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90 lines
699 B

BESCHLUSS
17
.
Januar
Rechtsstreit
ECLI
:
:
IX
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Prof.
Dr.
Richterin
Richter
Dr.
Röhl
17
.
Januar
beschlossen
:
Anhörungsrüge
Senatsurteil
11
.
Oktober
wird
Kosten
Klägerin
zurückgewiesen
.
Gründe
:
Anhörungsrüge
ist
unbegründet
.
Senat
hat
Urteil
11
.
Oktober
übergangen
gerügte
Vorbringen
Parteien
insbesondere
dasjenige
Klägerin
vollständig
berücksichtigt
zugrunde
gelegt
.
Sache
beanstandet
Klägerin
Gehörsverletzung
Ergebnis
rechtlichen
Würdigung
Senat
.
abweichenden
rechtlichen
Standpunkt
kann
Anhörungsrüge
§
321a
jedoch
gestützt
werden
.
Kayser
Röhl
Vorinstanzen
:
Entscheidung
OLG
Entscheidung