblich
ist
Insolvenzverwalter
verteidigungsweise
Rechtsstellung
Insolvenzmasse
wahrt
.
ist
Parteirolle
konkreten
Prozess
entscheidend
.
Maßgeblich
ist
vielmehr
mehr
Masse
befindlichen
Gegenstand
wieder
zurückführen
will
Masse
gehörenden
Gegenstand
erhalten
will
.
17
Juli
aaO
S.
.
m.w
.
.
Beklagte
macht
hier
Bestehen
Eigenkapitalersatzeinwandes
geltend
.
Klage
GmbH
Erbringung
vertraglich
ten
unentgeltlichen
Zahlungen
Eigenkapital
könnte
Verwalter
auch
Ablauf
Verjährungsfrist
§
Abs.
InsO
Einwand
§
Abs.
InsO
entsprechende
vertragliche
Leistung
zugrunde
liegende
Vereinbarung
anfechtbar
seien
entgegenhalten
.
Dann
kann
prozessuale
Zufälligkeit
hier
Verwalter
Geltendmachung
anderen
Rechts
Rolle
Klägers
befindet
Verweigerungsrecht
Wegfall
bringen
.
hat
Prozessgegner
geltend
gemachten
Einwand
Eigenkapitalersatzes
Gegeneinwand
Anfechtbarkeit
.
17
Juli
aaO
.
m.w
.
.
Einwand
Anfechtbarkeit
hat
Kläger
allerdings
schon
Anmeldeverfahren
erstmals
Schriftsatz
19
.
Mai
Rahmen
Tabellenfeststellungsklage
erhoben
allein
klagte
bestreitende
Gläubigerin
wendet
.
Anfechtungsgegner
materiell
GmbH
Eröffnung
Insolvenzverfahrens
Vermögen
Insolvenzverwalter
ist
ist
Einwand
Prozess
Beklagte
wirksam
erhoben
worden
.
Beklagte
hatte
Anmeldung
Forderung
Tabelle
gemäß
Abs.
InsO
widersprochen
.
musste
Kläger
Forderung
gemäß
§
Abs.
InsO
Wege
Tabellenfeststellungsklage
Beklagte
weiterverfolgen
.
Fall
kann
Einwand
Eigenkapitalersatzes
beklagten
Gläubigerin
Rahmen
Tabellenfeststellungsklage
geltend
gemacht
werden
.
Dann
muss
aber
Verhältnis
Gläubiger
auch
möglich
sein
Anfechtbarkeit
Einwandes
geltend
machen
Kläger
andernfalls
Rechtsschutzmöglichkeit
beraubt
wäre
.
Widerspruch
Schuldners
steht
Feststellung
Forderung
Tabelle
§
Abs.
Satz
InsO.
Rahmen
Tabellenfeststellungsverfahrens
treten
Stelle
Insolvenzverwalter
Insolvenzgläubiger
entscheiden
Feststellung
Tabelle
erfolgt
.
Insoweit
können
Einwendungen
geltend
machen
Schuldner
Insolvenzverfahrens
zustehen
würden
.
werden
insoweit
Rahmen
Zwecke
Insolvenzverfahrens
Schuldner
tätig
.
Demgemäß
kann
Gläubiger
Tabellenfeststellungsklage
betreiben
muss
auch
Gegeneinwendungen
geltend
machen
Schuldner
zustünden
.
gesonderte
Anfechtung
Insolvenzverwalter
ist
erforderlich
Kläger
hier
funktional
nur
Gegeneinrede
§
Abs.
InsO
bedient
.
vorliegenden
Fall
auch
Insolvenzverwalter
weiterer
Gläubiger
Widerspruch
angemeldete
Forderung
Klägers
erhoben
haben
ist
unerheblich
.
Widersprüche
wären
gegebenenfalls
ebenfalls
Wege
Tabellenfeststellungsklage
beseitigen
gewesen
.
konnte
Kläger
jedoch
verzichten
Beteiligten
geeinigt
haben
Ausgang
vorliegenden
Rechtsstreits
gelten
lassen
.
Kläger
getroffenen
Vereinbarungen
Rechtsstreit
Insolvenzverwalter
GmbH
führen
gehabt
unterläge
lässigkeit
Gegeneinrede
Anfechtbarkeit
geltend
gemachten
Eigenkapitalersatzeinwand
ohnehin
Bedenken
.
hier
gewählte
Vorgehensweise
kann
prozessuale
Situation
Klägers
Geltendmachung
Anfechtungsrechts
verschlechtert
werden
.
3
.
Revisionsbeklagte
macht
geltend
fristgerechte
Anfechtung
sei
entscheidungserheblich
Anfechtung
auch
dann
durchgreifen
würde
Insolvenzforderung
Klägers
gemäß
§
InsO
führen
würde
allein
Tabellenfeststellungsklage
verfolgt
werden
könnte
.
Kläger
habe
Falle
erfolgreicher
Anfechtung
Aussonderungsrecht
.
Auch
Einwand
greift
.
Allerdings
ist
zutreffend
Anfechtungsanspruch
Insolvenz
Anfechtungsgegners
Aussonderungsrecht
gewährt
;
.
9
.
Oktober
aaO
S.
.
.
hat
Senat
Insolvenzanfechtungsrecht
bewirkten
Änderung
Vermögenszuordnung
begründet
.
Gegenstände
§
§
InsO
genannten
Rechtshandlung
Vermögen
ausgeschieden
sind
müssen
Anfechtung
Verwalters
Gläubigern
haftenden
Masse
wieder
zugeführt
werden
.
werden
Zugriff
Gläubigergesamtheit
Verfügung
stehendes
Objekt
Vermögensmasse
insolventen
Schuldners
behandelt
je
aaO
.
Voraussetzung
Aussonderungsrechts
ist
jedoch
entschiedenen
Fall
aussonderungsfähiger
Gegenstand
.
muss
unterscheidbar
Masse
vorhanden
Fall
hinterlegt
sein
.
Vorliegend
ist
Gegenstand
Anfechtung
unterscheidbar
Masse
vorhanden
.
Gegeneinwand
Anfechtbarkeit
führt
noch
einmal
schuldrechtlichen
Rückgewähranspruch
vgl.
.
21
.
September
ZR
;
vielmehr
wird
lediglich
Eigenkapitalersatzeinwand
ausgeräumt
.
Ist
geschehen
bleibt
geltend
gemachte
schuldrechtliche
Anspruch
bestehen
Insolvenz
Schuldners
Insolvenzforderung
wird
.
macht
Kläger
zutreffend
geltend
.
.
Rechtsstreit
ist
nur
Forderungen
Klägers
Dienstvertrag
Miete
Endentscheidung
reif
.
Übrigen
ist
Sache
Berufungsgericht
zurückzuverweisen
§
Abs.
.
1
.
Darlehensforderung
haben
GmbH
27
.
April
Teilbetrag
Mio.
DM
Vereinbarung
geschlossen
KG
GmbH
rücktritt
bedingtem
Verzicht
erklärt
hat
GmbH
angenommen
hat
.
Forderung
KG
GmbH
sollte
Rang
ten
gegenwärtiger
künftiger
Gläubiger
GmbH
zurücktreten
.
Tilgungen
Zinsen
Kosten
Forderung
sollten
lediglich
künftigen
Bilanzgewinn
Liquidationsüberschuss
geleistet
werden
.
Forderung
sollte
erlassen
sein
Fall
Insolvenzverfahren
Vermögen
GmbH
eröffnet
wird
.
Berufungsgericht
hat
offen
gelassen
Rangrücktritt
Erlass
Kläger
Insolvenztabelle
angemeldeten
Forderungen
ergibt
hat
Parteien
problematisierte
Wirksamkeit
Anfechtbarkeit
Vereinbarung
dahingestellt
sein
lassen
.
Beurteilung
wird
nunmehr
nachzuholen
sein
.
Ist
Vereinbarung
wirksam
erfolgreich
angefochten
ist
Klage
Umfang
Mio.
DM
766.937,82
bisherigen
Feststellungen
unbegründet
.
Falle
vereinbarten
Nachranges
ergibt
§
Abs.
§
Abs.
InsO.
Falle
wirksamen
Erlasses
ist
Forderung
insoweit
gemäß
§
Abs.
§
Abs.
erloschen
.
Gleichzeitig
fehlte
Anfechtung
Stehenlassens
Eigenkapitalersatzeinwand
begründet
objektiven
Gläubigerbenachteiligung
Darlehensforderung
Höhe
Rangrücktritts
ohnehin
Insolvenz
GmbH
mehr
rung
hätte
geltend
gemacht
werden
können
.
Allerdings
ist
Auswirkung
Rangrücktritts
Verzichts
Darlehensforderung
insoweit
ungeklärt
Kläger
Berufung
zuvor
geltend
gemachten
Gesamtsumme
3.447.399,91
nur
noch
Teilbetrag
weiterverfolgt
hat
vgl.
.
Berufungsurteil
noch
Berufungsbegründung
Klägers
ist
entnehmen
Teilbetrag
hierbei
handelt
.
Unklarheiten
Hinblick
Rechtskraft
vermeiden
wird
Kläger
klarzustellen
haben
Teil
Forderung
Teilbetrag
bezieht
vgl.
Zöller/
Vollkommer
27
.
Aufl
.
§
.
.
Sodann
ist
klären
vereinbarte
Rangrücktritt
Verzicht
womöglich
Berufung
mehr
weiterverfolgten
Teil
Darlehensforderung
bezogen
hat
nur
mehr
Höhe
Differenzbetrages
noch
weiterverfolgten
Teil
Darlehensforderung
auswirkt
.
Sind
Rangrücktritt
Verzicht
wirksam
vereinbart
sind
erfolgreich
angefochten
greift
Anfechtung
Stehenlassens
bisherigen
Feststellungen
vollem
Umfang
auch
Darlehensanspruchs
noch
geltend
gemachten
Umfang
.
Auch
Fall
wird
Kläger
jedoch
klarzustellen
haben
Teil
ursprünglichen
Darlehensforderung
Berufung
weiterverfolgt
worden
ist
Unklarheiten
Hinblick
Umfang
Rechtskraft
vermieden
werden
.
2
.
Revision
hat
allerdings
geltend
gemacht
Darlehensforderung
sei
unabhängig
Anfechtbarkeit
Eigenkapitalersatzeinwandes
schon
Kapitalerhaltungsregeln
§
§
GmbHG
begründet
.
zahlungsverbot
§
GmbHG
gebühre
Vorrang
Durchsetzungssperre
§
GmbHG
.
hat
Berufungsgericht
Regeln
Kapitalersatzrechts
Vorrang
eingeräumt
.
Ansicht
zutrifft
kann
derzeitigen
Verfahrensstadium
offen
bleiben
.
tatsächlichen
Voraussetzungen
Auszahlungsverbotes
§
GmbHG
sind
Kläger
ausreichend
substantiiert
vorgetragen
.
kann
Revisionsgericht
eigener
Zuständigkeit
entscheiden
vgl.
.
8
.
Januar
.
Berufungsgericht
hat
Frage
offen
gelassen
bestrittene
Vortrag
Klägers
Anspruchsvoraussetzungen
§
§
insbesondere
Vorliegen
Unterbilanz
KG
Zeitpunkt
jeweiligen
Darlehensgewährung
ausreichend
substantiiert
ist
.
Auffassung
Berufungsgerichts
kommt
Unterbilanz
hier
fehlenden
Kapitalbeteiligung
V-GmbH
KG
allein
Überschuldung
Entzug
betriebsnotwendigen
Eigenkapitals
überschuldeten
Kommanditgesellschaft
Stammkapital
GmbH
allein
noch
beeinträchtigt
;
.
22
.
Oktober
.
ist
Vortrag
Klägers
unzureichend
.
Insolvenzverwalter
Einblick
geschäftlichen
Verhältnisse
hat
beschränkt
bilanziellen
Kapitalfehlbetrag
Überschuldung
schließen
.
ständigen
Rechtsprechung
Bundesgerichtshofs
liegt
Beweislast
bezüglich
Überschuldung
Gesellschaft
tätig
werdenden
Insolvenzverwalter
.
Insolvenzverwalter
hat
Überschuldung
grundsätzlich
Vorlage
Überschuldungsstatus
darzulegen
.
sind
stillen
Reserven
aufzudecken
gensgegenstände
Veräußerungswerten
anzusetzen
.
ausreichend
ist
lediglich
Handelsbilanz
vorzulegen
anderen
Kriterien
Überschuldungsstatus
aufzustellen
ist
.
So
sagt
etwa
stille
Reserven
.
Handelsbilanz
kann
nur
indizielle
Bedeutung
insolvenzrechtliche
Überschuldung
haben
.
Mindestens
muss
Insolvenzverwalter
Ansätze
Handelsbilanz
überprüfen
erläutern
gegebenenfalls
Umfang
stille
Reserven
sonstige
ersichtliche
Veräußerungswerte
vorhanden
sind
.
braucht
denkbare
Möglichkeit
auszuschließen
nur
nahe
liegende
Anhaltspunkte
beispielsweise
stille
Reserven
Grundvermögen
Gesellschafter
insoweit
aufgestellten
Behauptungen
widerlegen
;
.
7
.
März
.
Auch
Berücksichtigung
Vorlage
Gesellschafter
S.
ergangenen
Strafbefehls
fehlt
somit
erforderlichen
kreten
Sachvortrag
Überschuldung
KG
.
Sollte
erforderliche
Sachvortrag
Zurückverweisung
Berufungsinstanz
zulässiger
Weise
nachgeholt
werden
könnte
lungsverbot
Bedeutung
erlangen
Wirksamkeit
Vereinbarung
27
.
April
Rangrücktritt
Verzicht
entgegensteht
.
wird
Berufungsgericht
gegebenenfalls
prüfen
haben
.
Grupp
Vorinstanzen
:
Entscheidung
Ha
Entscheidung