BESCHLUSS 17 . Januar Rechtsstreit ECLI : : IX . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richter Prof. Dr. Richterin Richter Dr. Röhl 17 . Januar beschlossen : Anhörungsrüge Senatsurteil 11 . Oktober wird Kosten Klägerin zurückgewiesen . Gründe : Anhörungsrüge ist unbegründet . Senat hat Urteil 11 . Oktober übergangen gerügte Vorbringen Parteien insbesondere dasjenige Klägerin vollständig berücksichtigt zugrunde gelegt . Sache beanstandet Klägerin Gehörsverletzung Ergebnis rechtlichen Würdigung Senat . abweichenden rechtlichen Standpunkt kann Anhörungsrüge § 321a jedoch gestützt werden . Kayser Röhl Vorinstanzen : Entscheidung OLG Entscheidung